Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. Dezember 2013.

2 Nr. 25/13 Die Gemeindeverwaltung informiert Öffentliche Bekanntmachung über die beabsichtigte Einziehung (Entwidmung) der öffentlichen Verkehrsfläche Verbindungsstraße Fluhstraße - Abbergerstraße, Flst. Nr. 1334 (Teilfläche), Gemarkung Hohentengen Die Gemeinde Hohentengen hat auf dem Grundstück Flst. Nr. 1336/3, Fluhstraße 15, eine Mensa, Cafeteria, Räume für die Ganztagsschule und eine Turnhalle gebaut. Um vom bestehenden Schulgebäude Schulstraße 12 zu den neuen Räumen und wieder zurück zu gelangen, müssen die Schülerinnen und Schüler die auf dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellte Verbindungsstraße Fluhstraße – Abbergerstraße, Flst. Nr. 1334, überqueren. Der Fußgängerverkehr auf dieser Straße hat dadurch enorm zugenommen. 200 – 250 Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 – 16 Jahren besuchen die Grund- und Gemeinschaftsschule. Diese müssen zum Teil mehrmals täglich die Straße überqueren. Da die Grundschule wie auch die Gemeinschaftsschule Ganztagsschulen sind, ist die Straße den ganzen Tag über stark frequentiert. Obwohl die Verbindungsstraße bereits als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist, ist eine Einziehung angesichts der großen Schülerströme und damit aus Gründen des Allgemeinwohls zwingend notwendig. Die Verbindungsstraße ist für den Verkehr auch entbehrlich. Sie dient der Erschließung der Abbergerstraße. Diese ist sowohl über die Hansengel- wie auch die Bergstraße erschlossen. Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen a.H. in seiner öffentlichen Sitzung am 28. November 2013 beschlossen, dass die öffentlichen Verkehrsfläche Verbindungsstraße Fluhstraße - Abbergerstraße, Flst. Nr. 1334 (Teilfläche), Gemarkung Hohentengen, gemäß § 7 Absatz 1 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen (entwidmet) werden soll. Gegen die beabsichtigte Einziehung können bis zum 14. März 2014 bei der Gemeinde Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H. Einwendungen erhoben und Bedenken geltend gemacht werden.

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