Mitteilungsblatt Nr. 3 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. Februar 2013.

Nr. 03/13 11 Terminvormerkung Bürgergespräche 2013 Gerne informieren wir Sie darüber, dass auch in diesem Jahr wieder Bürgergespräche in den einzelnen Ortsteilen stattfinden. Stetten 18. Februar 2013 20.00 Uhr Feuerwehrhaus Günzgen 19. Februar 2013 20.00 Uhr Dorfhus Bergöschingen 20. Februar 2013 20.00 Uhr Feuerwehrhaus Lienheim 21. Februar 2013 20.00 Uhr Gemeindehalle Herdern 25. Februar 2013 20.00 Uhr Schulhaus Hohentengen 26. Februar 2013 20.00 Uhr Sitzungssaal Rathaus Ich freue mich auf Ihr Kommen und über anregende Gespräche. Ausschreibung einer Fischwasserverpachtung Folgendes Fischwasser – Bach – steht zur Verpachtung an: Weilergraben Ortsteil Hohentengen/Bergöschingen Weilerbrücke (Abzweig Weilerhöfe) bis Rheinmündung Bewerbungen mit einem Pachtangebot richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H. Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen Eigentümer oder Nutzungsberechtigte werden gebeten, die entlang des Gehweges oder der Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Lichtraum hineinragen, im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen zurückzuschneiden. Um den entsprechenden Lichtraum freizuhalten, sind Bepflanzungen an Straßen bis zu 4,50 m Höhe über der Fahrbahn und 0,50 m hinter dem Fahrbahnrand (auch über die Grundstücksgrenze hinaus) zurückzuschneiden. An Fußwegen und Bürgersteigen ist der Bewuchs bis 2,50 m Höhe zu entfernen. Auch für die Feldwege gilt natürlich, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind und die notwendigen Lichträume freigehalten werden. Besonders zur Erntezeit ist ein ausreichendes Lichtraumprofil an den Feldwegen dringend notwendig. Ein weiteres Augenmerk gilt der Straßenbeleuchtung. Oft wird die Ausleuchtung von Straßen und Wegen durch Überwucherung der Bepflanzung stark beeinträchtigt. Die verminderte Ausleuchtung führt so zu unnötigen Gefahrenstellen besonders für Fußgänger. Wir bitten die Straßenanlieger dringend, ihre Bepflanzung entlang von öffentlichen Wegen, Straßen und im Bereich von Straßenleuchten zu überprüfen und entsprechend zurückzuschneiden. Die Gemeinde wird die Bepflanzungen in den nächsten Wochen überprüfen und gegebenenfalls kostenpflichtige Anordnungen erlassen.

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