Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. März 2013.

10 Nr. 05/13 Wenig Interesse an „Familienpflegezeit“ Seit 2012 gibt es die „Familienpflegezeit“. Sie sieht vor, dass Berufstätige ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verkürzen können, um einen Angehörigen zu pflegen. Allerdings muss der Arbeitgeber einverstanden sein. Um die Gehaltseinbußen während der maximal zweijährigen Pflegezeit abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen, die anschließend mit dem Gehalt verrechnet wird. Zugleich muss der Arbeitnehmer, der die rein freiwillige Pflegezeit beansprucht, die zweijährige Lohnaufstockung durch den Arbeitgeber mit einer Versicherung absichern, falls er später nicht mehr arbeiten könnte. Dieses Arbeitszeitmodell findet nach Medienberichten nur sehr geringes Interesse. Dem Sozialverband VdK gehen die „Familienpflegezeit“ aber auch die Pflegereform 2013 nicht weit genug. Er fordert grundlegende Verbesserungen für pflegende Angehörige und Betroffene. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zuhause gepflegt. Rund 278 000 Pflegebedürftige gibt es derzeit im Südwesten. Nach Angaben des Statistischen Landesamts seien die Zahlen von 2009 bis 2011 um 13,1 Prozent gestiegen. Laut Techniker Krankenkasse seien zirka 2,6 Prozent der Baden-Württemberger pflegebedürftig, bundesweit sogar knapp 3,1 Prozent. Kein Geld bei Unfällen auf Umwegen Nicht als „Wegeunfall“ wurde der Unfall eines Mannes anerkannt, der auf dem Weg von der Wohnung seiner Verlobten zur Arbeit verunglückt war. Das Landessozialgericht in Mainz verweigerte den Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in seiner Entscheidung L 4 U 225/10. Die Sozialrichter begründeten ihre Entscheidung vor allem damit, dass die Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit 55 Kilometern achtmal so lang gewesen sei wie der sonst übliche Fahrtweg des Arbeitnehmers von zuhause zum Arbeitsplatz. Diese Diskrepanz sei unverhältnismäßig groß, weshalb keine Anerkennung des Wegeunfalls erfolgen könne. Bei Streitfällen um Wegeunfälle, andere Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung oder auch um andere sozialrechtliche Ansprüche – beispielsweise aus der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Pflegeversicherung – können VdKMitglieder Rechtsschutz erhalten. Sprechstunden und Geschäftsstellen finden sich unter www.vdk-bawue.de oder können unter (07 11) 6 19 56 – 0 beim Landesverband in Stuttgart erfragt werden. Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband informiert: Der Bad. Landw. Hauptverband e.V. (BLHV) lädt seine Mitglieder zur diesjährigen Landesversammlung recht herzlich ein: Datum: Donnerstag, 21. März 2013. 9.30 Uhr Ort: Bürgerhaus in Müllheim Die Tagesordnung u. a.: „Erwartungen badischer Bauern an Politik und Gesellschaft“: Präsident Werner Räpple „Agrar- und gesellschaftspolitische Herausforderungen – was kommt auf die Landwirtschaft zu“: DBV-Präsident Joachim Rukwied Die Kosten für das Mittagessen werden durch den BLHV übernommen. Anmeldungen bis Freitag 15. März erbeten unter Tel.-Nr. 07741-6091-0

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0