Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. Dezember 2013.

Nr. 25/13 5 Eine vierjährige Planungsphase des Landkreises in Zusammenarbeit mit der Südbadenbus GmbH, den Gemeinden sowie grenzüberschreitend mit der PostAuto Schweiz GmbH und dem Züricher Verkehrsverbund ging voraus. Die Anbindung des Großraums Zürich wurde 2006 in den Nahverkehrsplan als Maßnahme zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen, da circa 60% der rund 600 Grenzgänger der Gemeinde Hohentengen im Großraum Zürich erwerbstätig sind. Das ZETT-Ticket ist für Berufspendler ein attraktives und kostengünstiges Angebot. Die entstehenden PKW-Fahrtkosten von Hohentengen nach Hüntwangen-Wil zuzüglich der monatliche Stellplatzgebühr von 70 Schweizer Franken übersteigen die Kosten des ZETTTicket deutlich. Dieses Ticket kann in Verbindung mit einer Zeitfahrkarte des Züricher Verkehrsverbundes für 30 € im Monat erworben werden und auch in der Freizeit in der gesamten Zone 3 des Waldshuter Tarifverbundes genutzt werden. Der Fahrplan ist auf Berufspendler abgestimmt. Von montags bis freitags steuert der erste Bus um 5:51 Uhr Anschlussbahnhof Hüntwangen-Will an. Es folgen halbstündlich drei weitere Verbindungen. Abends zwischen 16:07 Uhr und 18:07 Uhr bestehen im Halbstundentakt fünf Verbindungen von Zürich nach Hohentengen. Die Fahrzeit von Hohentengen nach Zürich beträgt knapp eine Stunde. Ein Großteil der für den Verkehr entstehenden Kosten trägt die PostAuto Schweiz. Der Landkreis Waldshut sowie die Gemeinde Hohentengen steuern dem Projekt jährlich jeweils 7.500 € zu. Das Risiko fehlender Fahrgeldeinnahmen tragen die SBG und die Gemeinde Hohentengen. Eine Bedingung der Weiterführung des Angebots nach Ablauf der drei Jahre sowie eine Ausweitung des Fahrplans ist die entsprechende Nachfrage. Die bisherige Nachfrage deutscher Fahrgäste ist jedoch deutlich zu gering. Lediglich 12 ZETT-Monats bzw. Jahrestickets sind im Moment im Umlauf. Im benachbarten Wasterkingen ist die Nachfrage nach dieser Verbindung gut dreimal so hoch. Bei einem Test unseres Angebotes fördern Sie einerseits das Projekt, vor allem sparen Sie jedoch Geld. Steigen Sie um auf Bus und Bahn. Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Die Meldebehörde der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein übermittelt bis 31.03.2013 nach § 58 Abs. 1 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) an das Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2014 volljährig werden (Geburtsjahr 1996): 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Nach § 58 Abs. 1 Satz 2 WPflG werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprochen hat.

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