Mitteilungsblatt Nr. 12 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 18. Juni 2014.

14 Nr. 12/14 Die Verbraucherzentrale informiert: Viele neue Regelungen ab dem 13. Juni Mit der Umsetzung der EU- Verbraucherrechte¬richtlinie zum 13.6.2014 treten einige wichtige Neuerungen im Verbrauchervertragsrecht in Kraft. Insbesondere betroffen sind das Widerrufsrecht und die Informationspflichten der Händler. Die Verbraucherzentrale informiert über die wichtigsten Änderungen. Mit der Verbraucherrechterichtlinie soll das Verbraucherrecht in weiten Teilen europaweit harmonisiert werden. Das kann für Verbraucher im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr vorteilhaft sein, da beispielsweise bei Onlinekäufen europaweit die gleichen Vorschriften gelten. „Gerade für Verbraucher in Deutschland bringt die Verbraucherrechterichtlinie aber auch einige Nachteile“, betont Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Insbesondere im Bereich des Widerrufsrechts waren deutsche Verbraucher bisher bessergestellt“. War die Rücksendung bei einem Warenwert von über 40 Euro für den Kunden bisher kostenfrei möglich, können Händler ab dem 13. Juni grundsätzlich die Rücksendekosten vom Verbraucher verlangen. Auch reicht ab dem Inkrafttreten der Richtlinie das einfache Zurücksenden der Ware als Ausübung des Widerrufs nicht mehr aus. „Verbraucher müssen Ihren Widerruf nun eindeutig erklären und das im Zweifelsfall auch beweisen können“, so Richter weiter. Der bisherige Begriff des Haustürgeschäfts wird erweitert. Die besonderen Rechte für diese Geschäftsform gelten künftig für alle außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträge. Eine weitere positive Änderung bringt die Richtlinie außerdem im Bereich der Bezahlung im Internet: Unternehmen müssen nun zumindest ein gängiges und kostenloses Zahlungsmittel zur Verfügung stellen. „Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshof wird so gesetzlich festgeschrieben“, so Richter. Weitere Informationen erhalten Verbraucher im Internet unter www.vz-bawue-de oder einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Anspruch auf Reha geltend machen: Vom Antrag bis zur Bewilligung Jeder hat Anspruch auf eine Reha, wenn sie zum Beispiel nach einer Krankheit notwendig ist, um langfristigen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Vom wöchentlichen Herzsport bis zur stationären Therapie reicht die Palette der sogenannten Rehabilitationsleistungen. Doch häufig werden Patienten nur unzureichend über ihre Möglichkeiten und Rechte aufgeklärt, oder sie scheitern am Papierkrieg. Der neue Ratgeber „Ihr Recht auf Reha“ der Verbraucherzentralen zeigt den Weg zur Antragsbewilligung. Das Buch klärt auf, welcher Leistungsträger von der Krankenkasse bis zur Rentenversicherung in welchem Fall zuständig ist. Die Leser erfahren, was sie bei ihrem Antrag bedenken müssen und welche finanziellen Unterstützungen wie Krankengeld oder Zuschüsse für Haushaltshilfen möglich sind. Auch das richtige Vorgehen beim Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid oder bei einer Klage wird erklärt. Eine Adressliste der zuständigen Behörden und Leistungsträger rundet das Paket ab.

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