Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. Oktober 2013.

Nr. 21/13 9 Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen Eigentümer oder Nutzungsberechtigte werden gebeten, die entlang des Gehweges oder der Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Lichtraum hineinragen, im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen zurückzuschneiden. Um den entsprechenden Lichtraum freizuhalten, sind Bepflanzungen an Straßen bis zu 4,50 m Höhe über der Fahrbahn und 0,50 m hinter dem Fahrbahnrand (auch über die Grundstücksgrenze hinaus) zurückzuschneiden. An Fußwegen und Bürgersteigen ist der Bewuchs bis 2,50 m Höhe zu entfernen. Auch für die Feldwege gilt natürlich, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind und die notwendigen Lichträume freigehalten werden. Besonders zur Erntezeit ist ein ausreichendes Lichtraumprofil an den Feldwegen dringend notwendig. Ein weiteres Augenmerk gilt der Straßenbeleuchtung. Oft wird die Ausleuchtung von Straßen und Wegen durch Überwucherung der Bepflanzung stark beeinträchtigt. Die verminderte Ausleuchtung führt so zu unnötigen Gefahrenstellen besonders für Fußgänger. Wir bitten die Straßenanlieger, ihre Bepflanzung entlang von öffentlichen Wegen, Straßen und im Bereich von Straßenleuchten zu überprüfen und entsprechend zurückzuschneiden. SEPA-Umstellung bei der Gemeindeverwaltung Information zur SEPA Einführung Der europäische Gesetzgeber hat in seiner Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA Verordnung) die Einführung des SEPA Zahlungsverfahren beschlossen. Zum 01.02.2014 entfallen damit die bisherigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften. Alle Institutionen (Banken, Firmen, Behörden etc.) die sich am Zahlungsverkehr beteiligen sind damit gezwungen, spätestens ab dem 01.02.2014 auf SEPA umzusteigen. Was ändert sich durch die SEPA-Einführung: 1. Jeder Kontoinhaber erhält anstatt seiner bisherigen Kontonummer eine IBAN, die sich aus dem Länderkürzel, einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer zusammensetzt. 2. Die Einzugsermächtigungen, die uns von unseren Bürgern mit einer Original-Unterschrift vorliegen, können automatisch in sogenannte SEPA-Basislastschriftmandate umgewandelt werden. Diese Mandate sind die Voraussetzung für alle weiteren Lastschriftabbuchungen durch die Gemeinde Hohentengen. 3. Die Gemeinde ist verpflichtet, jeden Schuldner über die Umwandlung seiner bisherigen Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat zu informieren. Im November 2013 werden diese Informationen an alle betroffenen Bürger verschickt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Sie mehrere Informationsschreiben erhalten.

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