Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 22. Mai 2014.

2 Nr. 10/14 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Der Schutz von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landes und der Europäischen Union. Die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine der wichtigsten Grundlagen des Naturschutzes in Europa. Seit dem Erlass dieser Richtlinie im Jahr 1992 und deren Umsetzung in Bundes- und Landesrecht hat sich in Baden-Württemberg viel getan. Die zu schützenden Gebiete (Natura 2000-Gebiete) wurden an die europäische Kommission gemeldet und vielerorts sind Managementpläne zur Pflege der Gebiete in Arbeit. Ergänzend dazu ist Deutschland verpflichtet der Europäischen Kommission alle 6 Jahre über die Umsetzung der FFH-Richtlinie zu berichten. Ein wesentlicher Teil der Berichtspflicht sind die Erhaltungszustände der europaweit geschützten Lebensräume und Arten, die regelmäßig überwacht werden müssen (FFH-Monitoring). Die Bundesländer, die für die Umsetzung des Naturschutzrechtes zuständig sind, haben aus diesem Grund beschlossen, gemeinsam ein Stichprobensystem aufzubauen, das Daten zu den Erhaltungszuständen der Lebensräume und Arten liefert. Weitere Informationen zum FFH-Monitoring erhalten Sie auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW): www.lubw.baden-wuerttemberg.de –> Natur- und Landschaft –> Natura 2000 –> Berichtspflichten und Montoring –> FFH-Richtlinie. Seit 2010 wird durch private Fachbüros im Auftrag der LUBW das Stichprobensystem in die Praxis umgesetzt. Dazu werden die benötigten Daten zu den Lebensräumen und Arten der FFH-Richtlinie in festgelegten Untersuchungsflächen erhoben. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei den floristischen und faunistischen Erfassungen und Auswertungen nicht statt. Die Untersuchungsergebnisse aus den Stichproben werden auf die Bundesfläche hochgerechnet, um eine Aussage zu den Erhaltungszuständen der Lebensräume und Arten innerhalb der kontinentalen Region in Deutschland zu ermöglichen. Ein Teil der Kartierungen wird zwischen 2014 und 2017 in der Gemeinde stattfinden. Die Kartierungen müssen für die jeweilige Art bzw. den Lebensraum bei optimalen Witterungsbedingungen stattfinden, so dass der genaue Untersuchungszeitpunkt im Vorfeld nicht genannt werden kann. Bei den Kartierungen werden keine dauerhaften Messgeräte installiert oder Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Vortrag „Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung“ In Waldshut-Tiengen informiert die Rentenversicherung am 21.05.2014 um 16:30 Uhr über das Thema „Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung“. Die Fachleute der Rentenversicherung geben Informationen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung. Der kostenlose Vortrag findet im Beratungsort Waldshut-Tiengen, Waldtorstr. 1a statt und dauert etwa zwei Stunden, um Anmeldung unter der Telefonnummer 07751-895810 oder per E-Mail unter beratungsort.waldshut-tiengen@drv-bw.de wird gebeten.

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