Mitteilungsblatt Nr. 18 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 11. September 2014.

Nr. 18/14 19 Abschluss zum/zur Personalfachkaufmann/Personalfachkauffrau erworben werden, der für leitende Aufgaben im Personalbereich qualifiziert. Informationen und ANMELDUNG Katharina Eckert | Tel.: 07622 3907-211| E-Mail: katharina.eckert@konstanz.ihk.de AOK die Gesundheitskasse Hochrein-Bodensee informiert ehemalige Grenzgänger: „Für ausländische Renten besteht Beitragspflicht!“ „Viele Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen erhalten Renten aus der Schweiz und bedenken nicht, dass daraus eine Beitragspflicht entsteht“, sagt Roland Franzke, bei der AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee verantwortlich für das Versicherungs- und Beitragsmanagement. „Im Landkreis Waldshut leben aktuell immerhin 13.910 aktive Grenzgänger. Viele davon gehen Jahr für Jahr in den verdienten Ruhestand und haben eine Melde- und Beitragspflicht.“ Seit dem 1. Juli 2011 sind ausländische Renten und Pensionen den Renten der deutschen Rentenversicherung gleichgestellt. Ab diesem Stichtag unterliegen diese Bezüge aus dem Ausland der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei sei es unerheblich, ob die Rente aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), der Schweiz oder einem anderen Staat bezogen wird, erklärt der AOK-Experte. Für die Krankenversicherung würden 8,2 Prozent angesetzt, für die Pflegeversicherung 2,05 bzw. 2,3 Prozent. „Auch wenn das für die Betroffenen ärgerlich ist: Aber bei Bezug von ausländischen Renten hat der Gesetzgeber eine Beitragsnacherhebung ab dem 1. Juli 2011 festgelegt“, betont Franzke und rät zur Vorsicht. Im Falle eines Falles sei aber Ratenzahlung möglich. Als Ansprechpartner für die komplexe Materie stehen bei der AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee die 13 AOK-Kundencenter vor Ort, das AOK Servicecenter (Telefon: 07621-5829254) und das CompetenceCenter Krankenversicherung für Rentner mit Rat und Tat zur Seite. Berechnungsbeispiel: Max Mustermann, 69 Jahre alt, ehemals Malermeister, seit 2010 Rentner. 25 Jahre seines Arbeitslebens hat er als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet. Von der Deutschen Rentenversicherung bezieht er 750 Euro. Daraus ergibt sich ein Krankenversicherungsbeitrag von 8,2 % = 61,50 Euro und ein Pflegeversicherungsbeitrag von 2,3 % = 17,25 Euro – zusammen 78,75 Euro. Von der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) aus der Schweiz erhält er umgerechnet 1.900 Euro Rente. Daraus ergibt sich ein Krankenversicherungsbeitrag von 8,2 % = 155,80 Euro und ein Pflegeversicherungsbeitrag von 2,3 % = 43,70 Euro – zusammen 199,50 Euro. Für den Zeitraum von 1. Juli 2011 bis 31. Juli 2014 entsteht damit eine Forderung von 37 x 199,50 Euro = 7.381,50 Euro aus der gesetzlichen Auslandsrente.

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