Mitteilungsblatt Nr. 14 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. Juli 2014.

Nr. 14/14 1 Waldwochen mit den Kindern des Kindergarten Wunderfitz. Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 14 · 17. Juli 2014 · Jahrgang 39 am Hochrhein Hohentengen

2 Nr. 14/14 Bekanntmachung der Satzung über die Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 11. Juli 2013 Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 03. Juli 2014 folgende Satzung über die Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 11. Juli 2013 beschlossen: § 1 Der bisherige Text des § 14 Allgemeine Gestaltungsvorschriften wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Ortes entsprechen. (2) Auf den Grabstätten sind insbesondere nicht zulässig, Grabmale a) aus schwarzem Kunststein oder aus Gips, b) mit in Zement aufgesetztem figürlichen oder ornamentalen Schmuck, c) mit Farbanstrich auf Stein, d) mit Glas, Emaille, Porzellan oder Kunststoffen in jeder Form. Das gilt entsprechend für sonstige Grabausstattungen. (3) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen, Bronze oder Findlinge verwendet werden. Findlingsähnliche, unbearbeitete bruchrauhe, grellweiße und tiefschwarze Steine sind nicht zugelassen. (4) Bei der Gestaltung und der Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: a Bei Grabmalen mit Sockel darf der Sockel nicht mehr als 30 cm (von der Erdoberkante aus gemessen) herausragen; ist das Grabmal schmaler als der Sockel, darf dieser höchstens 20 cm (von der Erdoberkante aus gemessen) herausragen. b) S chriften, Ornamente und Symbole sind auf das Material, aus dem das Grabmal besteht, werkgerecht abzustimmen. Sie müssen gut verteilt und dürfen nicht aufdringlich groß sein. Unzulässig ist die Verwendung von Gold und Silber, ausgenommen Blattgold. c) Aufgesetzte Buchstaben aus Metall sind zulässig. d) Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden. (5) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: a) auf einstelligen Grabstätten bis zu 0,80 m² Ansichtsfläche b) auf zwei- und mehrstelligen Grabstätten bis zu 1,40 m² Ansichtsfläche

Nr. 14/14 3 (6) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: a) auf einstelligen Urnengrabstätten bis zu 0,30 m² Ansichtsfläche b) auf mehrstelligen Urnengrabstätten bis zu 0,50 m² Ansichtsfläche. c) Für Urnenstelen gelten folgende Gestaltungsvorschriften: D ie Verschlussplatten dürfen nur in eingravierter Quadrata Antiqua-Schrift in gold oder schwarz durch einen zugelassenen Fachmann (in der Regel Steinmetz) beschriftet werden. Die Schriftgröße wird auf 25 mm, Zahlen 20 mm und Symbole 90 mm festgelegt. Die Beschriftung darf nur Namen, Vornamen, Geburt- und Sterbedaten sowie den Beruf des Verstorbenen enthalten. Der jeweilige Schriftenentwurf ist vorab mit der Gemeinde abzustimmen. A uf die Verschlussplatten dürfen keine aufgesetzten Ornamente, Figuren, Bildnisse, Verzierungen oder Grabausschmückungen angebracht werden. Eingravierte Ornamente sind zulässig. D ie Verschlussplatten der Stelenkammern bleiben im Besitz der Gemeinde oder gehen nach Ablauf der Ruhezeit in den Besitz der Angehörigen über. Sie werden zur Beschriftung dem Steinmetz ausgehändigt. W ird eine Verschlussplatte unzulässig beschriftet, bemalt oder durch individuelle Steinmetzarbeiten verändert oder beschädigt, wird die Verschlussplatte durch die Gemeinde erneuert. Die gesamten Kosten hierfür trägt der Steinmetz, bzw. der Nutzungsberechtigte als Gesamtschuldner. A uf und an den Urnenstelen ist das Anbringen oder Aufstellen von Grabschmückungen wie Kerzen, Blumen, Vasen, Ornamenten nicht zugelassen. B lumenschmuckablagen vor den Urnenstelen sind selbständig wieder zu entfernen. Sollte dies nicht geschehen, ist die Gemeinde berechtigt diesen zu entfernen. (7) Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flach geneigt auf die Grabstätte gelegt werden; sie sind nicht in Verbindung mit stehenden Grabmalen zulässig, außer einstelligen Urnengrabstätten. Sie dürfen die ganze bepflanzbare Fläche nicht in Anspruch nehmen. Eine Bepflanzung einer Teilfläche mit Blumen und Sträuchern muss möglich sein. Grababdeckplatten sind unzulässig. Grababdeckplatten auf Grabstätten für Erdbestattungen, die mehr als 2/3 der Grabfläche bedecken, sind nicht zulässig, um eine ausreichende Verwesung während der Ruhezeit sicherzustellen. Grababdeckungen auf Urnengräbern im Grabfeld dürfen die Grabfläche vollständig bedecken. (8) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und in begründeten Fällen Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 3 bis 7 und auch sonstige Grabausstattungen zulassen. § 2 Der bisherige Text des § 15 Genehmigungserfordernis wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei

4 Nr. 14/14 Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zur Größe von 15 mal 30 cm und Holzkreuze zulässig. (2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen Grabausstattungen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Abs. 2 gilt entsprechend. (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grauausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. (5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können. § 3 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, 03. Juli 2014 Der Bürgermeister gez. Benz Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg im Parallelverfahren mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Ausserdorf Ost“ (Gewerbegebiet) als Erweiterung des Bebauungsplanes „Ausserdorf“ und Überplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ausserdorf I“ im Ortsteil Lienheim Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat am 12.03.2013 in öffentlicher Sitzung beschlossen, aufgrund von § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB den Flächennutzungsplan in einem Teilbereich im Parallelverfahren zu ändern, den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die Planunterlagen für die Öffentlichkeit freizugeben.

Nr. 14/14 5 Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Lienheim, OT Lienheim: Flst.-Nr. 2109/Teil, 2110/Teil, 2111/Teil, 2908, 2122, 1996/Teil, 256/Teil Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 24.04.2014 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Ziele und Zwecke der Planung Durch die Ausweisung neuer Gewerbeflächen wird der starken Nachfrage ortsansässiger Handwerker im Besonderen aus dem Ortsteil Lienheim nach geeigneten Bauflächen nachgegangen. Die Ausweisung der Fläche ist die Weiterführung des bestehenden Gewerbegebiets in Richtung Osten. Die Gemeinde Hohentengen beabsichtigt in diesem Teilbereich die Erstellung von Geschäftsgebäuden sowie die Bereitstellung von Gewerbeflächen. Ebenso wird eine Sonderfläche (SO) für die Sondernutzung von Jugend und Freizeit (Stellfläche Bauwagen)/ Gemeindebedarfsfläche ausgewiesen. Das Gewerbegebiet bewirkt eine Stärkung und Klarstellung der umgebungsspezifischen Infrastruktur. Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit von Montag, den 28. Juli 2014 bis einschließlich Freitag, den 29. August 2014 beim Bürgermeisteramt 79801 Hohentengen am Hochrhein, Kirchstr 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden und bei der Gemeindeverwaltung 79790 Küssaberg, Gemeindezentrum, Zimmer 26. Hohentengen a.H., den 17.07.2014 Der Vorsitzende des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg gez. Benz

