Mitteilungsblatt Nr. 15 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 31. Juli 2014.

8 Nr. 15/14 te mit 63, bei der Mütterrente sowie bei der Erwerbsminderungsrente und beim Reha-Budget informieren. Zum Herunterladen steht dort auch eine kleine Broschüre zur Verfügung, die das Rentenpaket erklärt. Wer die kostenlose Broschüre in Papierform bestellen möchte, kann dies telefonisch (0721 825-23888) oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) tun, informiert die DRV. Wer sich individuell und persönlich beraten lassen will, kann vor Ort und wohnungsnah in die DRV-Beratungsstellen in den Regionalzentren und Außenstellen in ganz Baden-Württemberg kommen. Außerdem, so die DRV Baden-Württemberg, stehe das kostenlose Servicetelefon zur Verfügung (0800 100048024). Mehr Infos zudem unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de im Internet. Ferienjobs und Steuern Viele Schüler jobben in der Ferienzeit. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg informiert darüber, dass der Arbeitslohn auch bei Schülern und Studenten steuerpflichtig ist. Am einfachsten sei es, wenn der Ferienjobber dem Arbeitgeber Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum mitteilt. Dieser könne dann den Lohnsteuerabzug wie bei einem „normalen“ Arbeitnehmer vornehmen. Bis zu einem monatlichen Bruttolohn von rund 900 Euro werde dabei in der Regel keine Steuer fällig. Werde mehr verdient, könne sich der Schüler die zu viel gezahlten Steuern über eine Einkommensteuererklärung erstatten lassen. Für Schüler und Studenten, die nur in den „großen“ Ferien arbeiten, müssten keine Beiträge in die Kranken,- Arbeitslosen- und Rentenversicherung gezahlt werden, wenn die Tätigkeit maximal zwei Monate zusammenhängend oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Jahres umfasse. Aber: Habe der Schüler oder Student vorher schon gejobbt oder beginne er nach den Ferien mit einer Ausbildung, gelte die Versicherungsfreiheit nicht mehr. Als Alternative komme ein Minijob-Verhältnis in Betracht. Weiteres im Ferienjobratgeber des Bundes der Steuerzahler unter (0800) 0 76 77 78 bestellbar. Wichtiges zur Mütterrente Aufgrund des sogenannten Rentenpakets wird seit dem 1. Juli 2014 allen Müttern oder Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeiten bei der Rente angerechnet. Wer bereits in Rente ist, erhält die Mütterrente automatisch ohne Antrag. Die Rentenversicherung prüft den Anspruch und schreibt ihn dem Versicherungskonto zu. Die Mütterrente wird auf die Grundsicherung im Alter angerechnet, was der Sozialverband VdK kritisiert. Ebenso kritisiert der VdK die Finanzierung aus Mitteln der Rentenkasse, statt aus Steuermitteln, obwohl es sich, so der VdK, bei der Kindererziehung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handele. Grundsätzlich begrüßt der Sozialverband VdK aber die Mütterrente als einen ersten Schritt zur völligen Gleichstellung aller Mütter.

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