Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. März 2013.

Nr. 05/13 13 Mehr Geld durch Bonusheft beim Zahnarzt Aufwendige Versorgung mit Zahnersatz ist teuer. Die Krankenkasse beteiligt sich mit einem Zuschuss von 60 bzw. 65 Prozent an den Kosten der Regelversorgung – aber nur, wenn das Bonusheft lückenlos ist. Das Bonusheft beim Zahnarzt muss unbedingt lückenlos geführt werden, um einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz zu erhalten. Die dann gewährte Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse kann, abhängig vom Umfang der Behandlung, schon mal im dreistelligen Eurobereich liegen. Regelmäßig kommen Patienten in die Beratung der Verbraucherzentralen, die von ihrer Krankenkasse keinen höheren Zuschuss für Zahnersatz erhalten. Grund dafür ist nicht selten eine Lücke im Bonusheft: Einmal im Jahr muss der Besuch beim Zahnarzt mit einem Stempel im Bonusheft nachgewiesen werden. Das sichert nach fünf Jahren eine zusätzliche Leistung der Krankenkasse von 20 Prozent des Festzuschusses zum Zahnersatz, nach 10 Jahren steigt die zusätzliche Leistung sogar auf dreißig Prozent. „Wer eine Untersuchung oder auch nur das Abstempeln einer Untersuchung versäumt, bekommt keinen Zuschuss“, so Dr. Julia Nill, Referentin für Gesundheitsdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Einige Zahnärzte erinnern Patienten an den Termin, das ist aber eine freiwillige Serviceleistung“. Um sich den zusätzlichen Bonus zu sichern, sollten Patienten einmal im Jahr einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung bei einem Zahnarzt wahrnehmen und sich diesen auch im Bonusheft durch einen Stempel bestätigen lassen. Wir bieten für pflegende Angehörige einen Hauskrankenpflegekurs. 8 Abende, jeweils Mittwochs 18:00 – 20:00h 20:00h im Seniorenwohnen in Hohentengen Start: 07. März Die Teilnahme ist kostenlos! Anmeldung erforderlich! Lernen Sie Tipps und Tricks, die Ihnen die Pflege zuhause erleichtern! Christine Peter Krankenschwester & Kursleitung Info unter: 92340

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