6 Nr. 14/14

Nr. 14/14 7 Liebe Hundebesitzer, Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden und Anzeigen über Hundebesitzer ein, die ihre Hunde nicht an der Leine führen oder die abgelegten Hundekot nicht beseitigen. Wir bitten Sie, die Vorschriften der Polizeiverordnung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein einzuhalten. § 10 - Gefahren durch Tiere (3) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Im Außenbereich auf dem Rheinuferweg Hohentengen von der Rheinbrücke Hohentengen–Kaiserstuhl bis zum Kraftwerk Eglisau sind Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. § 11 - Verunreinigung durch Hunde Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, Wiesen- und Ackerflächen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Hinweis der Gemeindekasse Grundsteuerjahresbeträge fällig seit dem 01. Juli 2014 Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundsteuerbeträge seit dem 01.07.2014 zur Zahlung fällig sind. Wir erinnern hiermit an die Zahlung und bitten freundlichst die Überweisung umgehend vorzunehmen. Sie vermeiden so die Zustellung einer Mahnung verbunden mit Mehrkosten (Mahngebühren und evtl. Säumniszuschläge). Sofern Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wurden die Zahlungen zum Termin von Ihrem Konto abgebucht. Möchten Sie künftig auch diese Art der bargeldlosen Zahlung nutzen, finden Sie auf unserer Homepage das entsprechende Formular. Geben Sie bitte bei der Überweisung das Buchungszeichen an damit eine ordnungsgemäße Verbuchung erfolgen kann. Vielen Dank!

8 Nr. 14/14 Förderverein der Grund- und Werkrealschule Hohentengen e.V. Ferienspaß Die Programmhefte des Hohentengener Ferienspaß 2014 wurden bereits an die Schüler der Grund- und Werkrealschule Hohentengen verteilt. Schüler, die eine andere Schule besuchen, bekommen die Hefte im Rathaus, bei Boller’s Kaufhüsle, bei EDEKA-Wagner oder im Sekretariat der Schule. Die Anmeldung bitte unterschrieben bis spätestens 18.Juli 2014 in der Schule abgeben (Hohentengen: Sekretariat, Lienheim: Lehrer)oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Alle Teilnehmer bekommen eine Anmeldebestätigung mit allen weiteren wichtigen Informationen. Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG sucht eine(n) Elektromonteur(in) oder Elektroinstallateur(in) Das Aufgabengebiet: Betreuung und Montage der Trafostationen und des Kabelnetzes, Zählermontage, Straßenbeleuchtung sowie kleinere Installationen. Wir wünschen uns: Eine(n) verantwortungsbewusste(n) und flexible(n) Mitarbeiter(in) mit Freude am eigenverantwortlichen Arbeiten. Eine abgeschlossene Berufsausbildung und Führerschein Klasse 3 bzw. BE sind Voraussetzung. Wir bieten: Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit Vergütung nach TVV und allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 08.08.2014. Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG, Schaffhauser Straße 7, 79771 Klettgau. Herr Stefan Weißenberger, Tel. 07742 935-223, E-Mail: stefan.weissenberger@evkr.net

Nr. 14/14 9 Kindergarten „Wunderfitz“ Hohentengen sagt Danke Wir bedanken uns bei allen, die zum Gelingen des Waldprojektes beigetragen haben. Herzlichen Dank: – allen Eltern, die uns bei der Beaufsichtigung der Kinder unterstützt haben, – dem Elternbeirat für die leckere Pizza, – den Jägern für die Überlassung der Waldhütte, – dem Förster Herrn Michael Albrecht, für seine interessante Waldführung, – Colin Lesch für das tolle Klettererlebnis, – der Feuerwehr für das Zelt, – der Fa. Rehm für den Transport in den Wald, – allen, die uns auf irgendeine Weise unterstützt haben. Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG sucht eine(n) kaufm. Angestellte(n) oder Verwaltungsfachangestellte(n) Das Aufgabengebiet: Energieabrechnung (Stromversorgung) Wir wünschen uns: Eine(n) verantwortungsbewusste(n) und flexible(n) Mitarbeiter(in) mit Freude am eigenverantwortlichen Arbeiten und Teamfähigkeit. Sie haben ein abgeschlossen Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich oder als Verwaltungsangestellte. Ihre Aufgaben: • Eigenverantwortliche Erstellung von Abschlags- und Verbrauchsabrechnungen, • Telefonische und schriftliche Betreuung von Privat- und Geschäftskunden • Minimierung des Forderungsausfallrisikos, Stammdatenpflege • Erfahrung mit SAP IS-U und mit MS-Office-Programmen sind von Vorteil. Wir bieten: Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit Vergütung nach TVV und allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 08.08.2014. Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG, Schaffhauser Straße 7, 79771 Klettgau. Frau Barbara Kramer, Tel. 07742 935-220, E-Mail: barbara.kramer@evkr.net

10 Nr. 14/14 Wir bedanken uns an dieser Stelle auch ganz herzlich bei der Patchworkgruppe Hohentengen, die uns bereits zum zweiten Mal tollen Lätzchen für unsere Krippenkinder genäht hat. Wir haben uns darüber sehr gefreut. Das Kindergartenteam Landfrauen Landesverband Südbaden –Bildungs und Sozialwerk e.V. Übungsleiterausbildung „Präventive Gymnastik“ für Frauen Der LandFrauenverband Südbaden und der Badische Sportbund bilden ab 03. Oktober 2014 sportbegeisterte Frauen zur „Übungsleiterin für präventive Gymnastik“ aus. Ein erfahrenes Trainerteam vermittelt den Teilnehmerinnen zwischen 20 und 60 Jahren ein umfangreiches methodisches Repertoire im Bereich Fitness und Gymnastik. In insgesamt 3 Wochen Praxis und theoretischem Unterricht in Trainingslehre, Anatomie und Pädagogik werden die Teilnehmerinnen auf die Abschlussprüfung vorbereitet, mit der sie die Übungsleiterlizenz Ü/C erwerben. Energieversorgung Klettgau Rheintal GmbH & Co. KG Die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG sucht eine(n) kaufm. Angestellte(n) oder Verwaltungsfachangestellte(n) Das Aufgabengebiet: Zu den Aufgaben gehören die Verbrauchsabrechnung (Stromversorgung) sowie allgemeine kaufmännische Sachbearbeitung, Abteilungsübergreifende Mitarbeit an Projekten, Erledigung von administrativen Aufgaben, Dokumentation von Geschäftsvorfällen, Mitwirkung im Forderungsmanagement und in der Buchhaltung. Wir wünschen uns: Eine(n) verantwortungsbewusste(n) und flexible(n) Mitarbeiter(in) mit Freude am eigenverantwortlichen Arbeiten. Erfahrung mit SAP IS-U, SAP R/3 und mit MS-OfficeProgrammen sind von Vorteil. Wir bieten: Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit Vergütung nach TVV und allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 08.08.2014. Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG, Schaffhauser Straße 7, 79771 Klettgau. Frau Barbara Kramer, Tel. 07742 935-220, E-Mail: barbara.kramer@evkr.net

