Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. Oktober 2013.

Nr. 21/13 1 Eingeweiht wurde Samstag, 12. Oktober 2013 die neue Turnhalle und Mensa. Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 21 · 17. Oktober 2013 · Jahrgang 38 am Hochrhein Hohentengen

2 Nr. 21/13 Einladung an die Bevölkerung Thesenkontroverse um die Tiefenlagerung für radioaktive Abfälle Zeit: Dienstag, 26. November 2013, 20:00 – 22.00 Uhr Ort: Gasthaus zum goldenen Kopf, Bülach, Marktgasse 9 Referent: Prof. Dr. Walter Wildi Ko-Referenten: Vertreter des BFEs, des Ensis und der Nagra Moderation: Hannes Hinnen Prof. Walter Wildi ist emeritierter Professor am Institut F. A. Forel der Universität Genf und war bis 2007 Präsident der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit. Er ist ein profilierter Kritiker der Entsorgungspolitik des Bundes und des laufenden Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager. Die Leitungsgruppe der Regionalkonferenz Nördlich Lägern* versteht die Diskussion der Standpunkte von Prof. Walter Wildi als Beitrag zum besseren Verständnis der Thematik und lädt ihn ein, in sechs Thesen seine Sicht vorzustellen. Im Anschluss daran nehmen die Vertreter des Bundesamtes für Energie, des Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorats sowie der Nagra Stellung. Darauf folgt die Diskussion mit der Bevölkerung. Wir laden Sie gerne zu dieser kostenlosen Informationsveranstaltung am Abend des 26. Novembers 2013 in Bülach ein. * Mit der Regionalkonferenz Nördlich Lägern kann sich die Bevölkerung schon Jahre vor dem eigentlichen Standortentscheid des Bundesrates äußern, wie sie zu einem Tiefenlager für radioaktive Abfälle steht und was seine Auswirkungen für unsere Region sind. Mehr über die Regionalkonferenz, ihre Organisation und Tätigkeit unter www. regionalkonferenz-laegern.ch Schulverband „Gemeinschaftsschule Rheintal“ Bekanntmachung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Die Verbandsversammlung des Schulverbands „Gemeinschaftsschule Rheintal“ hat am 9. Oktober 2013 aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl S. 581, berichtigt S. 698) zuletzt geändert am 16.04.2013 (GBl. S. 55) und § 16 Absatz 4 des Gesetzes für kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl S. 408, berichtigt 1975 GBl. S. 460, 1976, GBl. S. 408) zuletzt geändert am 04.05.2009 (GBl. S. 185, geändert 16.04.2013, GBl. S. 55) folgende Satzung beschlossen:

Nr. 21/13 3 § 1 Sitzungsgelder Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung und besonderer Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 25,00 € pro Sitzung. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende erhalten kein Sitzungsgeld. § 2 Aufwandsentschädigungen (1) Der Verbandsvorsitzende und der stellvertretende Verbandsvorsitzende erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 600,00 € pro Jahr. (2) Der Verbandsrechner und der Protokollführer (Beschäftigte der Mitgliedsgemeinden) erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit von 300,00 € pro Jahr. (3) Die Aufwandsentschädigungen werden am Ende des Jahres ausbezahlt. § 3 Reisekosten-, Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigungen (1) Die Kosten für Dienstreisen werden gemäß den Regelungen für Bedienstete der Besoldungsgruppen A 8 bis A 16 des Landesreisekostengesetzes (LRKG) in der jeweils geltenden Fassung erstattet. (2) Für die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigungen gelten ebenfalls die Vorgaben des Landesreisekostengesetzes (LRKG) in der jeweils geltenden Fassung. § 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 09. September 2013 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Schulverband „Gemeinschaftsschule Rheintal“ geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, 09. Oktober 2013 Der Verbandsvorsitzende gez. Manfred Weber

4 Nr. 21/13 Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg Bekanntmachung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg hat am 09. Oktober 2013 aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl S. 581, berichtigt S. 698) zuletzt geändert am 16.04.2013 (GBl. S. 55) und § 16 Absatz 4 des Gesetzes für kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl S. 408, berichtigt 1975 GBl. S. 460, 1976, GBl. S. 408) zuletzt geändert am 04.05.2009 (GBl. S. 185, geändert 16.04.2013, GBl. S. 55) folgende Satzung beschlossen: § 1 Sitzungsgelder Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung und besonderer Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 25,00 € pro Sitzung. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende erhalten kein Sitzungsgeld. § 2 Aufwandsentschädigungen (1) Der Verbandsvorsitzende und der stellvertretende Verbandsvorsitzende erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 600,00 € pro Jahr. (2) Der Verbandsrechner und der Protokollführer (Beschäftigte der Mitgliedsgemeinden) erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit von 300,00 € pro Jahr. (3) Die Aufwandsentschädigungen werden am Ende des Jahres ausbezahlt. § 3 Reisekosten-, Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigungen (1) Die Kosten für Dienstreisen werden gemäß den Regelungen für Bedienstete der Besoldungsgruppen A 8 bis A 16 des Landesreisekostengesetzes (LRKG) in der jeweils geltenden Fassung erstattet. (2) Für die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigungen gelten ebenfalls die Vorgaben des Landesreisekostengesetzes (LRKG) in der jeweils geltenden Fassung. § 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 05. Juli 2006 außer Kraft.

Nr. 21/13 5 Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Küssaberg, 09. Oktober 2013 Der Verbandsvorsitzende gez. Martin Benz Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Unter den Wiesen“ im Ortsteil Stetten Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2013 den Bebauungsplan „Unter den Wiesen“ im OT Stetten und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Stetten: Flst.-Nr. 37/1, 36/1, 35/2, 35/3, 67/Teil, 1555, 1558/1, 1560, 1561, 1562, 31/Teil, 1551, 1552, 1553, 1554, 1550/Teil, 1556 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 18.09.2013 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Der Bebauungsplan „Unter den Wiesen“ im OT Stetten und die Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Eingriffsbewertung treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und Eingriffsbewertung bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Ortsteil Hohentengen, Zimmer 9-2 während der üblichen bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden eingesehen werden.

