Mitteilungsblatt Nr. 4 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 21. Februar 2013.

Nr. 04/2013 7 Öffentliche Bekanntmachung 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im mittlern Hege – Erweiterung Teilbereich B“ im Ortsteil Lienheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 14.02.2013 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 13 BauGB beschlossen, für den Bereich „Im mittlern Hege – Erweiterung Teilbereich B“ im Ortsteil Lienheim den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern. Für den Bebauungsplan wird eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, sowie eine frühe Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Lienheim: Flst.-Nr. 348/1, 347/1, 345/1 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 07.02.2013 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan (nächste Seite). Ziele und Zwecke der Planung Durch Vergrößerung der zulässigen überbaubaren Grundstücksflächen wird den Eigentümern ermöglicht, innerhalb der unveränderten Grundflächenzahl GRZ die Bebaubarkeit der Grundstücke zu optimieren. Die Gestaltungsvorschriften werden dahingehend geändert, dass eine freizügigere Planung zugelassen wird, ohne jedoch die vorhandene Gebäude- und Baugebietscharakteristik zu beeinträchtigen. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am Mittwoch, den 13.03.2013, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen, Kirchstr. 4, eine Informationsveranstaltung statt. Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit von Donnerstag, den 14.03.2013 bis Montag, den 15.04.2013 beim Bürgermeisteramt 79801 Hohentengen am Hochrhein, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2 während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden. Hohentengen am Hochrhein, den 21.02.2013 Der Bürgermeister: gez. Benz

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