Mitteilungsblatt Nr. 12 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 18. Juni 2014.

4 Nr. 12/14 nachlässige Grundstückseigentümer unangenehme Folgen haben. Um den entsprechenden Lichtraum freizuhalten, sind Bepflanzungen an Straßen bis zu 4,50 m Höhe über der Fahrbahn und 0,50 m hinter dem Fahrbahnrand (auch über die Grundstücksgrenze hinaus) zurückzuschneiden. An Fußwegen und Bürgersteigen ist der Bewuchs bis 2,50 m Höhe zu entfernen. Auch für die Feldwege gilt natürlich, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind und die notwendigen Lichträume freigehalten werden. Besonders zur Erntezeit ist ein ausreichendes Lichtraumprofil an den Feldwegen dringend notwendig. Wir bitten die StraßenanliegerInnen, ihre Bepflanzung entlang von öffentlichen Wegen, Straßen und im Bereich von Straßenleuchten zu überprüfen und entsprechend zurückzuschneiden. Ablagerung von Abfällen Immer wieder werden Abfälle in der Landschaft abgelagert. Wir bitten Sie, dies zu unterlassen. Ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschafts-/ Abfallgesetz, kann ein saftiges Bußgeld zur Folge haben. Auch Rasenschnitt darf nicht in der Landschaft abgelagert werden. Dieser kann auf dem Recyclinghof (Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr und Samstag 09.00 – 13.00 Uhr) abgegeben werden. Fahrbahn 2,50 m 4,50 m 0,50 m Privatgrundstück 4,50 m über Fahrbahn 2,50 m über Gehweg

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