Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 4. April 2013.

Nr. 07/13 11 Agentur für Arbeit informiert: Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht/ Anzeigepflicht auch für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten/ Elektronische Anzeige nutzen Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2013 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2013 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhielten Anfang Januar 2013 die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM. Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http:// www.REHADAT-Elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.REHADAT-Elan.de anzufordern. Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an ihre zuständige Agentur für Arbeit wenden. Informationsveranstaltung „Freiwilliges Soziales Jahr“ Am Donnerstag, 18. April 2013 um 14.30 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) Lörrach Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wo man sich bewerben kann, darüber informieren Frau Hildegard Müller und Frau Brigit Hagenlocher-Heidt vom Internationalen Bund (IB) in Freiburg am Donnerstag, 18. April 2013 um 14.30 Uhr in der Agentur für Arbeit Lörrach, Brombacher Str. 2, Berufsinformationszentrum, Raum E.14(erreichbar über den Hofeingang zum BiZ).Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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