6 Nr. 21/13 Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 17. Oktober 2013 Der Bürgermeister: gez. Benz

Nr. 21/13 7 Öffentlich Ausgelegen M. 1:500 Der Bürgermeister: Planung Gemeinde Hohentengen a. H. Als Satzung Beschlossen Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: Bebauungsplan "Unter den Wiesen" Gemarkung Stetten im Ortsteil Stetten 12.01 / 1 TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN Straßen- und Baugrenzenplan mit Begrünung Hohentengen im September 2013 Stand 18. September 2013 10 11 12 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 26 27 28 29 7 4 3 2 1 6 5 9 8 13 5.00 5.00 5.50 4.00 5.00 5.00 9.50 5.00 4.00 3.50 4.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 5.00 5.00 4.00 5.00 4.00 4.935 5.00 5.00 5.00 4.00 7.00 5.00 4.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 4.00 3.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 5.00 5.50 4.00 3.00 5.00 5.00 2.00 2.00 6.00 5.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 1.00 5.00 3.00 2.00 2.00 4.00 5.00 4.00 2.50 1.50 5.00 2.00 2.00 1.50 2.50 1.50 3.50 1.50 2.00 1.50 2.00 3.00 1.00 8.00 2.00 1.50 2.00 1.50 5.00 2.00 2.00 1.50 10.50 2.00 1.50 2.00 6.50 2.00 2.00 25 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 5.00 4.00 3.00 3.20 3.00 6.00 6.00 7.00 8.00 5.00 4.00 3.00 9.00 4.00 5.00 9.00 7.9 ‰ ø 300 41 ‰ ø 300 40 ‰ ø 300 4.2 ‰ ø 600 1.4 ‰ ø 500 0.9 ‰ ø 500 16 ‰ ø 500 21 ‰ ø 500 49‰ø400 9.76 ‰ ø 500 10.00‰ ø 500 49‰ø 300 15.95 ‰ ø 500 9.76‰ø500 9.76 ‰ ø 500 9.76 ‰ ø 500 Leitungsrecht Leitungsrecht Leitungsrecht 1 2 3 4 max. TH max. FH 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 GRF 426.89 428.69 425.69 427.49 424.42 426.22 423.76 425.56 422.98 424.78 422.29 424.09 421.65 423.45 426.70 428.50 425.16 426.96 424.28 426.08 523.38 425.18 422.78 424.58 421.68 423.48 427.20 429.00 425.86 427.66 425.06 426.86 424.01 425.81 423.36 425.16 422.17 423.97 423.93 425.73 423.27 425.07 422.67 424.47 424.00 425.80 24 NR. 465.20 465.20 517.60 609.60 456.60 569.60 455.50 490.30 487.50 516.50 486.40 488.70 492.60 557.70 471.20 487.30 452.80 491.40 491.40 465.20 493.40 736.50 486.60 Bauweise Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl GFZ Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung zulässige Dachform zulässige Dachneigungen Planungsgebietsgrenze Zeichenerklärung WA 0.4 o II SD/ PD 0.8 DN 3° - 40° bestehende Grundstücksgrenzen Geplante Grundstücksgrenzen Entfallende Grundstücksgrenzen Baugrenzen Offene und überdachte Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen, im Sinne von § 14 Bau NVO sind nicht zulässig Sichtdreieck Öffentliche Verkehrsflächen keine baulichen Anlagen höher 0,50 m Wohngebiet TH / FH max. Traufhöhen / max. Firsthöhe NEU Gebäude mit Hauptfirstrichtung NEU Garage Standortempfehlung Mischwasserkanal Bestand Bäume gemäß Pflanzliste Öffentliche Grünfläche Hausgruppe Einzelgebäude Doppelhaus E D H Umlegungstrasse Mischwasserkanal Leitungsrecht Rigolen- Sickermulde (siehe Anlage 5) Bäume Bestand N

8 Nr. 21/13 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs Modernen Kommunikationstechnologie der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Aufgrund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein in der öffentlichen Sitzung vom 12. September 2013 den Jahresabschluss 2012 festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Gewinn von 67.734,19 €. Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes wurde beschlossen, dass der Gewinn von 67.734,19 € auf neue Rechnung vorgetragen wird. Der Jahresabschluss 2012 liegt in der Zeit von Montag, den 21. Oktober 2013 bis Dienstag, den 29. Oktober 2013 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., 12. September 2013 gez. Martin Benz Bürgermeister Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Stellenausschreibung Die Gemeindeverwaltung sucht für die Betreuung des Campingplatzes in Hohentengen zur Saison 2014 (ab 01.03.) eine/n Campingplatzwart/in (ganzjährig geöffnet) sowie für das Freibad in Hohentengen (Saison: Mai-September) eine/n Pächter/in für den Kiosk, der/die auch den Badekartenverkauf sowie weitere Arbeiten im Bereich des Freibades übernimmt. Die Betreuung der Technik und die Badeaufsicht gehören nicht zum Aufgabengebiet. Alternativ könnte auch nur der Bereich Kiosk/Freibad übernommen werden. Für nähere Informationen und Fragen steht Ihnen Frau Kramhöller, Telefon 853-21 jederzeit gerne zur Verfügung. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 15. November 2013 an das Bürgermeisteramt Hohentengen, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H.

Nr. 21/13 9 Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen Eigentümer oder Nutzungsberechtigte werden gebeten, die entlang des Gehweges oder der Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Lichtraum hineinragen, im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen zurückzuschneiden. Um den entsprechenden Lichtraum freizuhalten, sind Bepflanzungen an Straßen bis zu 4,50 m Höhe über der Fahrbahn und 0,50 m hinter dem Fahrbahnrand (auch über die Grundstücksgrenze hinaus) zurückzuschneiden. An Fußwegen und Bürgersteigen ist der Bewuchs bis 2,50 m Höhe zu entfernen. Auch für die Feldwege gilt natürlich, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind und die notwendigen Lichträume freigehalten werden. Besonders zur Erntezeit ist ein ausreichendes Lichtraumprofil an den Feldwegen dringend notwendig. Ein weiteres Augenmerk gilt der Straßenbeleuchtung. Oft wird die Ausleuchtung von Straßen und Wegen durch Überwucherung der Bepflanzung stark beeinträchtigt. Die verminderte Ausleuchtung führt so zu unnötigen Gefahrenstellen besonders für Fußgänger. Wir bitten die Straßenanlieger, ihre Bepflanzung entlang von öffentlichen Wegen, Straßen und im Bereich von Straßenleuchten zu überprüfen und entsprechend zurückzuschneiden. SEPA-Umstellung bei der Gemeindeverwaltung Information zur SEPA Einführung Der europäische Gesetzgeber hat in seiner Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA Verordnung) die Einführung des SEPA Zahlungsverfahren beschlossen. Zum 01.02.2014 entfallen damit die bisherigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften. Alle Institutionen (Banken, Firmen, Behörden etc.) die sich am Zahlungsverkehr beteiligen sind damit gezwungen, spätestens ab dem 01.02.2014 auf SEPA umzusteigen. Was ändert sich durch die SEPA-Einführung: 1. Jeder Kontoinhaber erhält anstatt seiner bisherigen Kontonummer eine IBAN, die sich aus dem Länderkürzel, einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer zusammensetzt. 2. Die Einzugsermächtigungen, die uns von unseren Bürgern mit einer Original-Unterschrift vorliegen, können automatisch in sogenannte SEPA-Basislastschriftmandate umgewandelt werden. Diese Mandate sind die Voraussetzung für alle weiteren Lastschriftabbuchungen durch die Gemeinde Hohentengen. 3. Die Gemeinde ist verpflichtet, jeden Schuldner über die Umwandlung seiner bisherigen Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat zu informieren. Im November 2013 werden diese Informationen an alle betroffenen Bürger verschickt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Sie mehrere Informationsschreiben erhalten.