Nr. 14/14 11 Die 15-tägige Ausbildung startet mit 2 Wochenenden im Oktober /November 2014 in der LVHS St. Ullrich/Bollschweil. Es schließen sich zwei Lehrgangswochen im Februar und Juni 2015 in der Badischen Sportschule in Steinbach an. Auswärtige Teilnehmerinnen haben die Möglichkeit, jeweils vor Ort zu übernachten. In der Teilnahmegebühr von 250,- € für den gesamten Lehrgang sind Unterkunft und Verpflegung enthalten. Anmeldeschluss: 30. August 2014. Weitere Infos und Anmeldung beim Bildungs- und Sozialwerk des LandFrauenverbandes Südbaden e. V., www.landfrauenverband-suedbaden.de - Telefon: 0761/27133-500 oder bei Elisabeth Etspüler (07742-6321 / elisabeth@etspueler.de). Deutsches Rotes Kreuz informiert Der DRK-Blutspendedienst bittet um Unterstützung durch eine Blutspende am Dienstag, dem 22.Juli 2014 von 14.30 Uhr bis 19.30 Uhr Inselpavillon in Küssaberg- Rheinheim, Gemeindezentrum 4 Blutspender machen den Patienten in den Krankenhäusern mit ihrer Blutspende das wertvollste Geschenk, welches ein Mensch geben kann. Da Blut ein Organ ist und nicht künstlich hergestellt werden kann, zählt jede Spende. Blutspender helfen beispielsweise einem Krebspatienten, dessen Chemotherapie zu einer vorübergehenden kompletten Unterdrückung der körpereigenen Blutbildung führt und der lebenswichtig auf Blutübertragungen angewiesen ist. Sie helfen auch dem Unfallopfer, welches einen hohen Blutverlust erlitten hat oder einem Patienten, der an einer Blutgerinnungsstörung erkrankt ist. Blut spenden kann jeder Gesunde zwischen 18 und 70 Jahren, Erstspender dürfen nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 08001194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich. DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen gemeinnützige GmbH - Sandhofstraße 1 - 60528 Frankfurt. Pressekontakt: Stefanie Fritzsche, Tel.: 069/ 6782-163 - Fax: 069/ 6782-160 - Handy: 0174 - 3377-319 Email: s.fritzsche@blutspende.de - www.blutspende.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Die Rentenversicherung erklärt das Rentenpaket Fragen und Antworten zum »Rentenpaket«, das am 1. Juli in Kraft getreten ist, enthält eine Sonderinformation der Deutschen Rentenversicherung: Auf www.deutsche-rentenversicherung.de kann man sich über die Neuregelungen bei der Rente mit 63, der Mütterrente sowie um die Neuerungen bei der Erwerbsminderungsrente und beim Reha-Budget informieren. Zum Herunterladen steht dort auch eine kleine Broschüre zur Verfügung, die

12 Nr. 14/14 auf 28 Seiten das Rentenpaket erklärt. Wer die kostenlose Broschüre in Papierform bestellen möchte, kann das telefonisch (0721 825-23888) oder per E-Mail (presse@drv-bw.de). Wer sich individuell und persönlich beraten lassen will, kann das vor Ort und wohnungsnah in allen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land. Weiter steht das kostenlose Servicetelefon zur Verfügung (0800 100048024). Mehr Infos im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen sowie bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. VdK Ortsverband informiert Fonds Heimerziehung läuft aus – Betroffene schnell melden! Der Fonds Heimerziehung läuft bereits zum 31. Dezember 2014 aus. Hierauf verweist die Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung Baden-Württemberg. Sie ist unter anderem zuständig für ehemalige Heimkinder, die von 1949 bis 1975 in öffentlicher Erziehung in Heimen untergebracht waren und in Baden-Württemberg wohnen. Hintergrund sind bekannt gewordene Fälle von Misshandlung, sexuellem Missbrauch oder auch von regelmäßiger unentlohnter Arbeit jugendlicher Heimbewohner. Bei der Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung, Feuerseeplatz 5, 70176 Stuttgart, Telefon (07 11) 90 05 19 -10/ -11/ -13, Fax 90 05 19 -29; fischer-orthwein@abh-bw.de, rappmann@abh-bw.de oder schmellermueller@abh-bw.de haben Betroffene die Möglichkeit, im geschützten Rahmen über ihre Heim-Erfahrungen und über etwaige Entschädigung sowie eventuellen Hilfebedarf zu sprechen. Hierfür stehen einfühlsame Beraterinnen und ein Rechtsanwalt zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es unter http://www.fonds-heimerziehung.de/ im Internet. VdK dehnt Geschäftsstellennetz weiter aus Ab dem 1. Juli 2014 gibt es in Calw eine neue VdK-Servicestelle. Diese weitere Niederlassung der gemeinnützigen VdK Sozialrechtsschutz gGmbH befindet sich in der Torgasse 7-9 in 75365 Calw. Dort steht fortan die neu eingestellte VdK-Sozialrechtsreferentin Miriam Mutz Menschen bei sozialrechtlichen Fragen zur Verfügung. Mitglieder des Sozialverbands VdK können in Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren juristisch vertreten werden. Für die Mitgliederbetreuung im Raum Calw stehen zudem die beiden Sekretariatsmitarbeiterinnen Andrea Hertkorn und Angelika Schöpgens zur Verfügung. Ihr Büro kann telefonisch unter (0 70 51) 16 87 40 oder per Mail unter srg-calw@vdk. de kontaktiert werden. Die Adressen der übrigen 30 VdK-Servicestellen finden sich unter www.vdk-bawue.de im Internet, wo auch die Sprechtage der hauptamtlichen VdK-Sozialrechtsexperten gelistet sind. Und man kann Sprechzeiten und Adressen unter (07 11) 6 19 56 – 0 in der Stuttgarter VdK-Landesverbandsgeschäftsstelle erfragen.

