Mitteilungsblatt Nr. 14 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. Juli 2014.

Nr. 14/14 5 Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Lienheim, OT Lienheim: Flst.-Nr. 2109/Teil, 2110/Teil, 2111/Teil, 2908, 2122, 1996/Teil, 256/Teil Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 24.04.2014 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Ziele und Zwecke der Planung Durch die Ausweisung neuer Gewerbeflächen wird der starken Nachfrage ortsansässiger Handwerker im Besonderen aus dem Ortsteil Lienheim nach geeigneten Bauflächen nachgegangen. Die Ausweisung der Fläche ist die Weiterführung des bestehenden Gewerbegebiets in Richtung Osten. Die Gemeinde Hohentengen beabsichtigt in diesem Teilbereich die Erstellung von Geschäftsgebäuden sowie die Bereitstellung von Gewerbeflächen. Ebenso wird eine Sonderfläche (SO) für die Sondernutzung von Jugend und Freizeit (Stellfläche Bauwagen)/ Gemeindebedarfsfläche ausgewiesen. Das Gewerbegebiet bewirkt eine Stärkung und Klarstellung der umgebungsspezifischen Infrastruktur. Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit von Montag, den 28. Juli 2014 bis einschließlich Freitag, den 29. August 2014 beim Bürgermeisteramt 79801 Hohentengen am Hochrhein, Kirchstr 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden und bei der Gemeindeverwaltung 79790 Küssaberg, Gemeindezentrum, Zimmer 26. Hohentengen a.H., den 17.07.2014 Der Vorsitzende des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg gez. Benz

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