10 Nr. 21/13 4. Weiterhin ist die Gemeinde verpflichtet zukünftige Lastschriften mindestens 14 Tage vor der Belastung des Kontos anzukündigen. Die Gemeinde ist bemüht, die Vorabankündigungen in ihre Bescheide/Rechnungen/Verträge zu integrieren um unnötigen Papieraufwand zu vermeiden. Dies wird aber nicht immer möglich sein. Für Fragen zum SEPA-Basislastschriftmandat stehen wir gerne zur Verfügung. Förderverein Schule Hohentengen informiert Am 15. November 2013 bietet der Förderverein der Schule Hohentengen in der Mehrzweckhalle Hohentengen einen Kinder-Spielzeugflohmarkt an. Von 15.00 bis 19.00 Uhr besteht die Möglichkeit für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren ihre ausgespielten Spielsachen zu verkaufen. Wer teilnehmen möchte, kann sich bei Heike Sander, Telefon: 07742/1041, oder Bettina Ebner, Telefon: 07742/858115, anmelden. Für die Kinder die verkaufen wollen, beginnt der Aufbau um 14.00 Uhr. Wer nach günstigen Spielsachen sucht, kann zwischen 15.00 und 19.00 Uhr auf Schnäppchenjagd gehen. Für die Bewirtung sorgt der Förderverein. Pflegestützpunkt Baden-Württemberg Landkreis Waldshut informiert: Der Pflegestützpunkt ist eine Beratungsstelle zu Fragen rund um die Themen Pflege und Versorgung. Zum Beispiel „Unterstützung bei der Beantragung einer Pflegestufe oder Beratung über die Möglichkeiten der Pflege“ zu Hause. Die Beratung wird individuell auf Ihr Anliegen abgestimmt. Der Pflegestützpunkt befindet sich im Landratsamt Waldshut. Für Hohentengen a. H. ist Frau Dorothea Langenbacher zuständig. Sie wird am Montag, den 21.10.2013 von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr für Sie im Rathaus Hohentengen, Zimmer 5, zur Verfügung stehen. Bitte melden Sie sich zur Terminvereinbarung bei Frau Katharina Maier, Einwohnermeldeamt unter 853-60 oder direkt bei Frau Langenbacher unter 0 77 51/86 42 45, dorothea.langenbacher@landkreis-waldshut.de, an. Seniorenwohnen Hohentengen a.H. Begegnungen und Spielnachmittag mit den Senioren in der Seniorenwohnanlage in Hohentengen, Hansengelstraße am Donnerstag, 31. Oktober 2013, 14.30 Uhr – 17.00 Uhr. Haben Sie Zeit und Lust bei uns hereinzuschauen, dann kommen Sie vorbei. Wir freuen uns auf Sie. Die Seniorinnen und Senioren des Hauses Das Caritasteam

Nr. 21/13 11 Anlässlich des 150jährigen Bestehens der SPD, hat der Ortsverein Hohentengen vor dem Mensagebäude der Hohentengener Schule einen Freiheitsbaum gepflanzt. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Jeder Monat zählt! Bausteine für meine Rente Termin: Donnerstag, 24. Oktober 2013 Ort: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, 79100 Freiburg, Tel. 0761 /20707-0, Fax: 0761 / 20707-110 Beginn: 16.30 Uhr Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten. Wechsel in der Selbstverwaltung Joachim Kienzle übernimmt zum 1. Oktober den Vorsitz im Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. Als Vertreter der Arbeitgeber löst er turnusmäßig den Versichertenvertreter Nikolaus Landgraf ab, der jetzt wieder die Position des Stellvertreters übernimmt. Auch in der Vertreterversammlung wechselt der Vorsitz jährlich zwischen der Versicherten- und der Arbeitgeberseite. Die Versichertenvertreterin Marion v. Wartemberg steht jetzt an erster Stelle, der bisherige Vorsitzende Hans-Michael Diwisch, der die Arbeitgeber vertritt, übernimmt die Stellvertretung.

12 Nr. 21/13 Der Vertreterversammlung, dem »Parlament«, gehören als oberstes Selbstverwaltungsorgan der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg je 15 Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber an. Die Vertreterversammlung tagt jährlich zwei Mal und beschließt die Satzung, wählt die Mitglieder des Vorstands, verabschiedet den Haushaltsplan, nimmt die Jahresrechnung ab und wählt auf Vorschlag des Vorstands die Mitglieder der Geschäftsführung. Der Vorstand, die »Regierung«, besteht aus je acht Versicherten- und Arbeitgebervertretern. Er entscheidet über Vermögensangelegenheiten, kostenintensive Baumaßnahmen und Investitionen, über Grundsätze der medizinischen und beruflichen Rehabilitation und über Personalangelegenheiten. Alle Mitglieder in Vorstand und Vertreterversammlung sind ehrenamtlich tätig. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist mit ihrem flächendeckenden, landesweiten Beratungsnetz Ansprechpartner in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation für rund 6.6 Millionen Rentenversicherte im Land. VdK Hohentengen – Ortsverband informiert: Rente ins Ausland – neues Gesetz ab Oktober 2013 Wer Rentenansprüche aus Beitragszeiten in Deutschland erworben hat, erhält seine Rente ab Oktober 2013 unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit ungekürzt in alle Länder gezahlt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV) hin. Bisher wurde die Rente in wenigen Fällen auf 70 Prozent gekürzt. Dies geschah bei Angehörigen von Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, wenn kein Sozialversicherungsabkommen oder kein Vertrag mit dem jeweiligen Staat bestand und der Rentner sich ständig in einem dieser Länder aufhielt. Die Neuregelung wirkt sich auch auf alle bisher gekürzten Renten aus. Betroffene Renten, die 1992 begonnen haben, werden laut DRV automatisch neu berechnet und anschließend in voller Höhe rückwirkend zum 1. Oktober 2013 ausgezahlt. Berechtigte mit einem Rentenbeginn bis zum 31. Dezember 1991 bekommen auf Antrag ebenfalls die volle Rente ausgezahlt. Um sie rückwirkend zum 1. Oktober 2013 zu erhalten, muss der Antrag bis spätestens 31. Dezember 2017 gestellt werden. Weitere Infos gibt es bei der DRV Baden-Württemberg, über das Gratis-Servicetelefon unter (0800) 1 00 04 80 24 und unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de im Internet. VdK-Kernforderungen an neue Regierung Der VdK appelliert an künftige Regierung, gegen die zunehmende soziale Spaltung der Gesellschaft vorzugehen. Kernforderungen des größten Sozialverbands in Bund und Land sind: Armut darf nicht zur Normalität werden, Rente muss zum Leben reichen, Gesundheit muss für alle bezahlbar sein, Pflege muss menschenwürdig sein und Behinderung darf niemanden ausgrenzen. „Das sind die Themen, die die Bürger unmittelbar berühren“, so Landeschef Roland Sing. „An diesen Positionen müssen sich die neuen Koalitionäre orientieren“. Man wolle keine Neiddebatte, aber der Staat müsse Rahmen-