Nr. 14/14 13 VdK fordert Pflegebeauftragten für Baden-Württemberg Erfolgreiche VdK-Großveranstaltung in Heilbronn Einen regierungsunabhängigen Patienten- und Pflegebeauftragten für Baden-Württemberg fordert der VdK-Landesverband. Dieser Beauftragte müsse das Recht von Patienten auf umfassende und unabhängige Beratung gewährleisten – gerade auch im Verhältnis zu Ärzten, Krankenhäusern und Kostenträgern, betonte VdK-Vizepräsident Roland Sing in der Harmonie Heilbronn. Auf der 12. VdK-Landesschulung für Behindertenvertreter verwies Sing auf die seit Jahren erfolgreich tätigen Patientenbeauftragten des Bundes und beispielsweise in Bayern. Er erinnerte die Landesregierung an die im Koalitionsvertrag 2011 besonders herausgestellte Bürgerbeteiligung und Kultur der Mitnahme der Betroffenen. In der Harmonie hatten sich am 24. Juni 2014 über 400 Behindertenvertreter über die Thematik: “Arbeitsplatz 2020 – Perspektive und Chance für Menschen mit Behinderung“ informiert. Zugleich hatten viele Menschen die begleitende VdK-Reha- und Gesundheitsausstellung (weitere Infos unter www.vdk-bawue.de) besucht. Dort hatte es 2014 mit 43 Ausstellern eine Rekordbeteiligung gegeben. Nächstes Jahr will der VdK Baden-Württemberg seine Traditionsveranstaltung am 8. Juli 2015 durchführen. Seniorenwohnen Hohentengen a.H. Begegnungen und Spielnachmittag mit den Senioren in der Seniorenwohnanlage in Hohentengen, Hansengelstraße am Donnerstag, 31. Juli 2014, 14.30 Uhr – 17.00 Uhr. Haben Sie Zeit und Lust bei uns hereinzuschauen, dann kommen Sie vorbei. Wir freuen uns auf Sie. Die Seniorinnen und Senioren des Hauses Das Caritasteam Sammeltermine Gelber Sack am 31. Juli 2014 Die Verbraucherzentrale informiert Wegweiser durch den Förderdschungel Passende Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren Der sparsame und effiziente Umgang mit Energie soll belohnt werden, darin sind sich viele Politiker einig. Dem bau- oder sanierungswilligen Bürger steht deshalb eine Fülle an unterschiedlichsten öffentlichen Förderprogrammen zur Verfügung. Das Spektrum reicht dabei vom guten Rat bis zum dicken Kredit. Leider ist die Programmvielfalt jedoch für

14 Nr. 14/14 den Laien kaum mehr durchschaubar. Zur Orientierung ist deshalb eine fachkundige Beratung dringend zu empfehlen. Ulrich Hägele, Experte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erläutert: „Förderprogramme gibt es von Bund, Ländern und Gemeinden, teilweise sogar von den Energieanbietern. Förderfähig sind Neubauten und umfassende Sanierungen von bestehenden Gebäuden, aber auch einzelne Maßnahmen, die einer Steigerung der Energieeffizienz dienen, zum Beispiel der Austausch der Fenster oder eine Modernisierung der Heizungsanlage.“ In ganz Deutschland verfügbar sind zwei Angebote des Bundes: die Programme der KfWBank sowie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die KfW bietet zum einen sehr günstige Kredite an, zum anderen gibt es Einmalzuschüsse für ausgewählte Vorhaben. Das BAFA fördert bestimmte Einzelmaßnahmen, vor allem im Bereich erneuerbare Energien. Außerdem koordiniert das BAFA zwei öffentlich geförderte Energieberatungsangebote: die Verbraucherzentrale Energieberatung sowie die BAFA-Vor-OrtBeratung. Die regionalen Förderangebote unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune stark. Und auch ob verschiedene Angebote miteinander kombiniert werden können, hängt vom einzelnen Programm ab. Ulrich Hägele rät deshalb, unbedingt einen Fachmann zu konsultieren, bevor ein möglicherweise förderfähiges Projekt in Angriff genommen wird: „Eine Regel gilt nämlich für nahezu alle Programme: Die Förderung muss zwingend vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.“ Bei allen Fragen zu Förderprogrammen und dem effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unerlaubte Werbeanrufe Die Belästigung durch unerlaubte Werbeanrufe lässt nicht nach. Regelmäßig beschweren sich Verbraucher bei der Verbraucherzentrale über unerbetene Anrufe. In einer OnlineUmfrage können Verbraucher ihre Erfahrungen mit Werbeanrufen der Verbraucherzentrale schildern. Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung ist verboten. Ende 2013 wurden die Regelungen zuletzt verschärft: Seit dem sind am Telefon abgeschlossene Gewinnspielverträge erst nach Abschluss in Textform, also schriftlich, per Fax oder E-Mail, gültig. Nicht von dieser Neuregelung erfasst sind alle anderen am Telefon abgeschlossenen Verträge, beispielsweise über Zeitschriftenabos, Versicherungen oder Geldanlageprodukte. Doch trotz bestehenden Verbots und teilweiser Verschärfung nimmt das Problem nicht ab: Regelmäßig beschweren sich Verbraucher bei der Verbraucherzentrale über unerbetene Anrufe, mit denen Ihnen Verträge untergeschoben werden.

Nr. 14/14 15 Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg möchte es genauer wissen und führt eine Umfrageaktion durch. Betroffene können ihre Erfahrungen mit unerbetenen Anrufen schildern und Beschwerden über Verstöße gegen das Verbot belästigender Telefonwerbung melden. Die Ergebnisse der Umfrage werden anonymisiert erfasst, bundesweit ausgewertet und veröffentlicht. „Die Einführung einer schriftlichen Bestätigung für Gewinnspielverträge reicht nicht aus“, kritisiert Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucher¬zentrale Baden-Württemberg die aktuelle Regelung. „Wir fordern schon seit Jahren eine Bestätigungslösung, nach der alle am Telefon abgeschlossenen Verträge schriftlich bestätigt werden müssen“, so Tausch weiter. Die Umfrage der Verbraucherzentrale ist erreichbar über den Link: https://www.vz-bawue.de/umfrage-unerlaubte-werbeanrufe Mobilfunk Zum 1. Juli sinken die Roamingkosten in der EU Ab dem 1. Juli 2014 greift die nächste Stufe der europaweiten Abschaffung der Roamingkosten. Telefonieren mit dem Handy im EU-Ausland wird dadurch günstiger. Dank Roaming funktioniert das Telefonieren mit dem Mobilfunkgerät im Ausland in der Regel ohne Probleme: Das Handy verbindet sich automatisch mit dem sendestärksten Anbieter und SMS informieren den Kunden über die entstehenden Kosten. Doch das Telefonieren und surfen ist im Ausland in der Regel teurer, als die Nutzung im Inland. Zumindest innerhalb der europäischen Union soll das bald ein Ende haben. Bis Ende 2015 werden die Roamingkosten europaweit schrittweise abgeschafft. Am 1.7. tritt die nächste Stufe in Kraft, die Gebühren sinken erneut: Anrufe aus dem EU-Ausland dürfen (inklusive Mehrwertsteuer) künftig maximal 22,61Cent pro Minute kosten, eingehende Anrufe maximal 5,95 Cent. Für SMS fallen maximal 7,14 Cent an. „Mit dieser Regelung wird Kostenfallen und Schockrechnungen zumindest in der EU ein Riegel vorgeschoben“, sagt Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zwar sinken auch die Preise für Datenverbindungen, doch können diese mit maximal 23,80Cent pro Minute gerade bei der Nutzung von Smartphones und trotz einer Kostenbremse von knapp 60 Euro immer noch für eine ungewohnt hohe Rechnung sorgen. „Die Preise der Netzbetreiber im europäischen Ausland können sehr unterschiedlich sein und viele Mobilfunkanbieter bieten extra Tarife oder Pakete an, die unter der vorgeschrieben Höchstgrenze liegen“, so Richter weiter. Aber nicht jedes Paket und jede Tarifoption passt für das eigene Telefonierverhalten. Eine sorgfältige Auswahl auch von Alternativen ist vor der Reise unbedingt empfehlenswert. Weitere ausführliche Informationen zum Thema „Roaming“ auf der Internetseite der Verbraucherzentrale: www.vz-bw.de/roaming

