Mitteilungsblatt Nr. 26 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. Dezember 2013.

Seite 8 Nr. 26 · Weihnachten 2013 Pflegestützpunkt - Informationen und individuelle Beratung rund um das Thema Pflege Der Pflegestützpunkt ist eine Beratungsstelle zu Fragen rund um die Themen Pflege und Versorgung. Zum Beispiel „Unterstützung bei der Beantragung einer Pflegestufe oder Beratung über die Möglichkeiten der Pflege“ zu Hause. Die Beratung wird individuell auf Ihr Anliegen abgestimmt. Der Pflegestützpunkt befindet sich im Landratsamt Waldshut. Für Hohentengen a. H. und die umliegenden Gemeinden ist Frau Dorothea Langenbacher zuständig. Sie wird am Montag, den 20. Januar 2014 von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr für Sie im Rathaus Hohentengen, Zimmer 5, zur Verfügung stehen. Bitte melden Sie sich zur Terminvereinbarung bei Frau Katharina Maier, Rathaus Hohentengen unter 85360 oder direkt bei Frau Langenbacher unter 07751/86-4245, dorothea.langenbacher@ landkreis-waldshut.de, an. Familienzentrum Hochrhein informiert NEU: ab sofort sind wir auch auf Facebook! In der FaZ ist jeder herzlich Willkommen! FaZ Café – Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen täglich von 9.30 Uhr – 17.00 Uhr (mittwochs 9.30 Uhr – 14.00 Uhr) vom 23.12.13 – 06.01.14 bleibt das FaZ geschlossen! Wir wünschen all unseren Gästen und Gönnern, Freunden und Bekannten fröhliche Feiertage und erholsame Ferien! Das Familienzentrum Hochrhein bietet weitere interessante Kurse und Aktivitäten an. Auf der Homepage www.faz-hochrhein.de können Sie sich genauer informieren. Die Verbraucherzentrale informiert: Recht auf Reklamation häufig verweigert Die bundesweite Auswertung von knapp 4000 Verbraucherbeschwerden, die in der Zeit vom 30. April bis zum 30. September bei den Verbraucherzentralen zum Thema Gewährleistung eingegangen sind, zeigt Probleme auf: In 58 Prozent der betrachteten Fälle berichten Verbraucher, dass es nur verzögert zu einer Bearbeitung der Reklamation kam oder der Anspruch komplett verweigert wurde. Wer als Verbraucher einen Kaufvertrag abschließt, hat gesetzlich verbriefte Rechte. Dazu zählt in erster Linie das Gewährleistungsrecht. Wenn der neue Computer also bereits vier Wochen nach Kauf den Geist aufgibt und der Mangel schon vor dem Kauf vorlag, greift die Sachmängelhaftung. Die Verbraucherzentralen haben bundesweit knapp 4000 Ver-

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