Nr. 21/13 13 bedingungen schaffen, dass keiner in Armut leben muss. Allen müsse wieder bewusst werden, dass die Bundesrepublik ein sozialer Rechtsstaat ist. Daher brauche man einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Zudem müsse man zurück zur dynamischen Rente – auch um der drohenden Altersarmut zu begegnen. Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit dürften nicht arm machen. Die Schwächung der Sozialversicherung müsse, so Sing, aufhören. „Solidarität und Verantwortung für das Gemeinwohl sind das Gebot der Stunde“. VdK-Fahrtraining in Zusammenarbeit mit ADAC Herbst und Winter bergen für Autofahrer allerlei Unfallrisiken. Um besser gewappnet zu sein, bietet der Sozialverband VdK Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem ADAC Fahrsicherheitszentrum Hockenheimring seit 2011 Trainings für Autofahrer an. Die ganztägigen intensiven Kurse finden im Fahrsicherheitszentrum Hockenheimring statt. Geübt werden beispielsweise Gefahrenbremsungen auf unterschiedlichen Belägen, Ausweichen vor plötzlichen Hindernissen, Fahren und Bremsen im Gefälle bei glatter Fahrbahn und Abfangen des ausbrechenden Fahrzeugs. Für VdK- und für ADACMitglieder gibt es Preisnachlässe. Auch differieren die Preise danach, ob das Training von montags bis donnerstags oder am Wochenende oder an Feiertagen stattfindet. Die Anmeldung und Buchung erfolgt direkt beim ADAC unter der Telefonnummer (0 62 05) 29 25 15 oder unter www.fsz-hockenheimring.de/training-buchen im Internet. Sammeltermine Gelber Sack am 24. Oktober 2013 Blaue Tonne am 28. Oktober 201 Grünabfälle am 22. Oktober 2013 Was wird gesammelt: Z.B. Hecken - und Rasenschnitt, Abraum von Beeten, Blumen-Balkonpflanzen, Laub, Baumholz (Stämme nicht stärker als 15 cm im Durchmesser), Stauden und Sträucher (max. Länge 1,20 m). Bündel und Einzelstücke dürfen nicht mehr als 25 kg wiegen. Was wird nicht gesammelt: Gartenabfälle, denen z.B. Kunststoffteile oder Pflanzenschutzmittel anhaften, Holz, Kränze, Gestecke, Reste aus der Obstverwertung, kompostierbare Küchenabfälle, Bretter, Obstkisten und Spankörbe. Wie wird gesammelt: Gehölzschnitt muss fest gebündelt sein (keine Kunststoffschnüre). Kleinere Abfälle wie Laub und Rasenschnitt können in Kartons und Papiersäcken bereitgestellt werden. Kartons und Papiersäcke (keine Plastiksäcke) bitte nicht verschnüren oder zukleben. Bei Fragen werden Sie sich bitte an das Landratsamt Waldshut Tel.: 07751/86-54 09

14 Nr. 21/13 Familienzentrum Hochrhein informiert: NEU: ab sofort sind wir auch auf Facebook! In der FaZ ist jeder herzlich Willkommen! FaZ Café – Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen täglich von 9.30 Uhr – 17.00 Uhr (mittwochs 9.30 Uhr – 14.00 Uhr) Es gibt täglich selbstgebackenen Kuchen – auch zum Mitnehmen! Das Familienzentrum Hochrhein bietet weitere interessante Kurse und Aktivitäten an. Auf der Homepage www.faz-hochrhein.de können Sie sich genauer informieren. Bundesagentur für Arbeit Lörrach Bundesfreiwilligendienst: Jeder kann mitmachen Wer sich über die vielfältigen Einsatzbereiche, konkrete Stellen und sonstige Rahmenbedingungen zum Bundesfreiwilligendienst informieren will, hat am Donnerstag, den 24.10.2013 um 15.00 Uhr in der Agentur für Arbeit in Lörrach, Brombacher Str. 2, Berufsinformationszentrum (BiZ), Raum E.14, die Möglichkeit dazu. Die Referentin ist Frau Waltraud Sink vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Die Veranstaltung ist kostenlos und ohne Voranmeldung. „Berufslehre in der Schweiz“ Am Donnerstag, den 24. Oktober 2013 findet um 14.00 Uhr in der Agentur für Arbeit Waldshut-Tiengen, Waldtorstraße 1a, Raum 2.01, eine Informationsveranstaltung statt. Für Jugendliche, die mehr über eine Berufslehre in der Schweiz wissen möchten, gibt es Informationen von Frau Sabine Puhl vom Beratungsdienst für Ausbildung und Beruf Aargau. Sie informiert in einem Vortrag über die Berufslehre, den Lehrstellenmarkt, Berufsfachschulen, Anforderungen und Bewerbungsstrategien. Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist wegen begrenzter Teilnehmerzahl jedoch erforderlich, entweder per Telefon: 07621 178-516 oder Mail:Loerrach.BIZ@arbeitsagentur.de. Fussballkalender Freitag, 18.10.2013 E-Junioren 18:00 SV Dogern 2 - FC Hochrhein 2 D-Junioren 18:00 SG Hochrhein 2 - VfR Horheim-Schwerzen C-Junioren 18:30 SG Weizen - SG Hochrhein

Nr. 21/13 15 Samstag, 19.10.2013 B-Junioren 13:00 SG Hochrhein - SG Steina-Schlüchttal E-Junioren 13:45 SV Lottstetten - FC Hochrhein D-Juniorinnen 14:45 FC Hochrhein (a.K.) - ESV Waldshut 2 (a. K.) D-Junioren 15:00 SG Hochrhein - SV Waldhaus B-Juniorinnen 16:00 FC Hochrhein - FC Wittlingen 2 Herren 16:00 FV Fahrnau - FC Hochrhein Sonntag, 20.10.2013 Herren 10:30 FC Erzingen 2 - FC Hochrhein 2 C-Juniorinnen 13:00 SV Todtnau - SG Hochrhein Frauen 15:30 SC Konstanz-Wollmatingen - FC Hochrhein Freitag, 25.10.2013 C-Junioren 18:30 SG Hochrhein - SG Waldhaus D-Junioren 19:00 FC Weizen - SG Hochrhein 2 Herren 19:30 FC Hochrhein 2 - SC Lauchringen 2 Samstag, 26.10.2013 B-Junioren 13:00 SG Hochrhein - SV Todtnau C-Juniorinnen 13:30 SG Hochrhein - FC Wittlingen D-Juniorinnen 16:00 SG Steina-Schlüchttal - FC Hochrhein (a.K.) Frauen 16:00 FC Hochrhein - FC Schonach B-Juniorinnen 16:15 SV Schopfheim (a. K.) - FC Hochrhein Sonntag, 27.10.2013 D-Junioren 11:00 SG Albbruck - SG Hochrhein A-Junioren 12:30 FC Dachsberg - SG Hochrhein Herren 15:00 FC Hochrhein - FC Rot-Weiß Weilheim Freitag, 01.11.2013 D-Junioren 15:00 SG Hochrhein 2 - SV Eggingen Veranstaltungeskalender 19. Oktober 2013 1 7.00 Uhr Kapuzinerkirche Stühlingen Konzert „Innig und beseelt“ 22. Oktober 2013 H erbstzeit = Lesezeit, SPD Ortsverein Hohentengen 02. November 2013 H alloween-Party, Guggenmusik Hohentengen (Vereinsheim) 06. November 2013 V ersammlung Interessengemeinschaft der Vereine A-CAPPELLA COMEDY Unduzo – „Halbkünstler“ Samstag, den 26. Oktober 2013, 20.00 Uhr in der Klosterschüer Ofteringen Das A-Cappella-Quintett Unduzo hat sich in kürzester Zeit zu einer festen Größe der quicklebendigen deutschen Vokalszene entwickelt. Zwar sind die fünf mehr oder weniger jungen Herren ihren musikalischen Kinderschuhen entwachsen, doch sehen sie der Wahrheit ins Auge: Da ist noch was drin, da geht noch was!