16 Nr. 14/14 Informationen über den Beruf des Zimmerers Das Sommercamp Das Bildungszentrum der Zimmerer in Biberach bietet im Sommer (08. bis 12. September) ein Programm für Jugendliche an, die den Beruf des Zimmerers näher kennenlernen möchten. In einem abwechslungsreichen Programm von Arbeit und Freizeit können Schüler, die in die letzte Klasse der allgemeinbildenden Schulen kommen, Einblick nehmen in das Tätigkeitsfeld der Zimmerleute und selbst etwas Handwerkliches herstellen. Camp, Unterkunft und Verpflegung für die ganze Woche kostet 120 Euro. Für das Sommercamp sind noch einige Plätze frei, Anmeldungen und weitere Infos sind möglich über das Bildungszentrum: info@zaz-bc.de oder telefonisch 07351-44 091 0 Nähere Informationen können auch abgerufen werden unter http://zimmererzentrum.de/service/news/artikel/article/sommercamp-2014/ Für Kurzentschlossene Familienfreizeit im Schwarzwald! Der Jugendverband DJO-Deutsche Jugend in Europa bietet vom 18. bis 25. August 2014 im Ferienheim Aschenhütte in Bad Herrenalb eine Familienfreizeit an. Eine schöne Möglichkeit mit dem eigenen Kind (bis 14 J.) zusammen in netter Gesellschaft die Ferien zu verbringen. Unter der Leitung eines ausgebildeten Leitungsteam gibt es ein buntes gemeinsames Programm, bestehend aus basteln, spielen, wandern, baden, Lagerfeuer, Schatzsuche im Wald und einige Ausflüge in die Umgebung. Durchgeführt wird diese kostengünstige Familienfreizeit im „Ferienheim Aschenhütte“, einer DJO eigenen Jugendbildungsstätte. Jeder Familie steht ein eigenes Familienzimmer zur Verfügung. Da noch einige Plätze frei sind, freuen wir uns auf Anmeldungen an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Sellmann unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, e-Mail: zentrale@djobw.de, www.djobw.de. Sozialstation einfügen !!! Familienzentrum Hochrhein informiert NEU: ab sofort sind wir auch auf Facebook! In der FaZ ist jeder herzlich Willkommen! FaZ Café – Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen täglich von 9.30 Uhr – 17.00 Uhr (mittwochs 9.30 Uhr – 14.00 Uhr) Alternativ zum Mittagessen bieten wir einen Salatteller an!

Nr. 14/14 17 Tagespflege – mit uns den Tag erleben daheim die Nacht verschlafen familiär & individuell Einzelbetreuung & Kleingruppen Die Kosten werden zum größten Teil von den Pflegekassen übernommen. Wir beraten Sie gerne! Info unter: 92340 Verkehrsamt informiert Kaiserstuhl – die kleinste Stadt der Schweiz, Geschichtliche Führung Freitag, 18. Juli, Treffpunkt 17.00 Uhr beim Parkplatz Antoniuskapelle, oberhalb Grenzübergang Rötteln-Kaiserstuhl Nach einer kurzen Wanderung über die Brücke nach Kaiserstuhl mit Herbert Fuchs beginnt die interessante Führung. Herr Fuchs weiß einiges über die Geschichte der mittelalterlichen Städtchens zu erzählen. Vom Römerturm aus genießen Sie einen einmaligen Rundblick über das Rheintal. Abschlusshock: Alte Post, Kaiserstuhl. Ohne Anmeldung – Herr Fuchs wartet am Treffpunkt. Tageswanderung im oberen Schlüchttal Mittwoch, 23. Juli, Treffpunkt: 9.30 Uhr beim Rathaus/Verkehrsbüro Hohentengen (Verschiebedatum bei Regenwetter: Mittwoch, 30. Juli) Wir fahren in Fahrgemeinschaften durch das romantische Schlüchttal bis Ühlingen. Dort treffen wir uns auf dem Parkplatz vom Gasthaus Posthorn in der Dorfmitte und lassen das Auto stehen. Die Wanderung beginnt auf dem Herrenwegle und führt durch den Wald bis zur Donnerberghütte. Hier legen wir eine Rastpause ein – Rucksackverpflegung, Grillmöglichkeit. Nach der Stärkung geht es weiter, vorbei an der Igelschlatter Säge bis zum Naturana-Badesee Birkendorf. Zum Abkühlen ist ein erfrischendes Bad im See willkom-

18 Nr. 14/14 men. Am Badekiosk gibt es kühle Getränke zu kaufen. Nach der Rast wandern wir an der Schlücht entlang bis zum Gasthaus Posthorn. Dort ist eine Einkehr vorgesehen. Danach Heimfahrt nach Hohentengen. Reine Wanderzeit ca. 4 – 5 Stunden. Bitte Rucksackverpflegung und Getränke mitnehmen, evtl. Badesachen. Gute Wanderschuhe und Stöcke sind empfehlenswert. Mindestteilnehmerzahl: 5 Personen. Wanderführer Franz Brädler. Wegen der Organisation der Fahrgemeinschaften ist eine Anmeldung zur Wanderung bis spätestens Dienstag, 22. Juli 12.00 Uhr bei Franz Brädler, Tel. 07742 7657 oder Email: fbraedler@web.de notwendig. E-Bike-Tour mit Martin Kopp Dienstag, 29. Juli Treffpunkt 14.00 Uhr beim Rathaus Hohentengen Vom Startpunkt aus fahren wir Richtung Herdern über das Kraftwerk nach Zweideln. Auf der Schweizer Seite fahren wir dann den Rhein entlang bis Zurzach und überqueren diesen dann wieder in Rheinheim. Wir fahren weiter nach Lienheim und bewältigen dann noch einen Aufstieg auf den Turmhof. Bei Susanne Wehrle erwartet alle Teilnehmer eine kleine Erfrischung (kalte Getränke) und man kann die tolle Aussicht auf dem Turmhof genießen. Nach dieser Rast geht es bergab und wieder zurück zum Ausgangspunkt. Strecke 30 km. Anmeldung bis 28. Juli bei Herrn Martin Kopp Tel. 07742 6133 oder im Verkehrsamt Tel. 07742 85350. Im Verkehrsbüro erhalten Sie: Wanderkarten, Radkarten, Topographische Karten, Ferien- und Freizeitführer, Ansichtskarten Bücher: Hohentengen Geschichte und Geschichten und Die alten Eichen erzählen Ansichtskarten vom Skulpturenweg: Alle elf Skulpturen sind wunderschön fotografiert und als Leporello zusammengestellt im Verkehrsbüro erhältlich. Diese dekorativen Karten eignen sich nicht nur zum Versenden. Der Leporello (11 Ansichtskarten) erhalten Sie für 8 € / 11 CHF. Veranstaltungskalender 18. Juli 2014 Schulentlassfeier, Gemeinschaftsschule Hohentengen 19./20. Juli 2014 Fischerfest, Angelsportverein 19. Juli 2014 17.00 Uhr Musik im Kloster; Kapuzinerkirche Stühlingen 20. Juli 2014 Sternwanderung, Familiensonntag, Seelsorgeeinheit KüssabergHohentengen 31. 07. – 03. 08. 2014 Sensoplan-Fußballcamp, FC Hochrhein (in Stetten)

