Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 5. Juni 2014.

Nr. 11/14 5 Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung am 09. April 2014 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 150.000 € davon im Verwaltungshaushalt 150.000 € im Vermögenshaushalt 0 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 € § 3 Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird auf 5.000 € festgesetzt. Hohentengen a.H., 09. April 2014 Manfred Weber, Verbandsvorsitzender Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schreiben vom 08.05.2014 bestätigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Dienstag, 10.06.2014 bis Mittwoch, 18.06.2014, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Rechnungsamt, Zimmer OG 21 und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Manfred Weber, Verbandsvorsitzender

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