Mitteilungsblatt Nr. 3 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. Februar 2013.

12 Nr. 03/13 GEZ geht, der neue Rundfunkbeitrag kommt Am 1. Januar 2013 startete der Rundfunkbeitrag und löste damit die Rundfunkgebühr ab. Wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereithält, spielt keine Rolle mehr. Ab 2013 gilt: eine Wohnung - ein Beitrag. Für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Sie zahlen ab 2013 genauso viel oder weniger als vorher. Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. Wie können Sie die Befreiung oder Ermäßigung beantragen? Das Antragsformular können Sie online unter www.rundfunkbeitrag.de ausfüllen und anschließend ausdrucken. Zudem ist das Formular bei Städten und Gemeinden sowie bei zuständigen Behörden erhältlich. Bereits vom Rundfunkbeitrag befreite Personen: Aus gesundheitlichen Gründen: Ihre Befreiung wird ab dem 1. Januar 2013 automatisch auf den ermäßigten Beitrag umgestellt. Für die Umstellung brauchen Sie nichts weiter zu tun. Die Ermäßigung gilt für denselben Zeitraum wie die vorherige Befreiung. Für Empfänger von Sozialleistungen: Die Befreiung wird automatisch übernommen, Sie brauchen nichts weiter zu tun. Achtung! Sporttreibende Vereine und Gruppen Mehrzweckhalle Hohentengen und Lienheim Bis zum Ende der „närrischen Zeit“ können die Hallen der Gemeinde wegen der Dekoration von den sporttreibenden Vereinen nur eingeschränkt benutzt werden. Die Mehrzweckhalle in Hohentengen kann von den sporttreibenden Vereinen ab 14. Februar 2013 ohne Einschränkungen wieder genutzt werden. Wichtiger Hinweis Halle Lienheim Die Gemeindehalle in Lienheim bedarf nach der närrischen Zeit einer Generalreinigung. In der Zeit vom 12. Februar 2013 bis einschließlich 16. Februar 2013 ist deshalb keinerlei Sportbetrieb möglich. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Straßensperrung anlässlich von Fastnachtsumzügen In Hohentengen: Sonntag, 10. Februar 2013 Anlässlich des Fasnachtsumzuges am 10. Februar 2013 ist die Ortsdurchfahrt in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Streckenverlauf: Schulstraße, Fluhstraße, Kirchstraße, Pfarrbuck, Hauptstraße, Weiherstraße, Stettener Straße, Hauptstraße, Kirchstraße, Hansengelstraße.

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