16 Nr. 21/13 Zum Beispiel ein neues Programm mit einem Namen, der wie in Stein gemeißelt die bereits im letzten Programm zitierte Gratwanderung zwischen Sing und Unsing beschreibt: „Halbkünstler“. Weitere Infos unter www.unduzo.de Karten an der Abendkasse; verbindlicher Kartenvorverkauf beim Bürgermeisteramt Wutöschingen - Kulturring - 07746 / 852-11. Eintrittspreis: 18,00 € (16,00 € Vorverkauf) VHS Hohentengen Computerkurs - Linux für Anfänger Leitung: Uwe Geercken, Tel.: 07742/922133 Sie lernen hier mit einem alternativen System umzugehen und auf einfache Art ihre Aufgaben zu erledigen. Es liegen erst 3 Anmeldungen vor; bitte melden Sie sich, damit der Kurs stattfinden kann. Beginn: Montag, 11. November 2013 von 19.00 bis 20.30 Uhr Kursgebühr: 60,– Euro Der Wochentag kann auf Wunsch der Teilnehmer verschoben werden. Landessenioren Südbaden e.V. Der BLHV Kreisseniorenverband lädt alle Seniorinnen und Senioren mit Partner zu einem Vortrag recht herzlich ein: Datum: Dienstag, den 29. Oktober 2013 Uhrzeit: 14.00 Uhr Ort: Hotel „FELDECK“ Oberlauchringen „Neuregelungen in den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für Pflegende und Pflegebedürftige“ Referentin: Barbara Wagner, BLHV-Sozialreferentin Donum vitae Hochrhein lädt ein zum Filmabend im Rahmen der diesjährigen Frauenaktionswochen Am 23.Oktober um 20.00Uhr zeigt das Ali-Kino in Waldshut in Zusammenarbeit mit donum vitae Hochrhein e.V. den Film 17 Mädchen In Lorient, einer kleinen Stadt in der Bretagne schließen 17 Mädchen eines Gymnasiums einen ungewöhnlichen Pakt. Entgegen allen Widrigkeiten beschließen sie, gemeinsam schwanger zu werden.

Nr. 21/13 17 17 Mädchen - ist eine bewegende und originelle Parabel über das Erwachsenwerden, den Körper und die Weiblichkeit, aber auch eine liebevolle Ode an die Freiheit. Mal provozierend, mal komisch fängt die Kamera sensibel die Gefühlsregungen der Mädchen ein und lässt uns gemeinsam mit ihnen träumen und zweifeln. Der Eintritt beträgt 8 Euro. Personen bis einschließlich 20 Jahren erhalten eine Ermäßigung von 2 Euro. AOK Baden-Württemberg startet erstes umfassendes Präventionsprogramm für psychische Gesundheit Seminar-Programm „Lebe Balance“ beginnt im November Die AOK Baden-Württemberg startet jetzt mit der Aktion „Lebe Balance“ ein groß angelegtes Präventionsprogramm für psychische Gesundheit. Die landesweite Gesundheitsaktion richtet sich an gesunde Menschen ab 20 Jahren. Ziel von „Lebe Balance“ ist es, die Anfälligkeit für psychische Störungen zu senken, indem Menschen lernen, ihre persönlichen Schutzfaktoren zu stärken und ihr Leben intensiver nach ihren Werten auszurichten. Im Mittelpunkt der Aktion stehen die „Lebe-Balance“-Seminare. In sieben Kursmodulen à 90 Minuten führen die speziell geschulten Fachkräfte der AOK durch ein spannendes Programm mit interaktiven Elementen und Übungen für den Alltag. Dabei lernen die Teilnehmer erkennen, was ihnen persönlich gut tut und wie sie damit gestärkt durchs Leben gehen können. Die Kurse finden statt in Bad Säckingen, Bonndorf, Höchenschwand, Tiengen und Waldshut. Start ist Anfang November. Anmeldungen sind bei den AOK-KundenCentern in Waldshut, Tiengen, Bonndorf, St. Blasien und Bad Säckingen möglich oder auf der Anmeldeseite im Internet www.Lebe-Balance.de sowie per Telefon unter 07751 878-300. Dieses Angebot richtet sich auch an Nicht-AOK-Versicherte. Die Teilnahme für AOK-Versicherte ist kostenfrei. Das gleichnamige Buch und eine Audio-CD bieten weitere Möglichkeiten, an dem Präventionsprogramm „Lebe Balance“ aktiv teilzunehmen. Deutsches Rotes Kreuz informiert: Spiel- und Kontaktgruppe Mitspieler gesucht für eine neue Spiel- und Kontaktgruppe im DRK Kreisverband Waldshut e.V. Für unsere neue Krabbelgruppe für Eltern und ihren Kindern zwischen 14 und 18 Monaten suchen wir noch Mitspieler. Wir wollen gemeinsam singen, spielen, basteln und mit allen Sinnen die Welt entdecken. Gleichzeitig geht es darum neue Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen. 10 Treffen à 90 Minuten mit Leitung