Nr. 14/14 19 Agentur für Arbeit informiert Ausbildung mit Abitur oder Fachhochschulreife Sie streben das Abitur oder die Fachhochschulreife an oder haben ein Studium abgebrochen und möchten zumindest derzeit nicht studieren? Dann kann eine betriebliche Berufsausbildung genau das Richtige für Sie sein! Frau Speckmayer von der IHK HochrheinBodensee und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Waldshut informieren Sie über attraktive Ausbildungen sowie vielfältige Entwicklungs- und Karrierewege. Die Veranstaltung findet am Donnerstag den 17. Juli 2014 um 14.00 Uhr in der Agentur für Arbeit in Waldshut, Waldtorstraße 1a, Raum 2.11, statt. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Tel. 07621/178-516 oder per E-Mail an Loerrach.BIZ@arbeitsagentur.de. BiZ-Veranstaltung am 16. Juli 2014 ab 15.30 Uhr in der Agentur für Arbeit Lörrach, Brombacher Straße 2, 79539 Lörrach Auch in diesem Jahr wird die erfolgreiche BiZ-Veranstaltungsreihe fortgesetzt, diesmal unter dem Motto „Arbeit mit Menschen“. Erstmalig werden nicht nur Jugendliche angesprochen, sondern auch Menschen, die interessante Qualifizierungsmöglichkeiten suchen oder sich beruflich umorientieren wollen. Fast zwei Dutzend Betriebe und Institutionen stellen ihre Berufsfelder im sozialen, pflegerischen und therapeutischen Bereich vor. Die jeweiligen Stände findet man im Foyer der Lörracher Arbeitsagentur. Das Konzept wurde um ein Forum erweitert. Im Halbstundentakt kann man während der Forenbeiträge intensivere Einblicke in den Arbeitsalltag von HeilerziehungspflegerInnen, HeilpädagogInnen, ErzieherInnen und einen Überblick über Nachqualifzierungsmöglichkeiten für QuereinsteigerInnen zur pädagogischen Fachkraft in Kindertageseinrichtungen erhalten. Unsere Aussteller bieten außerdem Gelegenheit, bei speziellen Mitmachangeboten, Tätigkeiten und Erfahrungen aus den jeweiligen Berufsbereichen praxisnah zu erproben. BiZ mit zeitgemäßerem Gesicht Arbeitsagentur präsentiert am 16. Juli 2014 ein neues Berufsinformationszentrum. Nach mehreren Monaten Umbauzeit steht Kunden der Arbeitsagentur das BiZ mit wesentlich verbessertem Leistungsumfang zur Verfügung. Das BiZ wurde nicht nur optisch, sondern auch inhaltlich modernisiert: mehr Information und noch mehr Service - das soll nicht nur Jugendlichen bei der Berufswahl helfen. Auch Erwachsene mit Fragen zur Karriereplanung, zur Umorientierung und zur Stellensuche sind in das Konzept mit einbezogen. In vier Themeninseln finden die Bürgerinnen und Bürger ausführliche Informationen zu den Bereichen „Arbeit und Beruf“, „Ausbildung und Studium“, „Bewerbung“ und „Ausland“ Hier stehen orientiert an den individuellen Nutzerbedürfnissen sowohl digitale als auch Printmedien zur Auswahl.

20 Nr. 14/14 Internetarbeitsplätze mit einer zeitgemäßen Performance ermöglichen einen schnellen Zugang zu Portalen wie z.B. JOBBÖRSE, BERUFENET, KURSNET. Per Online-Recherche lassen sich passende Ausbildungs- und Arbeitsplätze suchen. An neuen Bewerbungs-PCs können sofort Bewerbungsunterlagen erstellt oder aktualisiert werden. Auf Wunsch unterstützt das BiZ-Personal Kunden selbstverständlich beim Umgang mit der leistungsfähigen Technik. Das neue BiZ ist nicht nur modern und technisch hochgerüstet. Es ist vor allem eins – den Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Nutzerbedürfnissen angepasst. Neben vielfältigen Medien gibt es im BiZ, die Infotheke, einen Lesebereich, eine Kinderspielecke und einen Beraterplatz sowie Gruppenräume für Informationsveranstaltungen. HBBZ Hochrhein- Bildungs- und Beratungszentrum Deutsch-Sprachkurse für Migranten Terminübersicht Sommer / Herbst 2014 unserer Deutsch-Intensivsprachkurse. Alle Schulferien sind auch in den Deutsch-Kursen unterrichtsfrei! Auch Interessenten aus der Schweiz sind willkommen. Eigenanteil nur € 1,20 pro UStd (bei Förderung des Bundesamtes für Migration). Bezieher von Arbeitslosengeld 2 sind kostenfrei! Für Zuwanderer/ Migranten mit gesichertem Aufenthaltsstatus ohne ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, für Asylberechtigte mit mindestens 1-jähriger Aufenthaltserlaubnis und für alle anderen Interessierten. Mit vorherigem Einstufungstest! Abschluss: Allgemein anerkannte Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ DTZ (Skalierte Sprachprüfung für die europäischen Sprachniveaus A2 und B1) und der skalierte Test „Leben in Deutschland“ nach dem Orientierungskurs-Modul. Der Test ist Teil der Abschlusstests des Integrationskurses und entspricht im Testformat dem bisherigen Einbürgerungstest. In Waldshut: Abendkurs 7-monatiger Deutsch - Integrationskurs nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Beginn: Mi 09. Juli 2014 Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag von 18:00 Uhr bis 21:15 Uhr Vormittagskurs 7-monatiger Deutsch - Integrationskurs nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Beginn: Mo 06. Oktober 2014 Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr

