Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. Oktober 2013.

Nr. 21/13 5 Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Küssaberg, 09. Oktober 2013 Der Verbandsvorsitzende gez. Martin Benz Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Unter den Wiesen“ im Ortsteil Stetten Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2013 den Bebauungsplan „Unter den Wiesen“ im OT Stetten und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Stetten: Flst.-Nr. 37/1, 36/1, 35/2, 35/3, 67/Teil, 1555, 1558/1, 1560, 1561, 1562, 31/Teil, 1551, 1552, 1553, 1554, 1550/Teil, 1556 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 18.09.2013 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Der Bebauungsplan „Unter den Wiesen“ im OT Stetten und die Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Eingriffsbewertung treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und Eingriffsbewertung bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Ortsteil Hohentengen, Zimmer 9-2 während der üblichen bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden eingesehen werden.

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