Mitteilungsblatt Nr. 26 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. Dezember 2013.

Weihnachten 2013 · Nr. 26 Seite 3 Bekanntmachung Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg im Parallelverfahren mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich „In Rooßen“ im Ortsteil Lienheim Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat am 12.03.2013 in öffentlicher Sitzung beschlossen, aufgrund von § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB den Flächennutzungsplan in einem Teilbereich im Parallelverfahren zu ändern, den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die Planunterlagen für die Öffentlichkeit freizugeben. Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Lienheim, OT Lienheim: Flst.-Nr. 2558, 2559, 2560, 2563/3, 2561/Teil (Weg), 2548/Teil (Weg) und 43/Teil (L161 mit Radweg). Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 08.10.2013 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg aus dem Jahre 2006 ist im Teilbereich der Gemeinde Hohentengen im Ortsteil Lienheim, nördlich der L 161 am östlichen Ortsausgang landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Durch die punktuelle Fortschreibung und Änderung des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes soll die städtebauliche Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „In Rooßen“ ermöglicht werden. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: – Ziele des Umweltschutzes: Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete Weitere Flächen mit Festsetzungen des Naturschutzes – Bestandsaufnahme des Umweltzustandes Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt Geologie, Boden und Wasserhaushalt Luft und Klima Landschaftsbild – Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und biologische Vielfalt – Maßnahmen zur Minderung der Eingriffe – Prognose Landschaftsbild Arten/Biotope, Boden, Wasser und Klima/Luft Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit von Dienstag, den 07. Januar 2014 bis einschließlich Freitag, den 07. Februar 2014

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