Mitteilungsblatt Nr. 14 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. Juli 2014.

Nr. 14/14 7 Liebe Hundebesitzer, Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden und Anzeigen über Hundebesitzer ein, die ihre Hunde nicht an der Leine führen oder die abgelegten Hundekot nicht beseitigen. Wir bitten Sie, die Vorschriften der Polizeiverordnung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein einzuhalten. § 10 - Gefahren durch Tiere (3) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Im Außenbereich auf dem Rheinuferweg Hohentengen von der Rheinbrücke Hohentengen–Kaiserstuhl bis zum Kraftwerk Eglisau sind Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. § 11 - Verunreinigung durch Hunde Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, Wiesen- und Ackerflächen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Hinweis der Gemeindekasse Grundsteuerjahresbeträge fällig seit dem 01. Juli 2014 Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundsteuerbeträge seit dem 01.07.2014 zur Zahlung fällig sind. Wir erinnern hiermit an die Zahlung und bitten freundlichst die Überweisung umgehend vorzunehmen. Sie vermeiden so die Zustellung einer Mahnung verbunden mit Mehrkosten (Mahngebühren und evtl. Säumniszuschläge). Sofern Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wurden die Zahlungen zum Termin von Ihrem Konto abgebucht. Möchten Sie künftig auch diese Art der bargeldlosen Zahlung nutzen, finden Sie auf unserer Homepage das entsprechende Formular. Geben Sie bitte bei der Überweisung das Buchungszeichen an damit eine ordnungsgemäße Verbuchung erfolgen kann. Vielen Dank!

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