Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 4. April 2013.

2 Nr. 07/13 Kartierung im Rahmen der Umsetzung von Natura 2000 Seit Inkrafttreten der Europäischen Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-HabitatRichtlinie, kurz FFH-Richtlinie) und der Umsetzung der Richtlinie in das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz hat sich in Baden-Württemberg viel getan. Ein bedeutender Teil waren die Gebietsmeldungen von insgesamt 260 FFH- Gebieten, die gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 bilden. Allgemeine Informationen zur Umsetzung von Natura 2000 erhalten Sie auf unseren Internetseiten: www. lubw. baden- wuerttemberg. de Natur - und Landschaft Natura 2000 (http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/2911/) 2013 werden durch private Fachbüros im Auftrag der LUBW botanische Erhebungen durchgeführt, die zur Grundlagenforschung und der Umsetzung von Natura 2000 dienen. Die Kartierungen werden zwischen Mai und August stattfinden. Ein Teil der Kartierungen wird im Außenbereich der Gemeinde stattfinden. Bei den Kartierungen werden keine dauerhaften Messgeräte installiert oder Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Liebe Hundebesitzer, aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass – Sie dafür Sorge tragen müssen, dass Ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot, ist unverzüglich beseitigen. Auch ist darauf zu achten, dass Hundekot in Wiesen und Äcker beseitigt wird (siehe Information für Hundebesitzer). – im Innenbereich Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen sind. Das bedeutet, dass Sie Ihren Hund erst nach dem Ortsschild von der Leine lassen dürfen. Auch wenn Sie nur ein kurzes Stück bis zum Dorfende laufen müssen, müssen Sie Ihren Hund anleinen. – Sie selbstverständlich als Hundebesitzer dafür zu sorgen haben, dass Ihr Hund nicht frei im Dorf umherläuft. – Hunde nicht auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitgenommen werden dürfen. Es sollte selbstverständlich sein, dass sich Hundehalter und Spaziergänger respektvoll begegnen. Viele Menschen stehen große Ängste aus, wenn ihnen Hunde entgegenkommen. Wir bitten Sie als Hundehalter darum, Ihre Hunde auch im Außenbereich an die Leine zu nehmen, wenn Ihnen ein Spaziergänger entgegenkommt. Anzeigen über Personen, die ihre Hunde nicht anleinen oder den Hundekot nicht beseitigen nimmt das Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, 07742/853-60 entgegen. Bitte notieren Sie das Datum und die Uhrzeit.

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