Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 31. Oktober 2013.

2 Nr. 22/2013 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen BebauungsplanEntwurfs im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 13a BauGB für den Bereich „Abbergerstraße West“ im OT Hohentengen Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 17.10.2013 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Abbergerstraße West“ im Ortsteil Hohentengen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nr. 1336, 1340/Teil (Straße) Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 08.10.2013 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird mit Begründung und Straßen- und Baugrenzenplan einschließlich Begrünung von Montag, den 11. November 2013 bis einschließlich Montag, den 16. Dezember 2013 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein, vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Hohentengen a.H., den 31.10.2013 Der Bürgermeister: gez. Benz

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