Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. Oktober 2013.

2 Nr. 21/13 Einladung an die Bevölkerung Thesenkontroverse um die Tiefenlagerung für radioaktive Abfälle Zeit: Dienstag, 26. November 2013, 20:00 – 22.00 Uhr Ort: Gasthaus zum goldenen Kopf, Bülach, Marktgasse 9 Referent: Prof. Dr. Walter Wildi Ko-Referenten: Vertreter des BFEs, des Ensis und der Nagra Moderation: Hannes Hinnen Prof. Walter Wildi ist emeritierter Professor am Institut F. A. Forel der Universität Genf und war bis 2007 Präsident der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit. Er ist ein profilierter Kritiker der Entsorgungspolitik des Bundes und des laufenden Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager. Die Leitungsgruppe der Regionalkonferenz Nördlich Lägern* versteht die Diskussion der Standpunkte von Prof. Walter Wildi als Beitrag zum besseren Verständnis der Thematik und lädt ihn ein, in sechs Thesen seine Sicht vorzustellen. Im Anschluss daran nehmen die Vertreter des Bundesamtes für Energie, des Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorats sowie der Nagra Stellung. Darauf folgt die Diskussion mit der Bevölkerung. Wir laden Sie gerne zu dieser kostenlosen Informationsveranstaltung am Abend des 26. Novembers 2013 in Bülach ein. * Mit der Regionalkonferenz Nördlich Lägern kann sich die Bevölkerung schon Jahre vor dem eigentlichen Standortentscheid des Bundesrates äußern, wie sie zu einem Tiefenlager für radioaktive Abfälle steht und was seine Auswirkungen für unsere Region sind. Mehr über die Regionalkonferenz, ihre Organisation und Tätigkeit unter www. regionalkonferenz-laegern.ch Schulverband „Gemeinschaftsschule Rheintal“ Bekanntmachung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Die Verbandsversammlung des Schulverbands „Gemeinschaftsschule Rheintal“ hat am 9. Oktober 2013 aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl S. 581, berichtigt S. 698) zuletzt geändert am 16.04.2013 (GBl. S. 55) und § 16 Absatz 4 des Gesetzes für kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl S. 408, berichtigt 1975 GBl. S. 460, 1976, GBl. S. 408) zuletzt geändert am 04.05.2009 (GBl. S. 185, geändert 16.04.2013, GBl. S. 55) folgende Satzung beschlossen:

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