Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 28. November 2013.

2 Nr. 24/2013 Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung am 09. Oktober 2013 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 44.300 € davon im Verwaltungshaushalt 44.300 € im Vermögenshaushalt 0 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000 € § 3 Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird auf 2.300 € festgesetzt. Hohentengen a.H., 09. Oktober 2013 Manfred Weber, Verbandsvorsitzender Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schreiben vom 18.11.2013 bestätigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Montag, 02.12.2013 bis Dienstag, 10.12.2013, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Rechnungsamt, Zimmer 1.2 und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Manfred Weber, Verbandsvorsitzender

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