18 Nr. 21/13 Beginn: November Kosten: 45,– € Kursort: DRK Kreisverband Waldshut e.V., Fullerstr. 2 Waldshut / Schmittenau Für diesen Kurs können auch die Bildungsgutscheine des Landesprogramms eingelöst werden. Anmeldung und weitere Infos bei: Julia Meister, Tel.: 07751-800648 Erziehen auf die „kess“e Art - „Weniger Stress – mehr Freude“ Dies vermittelt der Elternkurs Kess - erziehen. KESS steht dabei für kooperativ, ermutigend, sozial, situationsorientiert. Kinder sollen heute eigenständig, verantwortungsvoll, kooperativ und lebensfroh groß werden. Eltern suchen deshalb nach Wegen, mit ihren Kindern partnerschaftlich umzugehen, dabei aber auch die notwendigen Grenzen zu setzen. Kess – erziehen setzt an konkreten Alltagssituationen der teilnehmenden Eltern an und vermittelt praktische Anregungen für die Gestaltung des Familienalltags. Kess - erziehen stärkt Eltern in einem partnerschaftlich-respektvollen Erziehungsstil. Der nächste Kurs beginnt am Dienstag, 05. November 2013 und wird fortgesetzt am Dienstag, 12./19./26.11.u. 03.12. jeweils von 19.30 – 22.00 Uhr in Waldshut, Kath. Gemeindehaus, Eisenbahnstr. 29 Referentin: Maria Kaiser, Gattrütte 8, 79809 Weilheim-Remetschwiel, Tel.: 07755/938038, Email: kaiser-maria@arcor.de Kosten: 60 € Elternteil, 80 € Elternpaar; inkl. TN-Heft; Gutschein „Stärke“ und „Stärke +“ kann verrechnet werden. Anmeldung: Kath. Dekanat Waldshut, Eisenbahnstr. 29, Tel. 07751/8314-604 Email: info@dekanat-waldshut.de oder: www.dekanat-waldshut.de Anmeldeschluss: Dienstag, 29. Oktober 2013 Stoll VITA Stiftung informiert: Einladung zu einem Vortrag Robotik und Bionik Es referiert: Dr.-Ing. Ivo Boblan , TU Berlin, Fachgebiet Regelungssysteme Save Human-Robot Interaction, Robotics, Control, Bionik am Donnerstag, 17. Oktober 2013, 19:00 Uhr im Haus der Stiftung Brückenstraße 15 in Waldshut. Eintritt frei Verkehrsamt informiert: Laxdal Theater „Achterbahn“ von Éric Assous Vorstellungen im Oktober: jeweils Freitag und Samstag um 20.00 Uhr.

Nr. 21/13 19 Eintritt 35,-- CHF / 30,-- €; Reservierungen im Verkehrsamt möglich Tel. 07742 853-50 Karten können Sie an der Abendkasse beziehen. Ansichtskarten vom Skulpturenweg Alle elf Skulpturen sind wunderschön fotografiert und als Leporello zusammengestellt im Verkehrsbüro erhältlich. Diese dekorativen Karten eignen sich nicht nur zum Versenden. Der Leporello (11 Ansichtskarten) erhalten Sie für 8 € / 11 CHF. Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Freitag,, 18.10.2013 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen Samstag,19.10.2013 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Stetten Samstag, 19.10.2013 20.30 Uhr Ökumenische Nacht der Lichter in Hohentengen Sonntag, 20.10.2013 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Freitag, 25.10.2013 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Herdern Achtung! Ende der Sommerzeit Sonntag, 27.10.2013 10.45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen Krabbelgruppe Käfer (Alter von 6 Mon bis 1,5 Jahre) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Birgit Zimmermann Tel. 2503. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung e-Mail: hohentengen@pfarramt.net Internet: www.se-st-christophorus.de - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: - jeden Freitag von 18.00 - 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Gottesdienste in der Bergkirche Sonntag, 20. Oktober, 10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser), parallel Kindergottesdienst, im Anschluss ist Kirchencafe. Kino in der Bergkirche: Überraschungsfilm und Kinderfilm Sonntagabend, 27.Oktober, 17.00 Uhr Die Kirchengemeinde lädt ein zum Kirchenkino. Es beginnt um 17.00 Uhr mit einer Abendandacht (Kaiser) zum Film. Storchencafe - Immer Mo, 9.30 - 11.30 Uhr Für alle Mütter mit Babys

20 Nr. 21/13 Das Storchencafe ist ein Treffpunkt für alle, die Ihr Leben mit einem kleinen Kind beginnen. Trauercafé: jeden dritten Mittwoch im Monat, 15.00 Uhr, Nächste Termine: 16. Oktober, 20. November Bei Kaffee und Kuchen, bietet die Kirchengemeinde Menschen, die den Verlust eines Angehörigen erfahren haben, einen Ort, um Erfahrungen auszutauschen, Kraft zu sammeln und aufzutanken mit Dr. Sabine Jacobi und Pfarrerin Andrea Kaiser. Ort: Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Kadelburg Mittagessen „Essen für Leib und Seele“ Hohentengen, Nächster Termin: 20. November Immer am ersten Mittwoch im Monat sind Senioren zum Mittagessen in geselliger Runde ab 11.00 Uhr in das Restaurant Saloniki herzlich eingeladen. Anmeldung bei Gisela Kaminski: 07742/1760. Fragen zur Erziehung und zum Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen? Im Herbst werden verschiedene Kurse angeboten. Infos und Anmeldung bei Beate Harmel, Tel: 07751700959 und unter familientraining@bergkirche-kadelburg. de, Weitere Veranstaltungen der Kirchengemeinde Montags: Gitarrengruppe, Mo, Di, Mi, Do, Fr: ganzjährig verschiedene Eltern-Kindgruppen Bei Interesse bitte Kontakt über das Pfarramt aufnehmen. Evangelisches Pfarramt, Andrea Kaiser, Pfarrerin Im Spitz 3, 79790 Küssaberg, Tel: 07741/ 3613, oder 015152591888 Bergkirche@ Web.de, Sekretariat Mo, Di, Mi, Fr 10.00 -12.00 Uhr Mehr Infos auf: www.bergkirche-kadelburg.de Alt-Katholische Kirchengemeinden Pfarrbüro: Tel.: 07742 / 6230, e-mail: dettighofen@alt-katholisch.de Sonntag, 20.10.2013 29. Sonntag der Lesereihe „Tu das Mögliche, dann tut Gott das Unmögliche“ 10.00 Uhr (Lottstetten) Eucharistiefeier Gedenken der Verstorbenen: Werner Schaub, Erna Seleger Sonntag, 27.10.2013 30. Sonntag der Lesereihe Selbsteinschätzung 9.30 Uhr (Dettighofen) Eucharistiefeier, Gedenken der Verstorbenen Karl Schaub, Franz Zengel (Ende des amtlichen Teils)

Nr. 21/13 21 Claudia‘s Nähstube mit Selbstgenähtem und -gestricktem sowie Änderungsschneiderei Stoll‘s Bauernladen Backwaren, Eis, Obst, Gemüse, Eier und Bioland-Käse direkt vom Erzeuger. Frisch gepresster Apfelsaft Günter‘s Grill Es wird heiß gebrutzelt! Gegrilltes und Gekühltes. Brandmaler Hans Tröndle Familienwappen, Bilder und Sprüche, auch nach Vorlagen. Neugierig? Kommen Sie mal schauen. Immer am ersten Freitag im Monat! Honig von Martin‘s Bienen Gaststände, au� gerne von Vereinen, sind jederzeit herzli� willkommen. Anmeldung unter Tel. 0 77 42 / 853-62 bei Philipp Wendt. Besu�en Sie uns freitags von 10 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz

