Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. März 2013.

Nr. 05/13 3 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581) hat der Gemeinderat am 24. Januar 2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 14.338.800 € davon im Verwaltungshaushalt 8.844.400 € im Vermögenshaushalt 5.494.400 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 450.000 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 € § 3 Die Hebesätze werden festgesetzt (nachrichtlich) 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v. H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge Hohentengen am Hochrhein, den 24. Januar 2013 Der Bürgermeister: gez. Benz

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