Mitteilungsblatt Nr. 4 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 21. Februar 2013.

10 Nr. 04/2013 fung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom 28. Juli 2005 (BGBl. I S. 2278) anzubieten. Es sind folgende Fristen zu beachten: Für eine Prüfung im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sind die Anmeldungen bis spätestens 30. März 2013 und im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren bis spätestens 15. Juni 2013 einzureichen Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen, das Anmeldeformular sowie Auskunft über die der Anmeldung beizufügenden Unterlagen, Prüfungsgebühren bzw. Vorbereitungslehrgänge erhalten Sie auf der Internetseite der Regierungspräsidien BadenWürttemberg unter www.rp.baden-wuerttemberg/Ausbildung. Anmeldungen zur Prüfung sind einzureichen beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat 31, Frau Munz, Bertoldstraße 43, 79098 Freiburg i. Br., Tel: 0761 208-1240. Private Photovoltaikanlagen, Ministerium informiert über Steueränderungen Gewerbeanzeige entfällt Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft informiert die Bürgerinnen und Bürger über Änderungen bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen auf Privatgebäuden. In der Zwischenzeit ist dafür keine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt mehr nötig. Denn die Bürger verwalten hier allein eigenes Vermögen. Nur das Finanzamt muss über die Installation der neuen Anlage unterrichtet werden. „Immer mehr Bürger erzeugen Strom über Photovoltaikanlagen. Sie leisten so ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende. Dabei sind auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Darüber wollen wir die Bürger informieren“, sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft, Dr. Nils Schmid, am 8. Februar 2013. Dazu wurde nun der „Aktuelle Tipp“ zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen neu aufgelegt. Er umfasst vor allem die Bereiche Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer. Der aktuelle Tipp ist auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft (www.mfw.baden-wuerttemberg.de ) eingestellt unter Publikationen -> Steuern -> Der aktuelle Tipp. Dort kann er kostenlos herunterladen werden. Information für die Bürgerinnen und Bürger zum ÖPNV „Einen Monat gratis Bus und Bahn fahren“ 4 Monate fahren – nur für 3 Monate den günstigen Abo-Preis bezahlen Der Waldshuter Tarifverbund (WTV) bietet von März bis Mai die Möglichkeit eines Schnupperabos an. Mit einem Schnupperabo geniest der Kunde vier Monate die Fahrt mit Bus und Bahn und bezahlt nur für drei. In diesen drei Monaten gilt der um ca. 15% gegenüber der Monatskarte günstigere Abo-Preis. Der WTV schenkt jedem Teilnehmer den vierten Monat. Das Schnupperabo endet nach vier Monaten automatisch. Der Kun-

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