Mitteilungsblatt Nr. 6 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 21. März 2013.

4 Nr. 06/2013 Liebe Hundebesitzer! Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass • Sie dafür Sorge tragen müssen, dass Ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot müssen Sie unverzüglich beseitigen • im Innenbereich Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen sind. Das bedeutet, dass Sie Ihren Hund erst nach dem Ortsschild von der Leine lassen dürfen. Auch wenn Sie nur ein kurzes Stück bis zum Dorfende laufen müssen, müssen Sie Ihren Hund anleinen. • Sie selbstverständlich als Hundebesitzer dafür zu sorgen haben, dass Ihr Hund nicht frei im Dorf umherläuft. • Hunde nicht auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitgenommen werden dürfen. Es sollte selbstverständlich sein, dass sich Hundehalter und Spaziergänger respektvoll begegnen. Viele Menschen stehen große Ängste aus, wenn ihnen Hunde entgegenkommen. Wir bitten Sie als Hundehalter darum, Ihre Hunde auch im Außenbereich an die Leine zu nehmen, wenn Ihnen ein Spaziergänger entgegenkommt. Anzeigen über Personen, die ihre Hunde nicht anleinen oder den Hundekot nicht beseitigen nimmt das Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, 07742/853-60 entgegen. Bitte notieren Sie das Datum und die Uhrzeit. II. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 121 Abs. 2 GemO am 25.02.2013 bestätigt. Gleichzeitig wurden die erforderlichen Genehmigungen erteilt. III. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO vom 22.03.2013 bis 03.04.2013 je einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Hohentengen a.H., Zimmer Nr.9- 2 zur öffentlichen Einsicht aus. Der Verbandsvorsitzende: Gerhard Riedmüller Bürgermeister

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