Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 31. Oktober 2013.

4 Nr. 22/2013 Öffentliche Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Bereich „In Rooßen“ im OT Lienheim (Aufstellung im Parallelverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg) Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 17.10.2013 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „In Rooßen“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Gemarkung Lienheim: Flst.-Nr. 2558, 2559, 2560, 2563/3, 2561/Teil (Weg), 2548/Teil (Weg) und 43/Teil (L161 mit Radweg) Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 08.10.2013 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung, Straßen- und Baugrenzenplan einschließlich Umweltbericht bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Ortsteil Hohentengen, Zimmer 9-2 während der üblichen bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Hohentengen am Hochrhein, den 31. Oktober 2013 Der Bürgermeister: gez. Benz

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