Mitteilungsblatt Nr. 9 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Mai 2013.

Nr. 09/13 5 4. in der Ganztagsbetreuung an 3 Tagen die Woche und in Regelgruppen an zwei Tagen die Woche a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 142,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 71,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 5. in der Ganztagsbetreuung an einem Tag die Woche und in Regelgruppen an vier Tagen die Woche a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 120,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 60,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. Neben den Gebühren nach Ziffer 1 - 5 werden zusätzlich bei Teilnahme am Mittagessen die Kosten hierfür erhoben. (2) Die Gebühren für den Besuch des Kindergartens in Herdern und Lienheim betragen für Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres monatlich a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 86,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 43,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. (3) D ie Gebühren für den Besuch der Kinderkrippe in Hohentengen betragen für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres monatlich 1. in der Betreuung „Vormittag“ a) für 5 Tage pro Woche 248,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 210,00 €, c) für 3 Tage pro Woche 167,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 117,00 €, e) für 1 Tag pro Woche 62,00 €, 2. in der Betreuung „Nachmittag“ a) für 5 Tage pro Woche 135,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 115,00 €, c) für 3 Tage pro Woche 91,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 64,00 €, e) für 1 Tag pro Woche 34,00 €, 3. in der Betreuung „Verlängerte Öffnungszeiten“ a) für 5 Tage pro Woche 327,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 277,00 €, c) für 3 Tage pro Woche 220,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 154,00 €, e) für 1 Tag pro Woche 81,00 €,

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