Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. März 2013.

4 Nr. 05/13 Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 in der Zeit von Freitag, 08. März 2013 bis Dienstag, 19. März 2013, je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügungen vom 21.02.2013 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 7. März 2013 Der Bürgermeister: gez. Benz Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes moderne Kommuniktionstechnologie der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2013 vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013. Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2013 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 (GBl. S. 776) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 29.400 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 446.900 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2013 vorgesehen in Höhe von 0 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2013 nicht festgesetzt.

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