Nr. 14/14 21 Vormittagskurs in Albbruck: 9-monatiger Deutsch Intensiv-Sprachkurs nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Beginn : 29. April 2014 Unterrichtszeiten: Dienstag bis Freitag von 07:45 bis 11:45 Uhr. Insgesamt 660 UE. Späterer Einstieg für Einsteiger mit Vorkenntnissen / Quereinsteiger ist jederzeit möglich! Neue Kurse im August 1-monatiger Deutsch Intensiv-Sprachkurs zur Vorbereitung auf die B1-Zertifikat – Prüfung (TELC, gleichwertig mit dem Goethe-Zertifikat!)) Beginn: 04. August 2014 Kursende: 31.August 2014 Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:15 Uhr. Gebühren: Der Gesamtbeitrag beträgt € 395,- inkl. MwSt. Insgesamt 100 UE. Deutsch-B2 4-monatiger Intensiv-Sprachkurs (Abendkurs) in Waldshut - nach den Empfehlungen des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Beginn : Mo. 07. Juli 2014 Unterrichtszeiten: Montag bis Donnerstag von 18:00 bis 21:15 Uhr. Insgesamt 240 UE. Gebühren: Der Gesamtbeitrag beträgt € 880,- inkl. MwSt. (Auf Wunsch zahlbar in 3 Raten). Zuzüglich Lehrbuch für ca. 40,- € 1-monatiger Deutsch Intensiv-Sprachkurs zur Vorbereitung auf die B2-Zertifikat – Prüfung (TELC, gleichwertig mit dem Goethe-Zertifikat!)) vormittags in WALDSHUT . Beginn: 04. August 2014 Kursende: 31.August 2014 Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:15 Uhr. Gebühren: Der Gesamtbeitrag beträgt € 395,- inkl. MwSt. Insgesamt 100 UE. Anerkannte B2-Deutsch-Zertifikatsprüfung (TELC) am Samstag, 06. September 2014 , 9:00 bis ca. 16:00 Uhr Schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil. Anmeldung bis spätestens 05.08.2014!!! Prüfungsgebühr: € 150,- Infos bei: HBBZ Hochrhein-Bildungs- und Beratungs-Zentrum Leitung Tatjana Schuh & Bernd Roitzheim Grieshaberstraße 4 D-79761 Waldshut-Tiengen Tel. +49 – (0) 7751-898.070 Fax. +49 – (0) 7751-898.156, Internet: www.HBBZ.de Email: info@HBBZ.de

22 Nr. 14/14 Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Freitag, 18.07.2014 19.00 Uhr Eucharistiefeier Günzgen Samstag, 19.07.2014 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Sonntag, 20.07.2014 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Stetten 10.45 Uhr Familiengottesdienst auf der Küssaburg, Familientag der Seelsorgeeinheit, bei schlechtem Wetter in der Kirche in Rheinheim Freitag, 25.07.2014 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen Sonntag, 27.07.2014 10.45 Uhr Wortgottesfeier in Hohentengen Krankenkommunion Am Donnerstag, 17. Juli 2014 ist Krankenkommunion in Hohentengen und Lienheim durch Pfarrer Marcus Maria Gut. Das Landratsamt Waldshut hat im Jugendamt, Abteilung Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, zum 1. September 2014 eine Stelle als DiplomHeilpädagoge/in oder Heilpädagoge/in Entgeltgruppe S 11 TVöD zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von 50%. Der heilpädagogische Aufgabenbereich umfasst: Diagnostik mit Verhaltens- und Spielbeobachtung, Förderdiagnostik, Heilpädagogische Förderung u.a. bei Wahrnehmungsstörungen bei Lern- und Entwicklungsrückständen bei Hyperaktivität, Ablenkbarkeit, Konzentrationsstörungen bei Schwierigkeiten infolge familiärer Krisen, z.B. Scheidung/Trennung, Tod, Krankheit. Begleitende Elternarbeit rundet eine lebensfeldnahe Unterstützung und Anleitung der Eltern zum förderlichen Umgang mit ihrem Kind ab. Eine systemische oder therapeutische Zusatzausbildung ist für die Arbeit in der Erziehungsberatung von Vorteil. Erfahrungen in der Beratung von Familien und Kindern sind erwünscht.

Nr. 14/14 23 Pfarrbüro geschlossen: Das Pfarrbüro in Hohentengen ist vom 21. Juli bis 07. August 2014 geschlossen. Vertretung in dringenden Fällen übernimmt Frau Ursula Bögi im Pfarrbüro in Rheinheim, Tel. 07741-3105 Krabbelgruppe Käfer Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen 1. Gruppe (Kinder ab 2 Jahren) von 09.00 bis 10.30 Uhr, 2. Gruppe (Kinder ab 6 Monaten) von 10.30 -12.00 Uhr Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Petra Keller, Tel. 857155 Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung e-Mail: hohentengen@pfarramt.net Internet: www.se-st-christophorus.de - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: - jeden Freitag von 18.00 - 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 (Ende des amtlichen Teils) Liebe Patienten, Wir sind vom 04.08. bis einschließlich 22.08.2014 im Urlaub. Vertretung: Herr Grägel in Rheinheim, sowie die umliegenden Praxen in Küssaberg und Lauchringen. Dr. med Christine Zeltsch Fachärztin für Allgemeinmedizin Steigleweg 1 79801 Hohentengen a.H. Telefon 0 77 42 / 57 25 Telefax 0 77 42 / 21 01 Med. Fusspflege – Studio Elke Kohlbrenner Erdgeschoss der Ledergasse 5, Herdern Termine nach Vereinbarung Telefon 9 22 314, auch Anrufbeantworter Handy 0152 / 37 29 15 60 E-Mail elke.kohlbrenner@web.de

24 Nr. 14/14 Claudia‘s Nähstube mit Selbstgenähtem und -gestricktem sowie Änderungsschneiderei. Stoll‘s Bauernladen Backwaren, Obst, Gemüse, Eier und Bioland-Käse direkt vom Erzeuger. Frisch gepresster Apfelsaft und frisches Eis. Günter‘s Grill Es wird heiß gebrutzelt! Gegrilltes und Gekühltes. Honig von Martin‘s Bienen King of Wrap Bei uns kommen nur die besten und frischesten Zutaten in den Topf - Gourmet Streetfood! Original mexikanische Tacos & Burritos. Ein königlicher Genuss! Jasmin‘s Feinkost getrocknete Tomaten, Oliven, Käse, eingelegte und gefüllte Spezialitäten Gaststände, auch gerne von Vereinen, sind jederzeit herzlich willkommen. Anmeldung unter Tel. 0 77 42 / 853-62 bei Philipp Wendt. Besuchen Sie uns freitags von 10 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz

