Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. Oktober 2013.

Nr. 21/13 3 § 1 Sitzungsgelder Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung und besonderer Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 25,00 € pro Sitzung. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende erhalten kein Sitzungsgeld. § 2 Aufwandsentschädigungen (1) Der Verbandsvorsitzende und der stellvertretende Verbandsvorsitzende erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 600,00 € pro Jahr. (2) Der Verbandsrechner und der Protokollführer (Beschäftigte der Mitgliedsgemeinden) erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit von 300,00 € pro Jahr. (3) Die Aufwandsentschädigungen werden am Ende des Jahres ausbezahlt. § 3 Reisekosten-, Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigungen (1) Die Kosten für Dienstreisen werden gemäß den Regelungen für Bedienstete der Besoldungsgruppen A 8 bis A 16 des Landesreisekostengesetzes (LRKG) in der jeweils geltenden Fassung erstattet. (2) Für die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigungen gelten ebenfalls die Vorgaben des Landesreisekostengesetzes (LRKG) in der jeweils geltenden Fassung. § 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 09. September 2013 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Schulverband „Gemeinschaftsschule Rheintal“ geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, 09. Oktober 2013 Der Verbandsvorsitzende gez. Manfred Weber

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