22 Nr. 21/13

Nr. 21/13 23 Sie haben etwas Besseres zu tun, als in die Werkstatt zu fahren? Kein Problem! Wir holen Ihr Fahrzeug ab und bringen es so schnell wie möglich nach dem WerkstattTermin wieder zu Ihnen zurück. Auch in Verbindung mit einem Ersatzfahrzeug für 19,90 Euro inkl. 50 Freikilometer pro Tag! Inh. Gerhard Tröndle • Bundesstraße 14 • 79780 Stühlingen • Tel. 0 77 44 / 477 / service@ahamann.de S E R V I C E Für die vielen Glückwünsche und Geschenke zu meinem 80. Geburtstag bedanke ich mich ganz herzlich. Einen besonderen Dank Herr Pfarrer Gut, Bürgermeister Benz, dem Gesangverein Frohsinn und dem Musikverein Hohentengen. Hohentengen, im Oktober 2013 Edeltraud Schneider

24 Nr. 21/13 Montag – Freitag 10.00 – 12.00 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr Mittwoch & Samstag 10.00 – 12.00 Uhr Wir haben für Sie ein neues Ladengeschäft eröffnet. Klein- und Großgeräte, alles rund um Fernsehtechnik, Unterhaltungselektronik und Beleuchtung finden Sie In unserem Elektro Schäuble Shop. Unsere Öffnungszeiten sind: Wir freuen uns auf Ihren Besuch ! Peter Schäuble Tel. 07742 / 1798 Schaffhauserstraße 46 Fax. 07742 / 7524 79801 Hohentengen-Günzgen Peter@e-schaeuble.de VORANZEIGE · VORANZEIGE · VORANZEIGE SCHLACHTPLATTE im Gasthaus Rössle in Herdern am 07/08. November Der gesamte Erlös wird gespendet. Es lädt ein: Das Schnaopshüsle Team Vornameldung: ds18a@gmx.de, Tel 0 77 42/ 85 70 60

Nr. 21/13 25 Für die vielen Glückwünsche und Geschenke zu meinem 90igsten Geburtstag, möchte ich mich ganz herzlich bei meiner Familie, meinen Nachbarn und Freunden bedanken, ebenso bei den Herren Pfarrer Gut, Bürgermeister Benz, Diakon Spitznagel und Martin Sutter von der VOBA wie auch bei den Landfrauen Stetten-Günzgen. Es war für mich ein sehr schöner Tag, den ich in glücklicher Erinnerung behalten werde. Friedel Etspüler Suche Garage / Doppelgarage zur Miete oder Kauf in Hohentengen (event. Ortsteile) Telefon 0172 / 446 39 65 Suche Werkstatt, Halle, Scheune, Garage in Lienheim für Hobbyzwecke zum Werkeln und als Unterstellplatz Bitte ALLES Anbieten im Umkreis von 15 km Handy: 0151 18 40 35 97 Reinigunghilfe gesucht 1x wöchentlich 4 - 5 Stunden in Wil Putzhilfe deutschsprachig gesucht. Lohn Eur 13.– p. Std. Tel. 0041 76 472 45 95. EDEKA-markt WAGNER Hauptstraße 14 - Hohentengen - Telefon 0 77 42 / 92 31-0 Ausbildungsplatz Sommer 2014 Wie bieten zum 1. August 2014 einen Ausbildungsplatz für Kauffrau/-mann im Einzelhandel an Außenstellplatz oder Garage Suche Außenstellplatz oder Garage Tel. 0041 44 844 49 76 oder 0041 79 290 15 37

26 Nr. 21/13 Norbert Mülhaupt & Söhne Bestattungen und Überführungen 79790 Küssaberg-Dangstetten, Langackerweg 28 Tel. 07741 / 62215 oder 0171 422 51 02 Fax 07741 / 670837 Tel. 07741 688 120 WT-Tiengen, Klettgaustr. 21 www.werne-gruppe.de Stadtparkanlage Am Brünnele 10 in Tiengen Weitere Infos siehe: Samstag 19.10.2013 Sonntag 20.10.2013 von 11.00 bis 16.00 Uhr Wohnungsbesichtigung MusterSicherheit mit Immobilien - kostenlose Musterberechnung - Finanzierungshilfe eigene Haus- und Mietverwaltung - Vermietungsgarantie Die optimale Kapitalanlage Der Duftladen/ Natürlich Feines in Herdern, Rheinstr.2 Startet wieder am 18 Oktober 2013 Freitags von 10.00 – 12.30 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Samstags von 10.00 – 12.30 Uhr Neue Tee´s und Düfte!!!! Ich freue mich, Marina Amann

Nr. 21/13 27 Dieses Buch und ein PS-Los hat sie weiter gebracht. Genau 4.088 Kilometer. S Sparkasse Hochrhein Jetzt Dauerauftrag einrichten und sechs PS-Monatslose gratis anfordern. Aktionszeitraum 21.10. - 08.11.2013 Beim PS-Sparen und Gewinnen sparen Sie monatlich per Dauerauftrag und können jeden Monat bis zu 5.000 € gewinnen. Darüber hinaus gibt es ab 2014 jährlich mindestens eine Sonderauslosung mit attraktiven Geld- und Sachpreisen. Fragen Sie Ihre(n) Sparkassenberater(in) nach den PSBedingungen und unseren attraktiven Geldanlage-Angeboten. Wenn‘s um Geld geht - Sparkasse. www.sparkasse-hochrhein.de Spielend Sparen und Gewinnen mit S Mit dem Sparkassenbuch zum Weltspartag 30. Oktober Am Weltspartag Mittwoch, 30. Oktober 2013 haben wir ALLE GESCHÄFTSSTELLEN BIS 18.00 UHR GEÖFFNET.

28 Nr. 21/13 Der Ortsverein Hohentengen lädt Sie ein: „Herbstzeit = Lesezeit“ Neuerscheinungen der Frankfurter Buchmesse vorgestellt durch die Buchhandlung Hochrhein am Dienstag, 22. Oktober 2013, um 20.00 Uhr in der Cafeteria der Seniorenwohnanlage. Eintritt ist kostenlos. Gesund schlafen. Für Gesundheit und Wohlbefinden. Hauptstraße 28 D-79790 Küssaberg-Kadelburg Telefon 0 77 41/29 90 · Fax 0 77 41/52 73 www.schreinerei-bergmann.de Relax 2000 Der beste Schlaf-Komfort für Ihr Wohlbefinden.

