Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. Dezember 2013.

4 Nr. 25/13 Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung am 09. Oktober 2013 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 23.000 € davon im Verwaltungshaushalt 23.000 € im Vermögenshaushalt 0 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 € 3. d em Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000 € § 3 Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird auf 3.000 € festgesetzt. Küssaberg, 09. Oktober 2013 Martin Benz, Verbandsvorsitzender Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schreiben vom 28.11.2013 bestätigt. Die Haushaltssatzung und der Hauhaltsplan liegen in der Zeit von Montag, 16.12.2013 bis Montag, 30.12.2013, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Rechnungsamt, Zimmer OG 21 und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Martin Benz, Verbandsvorsitzender Ein Jahr ZETT-Ticket Bilanz des Projektes nach Ablauf eines Jahres - Schwache Nutzung der Busverbindung von Hohentengen nach Hüntwangen-Wil (Bahnhof) durch deutsche Fahrgäste Hohentengen/CH-Hüntwangen Vor einem Jahr, am 10. Dezember 2012, wurde die direkte öffentliche Nahverkehrsverbindung von Hohentengen nach Zürich eröffnet. Der Verkehr wurde zunächst auf drei Jahre befristet.

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