Nr. 14/14 25 Mein Rentnerleben beginnt! Vielen Dank für Ihre Vertrauen und für zahlreiche schöne Begegnungen. Julia Haas-Windisch Apothekerin, Hochrhein-Apotheke An die Inserenten des Mitteilungsblattes In der Sommerpause fallen die August-Ausgaben Nr. 16 und 17 aus. Veranstaltungen, die in den Zeitraum 14. 08. bis 10. 09. 2014 fallen, bitte in Nr. 15 aufgeben. Annahmeschluss für diese Ausgabe ist der 25. Juli. DANKSAGUNG Wir möchten allen ganz herzlich danken für die Zeichen der Verbundenheit, die wir beim Heimgang von unserem Vater, Schwiegervater, Opa & Ur-Opa Karl Heinrich Gschwandtner erfahren durften 20.02.1932 - 13.05.2014 D - Hr. Diakon W. Spitznagel für die würdige Gestaltung der Trauerfeier A - für die tröstenden Worte, Briefe, Karten, Blumen & Geldspenden N - dem Alters- und Pflegeheim MCH in Waldshut K - Alle die Karl auf seinem letzten Weg begleitet haben, ein herzliches E Vergelt's Gott Trauerfamilien Roland, Arnold & Norbert Herdern im Juli 2014 mit Familie & Kindern sowie Angehörigen

26 Nr. 14/14 Küssaburg-Pokalturnier 2014 Austragungsort: Sportplatz FC Eintracht Stetten Austragungszeitraum: 23. Juli – 26. Juli 2014 Spielzeiten: 23. Juli, 18.30 Uhr: FC Geisslingen : FC Griessen 23. Juli, 19.45 Uhr: SC Lauchringen : FC Hochrhein 24. Juli, 18.30 Uhr: SC Lauchringen : VfR Horheim-Schwerzen 24. Juli, 19.45 Uhr: FC Geisslingen : SV Rheintal 25. Juli, 18.30 Uhr: FC Griessen : SV Rheintal 25. Juli, 19.45 Uhr: FC Hochrhein : VfR Horheim-Schwerzen 26. Juli, 17.00 Uhr: Spiel um Platz 3 26. Juli, 19.00 Uhr: Finale Zu diesem Fussball-Turnier laden wir alle Freunde und Fans des FC Hochrhein Hohentengen-Stetten herzlich ein. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. Die Vorstandschaft des FC Hochrhein Hohentengen-Stetten e.V. Die Trachtenkapelle Ühlingen e.V. sucht ab sofort eine(n) DIRIGENT/IN Weitere Informationen über unseren Verein finden Sie auf www.trachtenkapelleuehlingen.de. Kontakt: Markus Isele, Im Holz 21, 79777 Ühlingen-Birkendorf Tel. 07743/1792 E-Mail: trachtenkapelle_uehlingen@yahoo.de

Nr. 14/14 27 Schauinsland Dienstleistungen Haussitting all inclusive Fahrdienst Flughafentransfer Fahrzeugüberführungen kl. Renovierungsarbeiten Fahrdienste aller Art Gartenpflege (Arzt, Schule, Tüv, usw.) Einkauf von Lebensmitteln Klassen A, B, CE, DE Vermittlung von Immobilien aller Art B. Lorenz Telefon 0152 / 31 81 02 96 79254 Oberried, Rundweg 8a, 79801 Hohentengen · Füchsleweg 6 www.schauinsland-immobilien.eu · info@schauinsland-immobilien.eu Gesucht Gartenhilfe Gartenhilfe gesucht alle 4 Wochen in CH-Wil. Euro 14.– p. Std. ca. je 4 Std. Tel. 0041 79 395 42 62 DANKSAGUNG Gerhard Schulze * 19.09.1937 † 30.06.2014 Das Unfassbare zu ertragen ist sehr schwer, aber in dieser Trauer nicht allein zu sein und so viel herzliche Anteilnahme zu empfangen, gibt uns Kraft. Herzlichen Dank. Lisbeth Schulze, Kinder und Enkelkinder Abstellplatz für Segelflugzeug (Anhänger) in Scheune oder Ähnlichem zu mieten gesucht. Telefon +41 79 603 82 14 oder E-Mail: rudi@mol.biol.ethz.ch

28 Nr. 14/14

Nr. 14/14 29 4x VORMITTAGS Montag bis Freitag nur an Schultagen Mo – Fr. Lienheim 5:51 6:16 6:51 7:04 Hohentengen Guggenmühle 5:54 6:19 6:54 7:07 Hohentengen Engelhof 5:55 6:20 6:55 7:08 Hohentengen Rötteln 5:56 6:21 6:56 7:09 Hohentengen Klausen 5:57 6:22 6:57 7:10 Hohentengen Kath. Pfarramt 5:58 6:23 6:58 7:11 Hohentengen Löwen an 5:59 6:24 6:59 7:15 Hohentengen Löwen ab 5:59 6:24 6:59 7:24 Herdern 6:02 6:27 7:02 7:27 Günzgen L161 6:05 6:30 7:05 7:30 Wasterkingen Aussendorfstraße 6:08 6:33 7:08 7:33 Wasterkingen Gemeindehaus 6:10 6:35 7:10 7:35 Hüntwangen Bahnhof an 6:15 6:40 7:15 7:40 Hüntwangen Bahnhof ab 6:20 6:45 7:20 7:45 Bülach (S5) ab 6:29 6:55 7:29 7:55 Glattbrugg ab 6:42 – 7:42 – Zürich Oerlikon ab 6:46 7:13 7:46 8:13 Zürich HBhf. an 6:53 7:20 7:53 8:20 5x NACHMITTAGS Montag bis Freitag Zürich HBhf. ab 16:07 16:40 17:07 17:40 18:07 Zürich Oerlikon (55) ab 16:14 16:48 17:14 17:48 18:14 Glattbrugg ab 16:17 – 17:17 – 18:17 Bülach ab 16:30 17:03 17:30 18:03 18:30 Hüntwangen Bahnhof an 16:40 17:12 17:40 18:12 18:40 Hüntwangen Bahnhof ab 16:44 17:16 17:44 18:16 18:44 Wasterkingen Aussendorfstraße 16:48 17:20 17:48 18:20 18:48 Wasterkingen Gemeindehaus 16:49 17:21 17:49 18:21 18:49 Günzgen L161 16:52 17:24 17:52 18:24 18:52 Herdern 16:55 17:27 17:55 18:27 18:55 Hohentengen Löwen an 16:58 17:30 17:58 18:30 18:58 Hohentengen Löwen ab 17:30 17:58 18:30 18:58 Hohenten:en Kath, Pfarramt 17:31 17:59 18:31 18:59 Hohentengen Klausen 17:32 18:00 18:32 19:00 Hohentengen Rötteln 17:33 18:01 18:33 19:01 Hohentengen Engelhof 17:34 18:02 18:34 19:02 Hohentengen Guggenmühle 17:35 18:03 18:35 19:03 Lienheim 17:38 18:06 18:38 19:06 Mit wtv und ZVV von Hohentengen in den Großraum Zürich und retour! Fahrplan

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