Nr. 21/13 29 Wir laden herzlich zu unserer 5. Hausmesse ein. Am Freitag, 18. Oktober, von 15.00 bis 22.00 Uhr und am Samstag, 19. Oktober, von 11.00 bis 18.00 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Probieren Sie in gemütlicher Atmosphäre aus unserem bekannten Weinsortiment über 100 ausgesuchte Weine Für den kleinen Hunger wird gesorgt. Bringen Sie alle Ihre Weinfreunde mit. Unkostenbeitrag: € 8,– Stettener Straße 1 79801 Hohentengen a.H Telefon 07742 / 57 07 www.boller-weine.de

30 Nr. 21/13 Polizei 110 Polizei Waldshut 0 77 51 / 83 16-0 Notruf 112 (Notarzt, DRK Feuerwehr) Krankentransport (ohne Notfall) 0 77 51 / 19 222 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 01805 / 19 292 430 Allgemeinarzt, Zahnarzt außerhalb der Sprechzeiten 01805 / 19 292 430 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 01803 / 222 555-30 Vergiftung, Behandlungszentrum Freiburg 0761 / 27 04-361 DRK-Fahrdienst (mobiPlus, Hausnotruf) 0800 / 00 79 761 DRK Hausnotruf Info: 07751 / 87 35-55 DRK-Dienste für Senioren 0 77 41 / 969 77 10 Barrierefreies Wohnen: 0 77 51 / 87 35 35 Apotheken-Notdienst www.lak-bw.notdienst-portal.de Flugverkehr Beschwerden: Abweichungen, ungewöhnliche Flugmanöver: Lärm-Hotline 0041 43 81 62 131 Fax 0041 43 81 64 780 Soziale Dienste Sozialstation Klettgau-Rheintal Telefon 0 77 42 / 92 34-0 Caritasverband Hochrhein 0 77 51 / 8011-0 Diakonisches Werk Hochrhein, Waldshut Telefon 0 77 51 / 83 04-0 Familienberatung beim Landratsamt Telefon 0 77 51 / 86-44 01 Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis WT Telefon 0 77 51 / 35 53 “Donum vitae” Schwangerschaftsberatung Telefon 0 77 51 / 89 82 37 Offene Beratung “Courage” Telefon 0 77 51 / 91 08 43 Deutscher Kinderschutzbund OV Waldshut Telefon 0 77 51 / 67 27 24 Anonymes Sorgentelefon (Erwachsene) Telefon 0800/111 01 11 Anonymes Sorgentelefon (Kinder/Jugendl.) Telefon 0800 / 111 03 33 Tierschutzverein Waldshut e.V. Telefon 0 77 41 / 68 40 33 Tierheim Steinatal Notruf 0151 / 55 41 47 85 Postagentur Telefon 0 77 42 / 853-52 Öffnungszeiten Mo–Mi, Fr 09.00–12.00 15.00–17.00 Do 09.00–12.00 15.00–18.00 Sa 09.30–12.00 Wichtige Telefonnummern

Nr. 21/13 31 Bürgermeisteramt Postanschrift: Kirchstraße 4 79801 Hohentengen a. H. E-mail info@hohentengen-ah.de Telefon 0 77 42 / 853-0 (Zentrale) · Telefax 0 77 42 / 853-15 Haupt-/Bauamt 0 77 42 / 853-20 Rechnungsamt 0 77 42 / 853-41 Gemeindekasse 0 77 42 / 853-40 Grundbuchamt 0 77 42 / 853-30 Standesamt 0 77 42 / 853-31 Einwohnermeldeamt 0 77 42 / 853-60 Fremdenverkehr 0 77 42 / 853-50 Forstverwaltung 0 77 42 / 45 32 Öffnungszeiten Mo–Mi, Fr 08.00–12.00 Do 14.00–18.00 In Sterbefällen auch außerhalb der Öffnungszeiten. Gemeindewerke Strom / Wasser / Nahwärme Störungsdienst - während der Dienstzeit Telefon 0 77 42 / 853-80 0 77 42 / 853-0 Störungsdienst - außerhalb der Dienstzeit Energieversorgung Klettgau Rheintal Stromversorgung 0049 151 / 21 28 81 46 Wasser 0049 151 / 17 24 62 18 MKTH GmbH Störungen und Abrechnungen Telefon 0 77 42 / 926 00 00 Eigenbetrieb Moderne Kommunikationstechnologie Glasfaserkabel / Hausanschlüsse Telefon 0 77 42 / 853-61 Einrichtungen Besuchsdienst Telefon 0 15 25 / 707 07 73 Bauhof Telefon 0 77 42 / 850 55 41 Kläranlage Telefon 0 77 42 /69 20 Kindergärten Hohentengen 0 77 42 / 45 13 Herdern 0 77 42 / 77 10 Lienheim 0 77 42 / 41 80 Schulen Hohentengen 0 77 42 / 92 99 00 Lienheim 0 77 42 / 73 34 Mehrzweckhalle Hohentengen Hausmeister 0151 / 14 70 57 46 Mehrzweckhalle Lienheim Hausmeisterin 0 77 42 / 64 02 Schwimmbad / Camping Hohentengen 0 77 42 / 18 41 Herdern 0 77 42 / 16 80 Lienheim 0 77 42 / 61 72 Bankverbindungen Gemeinde Volksbank Hochrhein BLZ 684 922 00 Kto. 500 540 0 Sparkasse Hochrhein BLZ 684 522 90 Kto. 11-008075 Gemeindewerke Volksbank Hochrhein BLZ 684 922 00 Kto. 500 541 8 Sparkasse Hochrhein BLZ 684 522 90 Kto. 11-500048 Mitteilungsblatt Redaktion / Amtlicher Teil Telefon 0 77 42 / 853-0 Inserate Druckstudio Feser 0 77 42 / 92 32-0 Nächste Ausgabe: 31. Oktober 2013 Annahmeschluss: 25. Oktober, 12.00 Uhr

32 Nr. 21/13 Telefon 0 77 42/9 66 00 Partyservice für alle Anlässe in großer Auswahl, auch am Wochenende Wir garantieren Ihnen Qualität aus Meisterhand! * Nur ausgesuchte Schweine aus der Umgebung, welche ausschließlich mit Getreide und notwendigen Mineralien gefüttert werden. * Eigens geschlachtete Rinder aus der Region mit geprüfter Herkunft. * Wurstspezialitäten und andere Spitzenprodukte von höchstem Niveau. * Regelmäßige lebensmittelchemische und mikrobiologische Untersuchung durch ein Fachlabor. * Unsere Wildspezialitäten stammen ausschließlich aus heimischer Jagd. Ihre Gesundheit ist uns wichtig! Unsere Tierlieferanten: Milchkalb: Familie von Roth, Lauchringen Landschwein: Familie Karin Bercher, Lauchringen Jungbulle: Familie Riedmüller, Günzgen Schweinehalsschnitzel oder Braten 100 g –,79 Magere Schweineschitzel 100 g –,85 Frisches Wildschwein, Reh, Sikahirsch aus heimischer Jagd! Wir wurden ausgezeichnet! Rollschinkle mager und saftig 100 g –,95 Schaschlikspieße vom Schwein 100 g 1,08 Bierschinken 100 g –,98 Badische Schälripple geraucht 100 g –,39 Jetzt wieder Schlachtplatte! Blut- und Leberwurst, Kesselfleisch, Speck und Sauerkraut roh & gekocht.

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