Mitteilungsblatt Nr. 23 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 14. November 2013.

4 Nr. 23/13 Gültig ab: 01.01.2010 01.01.2011 01.01.2012 01.01.2013 01.01.2014 Preisbestandteile Cent/kWh Cent/kWh Cent/kWh Cent/kWh Cent/kWh EEG-Umlage 2,047 3,530 3,592 5,277 6,240 KWK-Umlage 0 0 0 0,126 0,178 §19 StromNEV-Umlage 0 0 0,151 0,329 0,187 Offshore-Umlage 0 0 0 0,250 0,250 Konzessionsabgabe 1,320 1,320 1,320 1,320 1,320 Umlage AbschaltVO 0 0 0 0 0,009 Stromsteuer 2,050 2,050 2,050 2,050 2,050 Mehrwertsteuer (19%) 1,020 1,310 1,350 1,790 1,950 Summe Staatsquote 6,43 8,21 8,46 11,14 12,18 Mitteilung über Anpassung der Strompreise Sehr geehrte Stromkundin, sehr geehrter Stromkunde Die stark gestiegene Erhöhung der von uns vollumfänglich weiterzugebenden Umlage der EEG sowie die 2014 neu eingeführte Umlage der neuen Abschaltverordnung, gestiegene Einkaufskosten und die Erhöhung der vorgelagerten Netzentgelte führen dazu, dass wir unsere Preise anpassen müssen. Der Strompreis in Deutschland setzt sich im Wesentlichen aus drei Preiskomponenten zusammen: – Energieerzeugung und Energielieferung, inkl. Vertriebskosten – staatlich regulierte Entgelte für Transport und Verteilung der Energie (Netzentgelte) – Staatsquote (Steuern, Abgaben und Umlagen). Den mit Abstand größten Preisbestandteil bilden mit etwa 50 % die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern, Abgaben und Umlagen. Durch einen Systemwechsel zur Ermittlung der Erneuerbaren-Energien-Umlage wurde im Jahr 2010 die Staatsquote bundesweit vereinheitlicht und ändert sich seither immer zum 01.01. eines Jahres.

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