Mitteilungsblatt Nr. 18 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 11. September 2014.

Nr. 18/14 5 Das Landratsamt Waldshut informiert: Novellierung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg ab 01. Januar 2014 Die Novellierung des Wassergesetzes beinhaltet unter anderem neue Regelungen zum Gewässerstreifen im Innenbereich. Grundstücke in Gewässerstreifen Ihr Grundstück liegt in einem nach § 29 Abs.1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg gesetzlich festgelegten Gewässerstreifen. Was bedeutet das? Grundsatz: Im Außenbereich gilt ein Gewässerrandstreifen von 10 m Breite. Ab. 01. Januar 2014 gilt für den Innenbereich ein gesetzlicher Gewässerrandstreifen von 5 m Breite. In diesem Bereich gelten besondere, wasserrechtliche und gewässerschützende Anforderungen, die nachfolgend erläutert werden. Was und wo ist der Gewässerrandstreifen? Der Gewässerrandstreifen umfasst das Ufer und den Bereich, der an das Gewässer landseits der Linie des Mittelwasserstandes angrenzt. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich nach der Linie des Mittelwasserstandes, bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante nach der Böschungsoberkante. Welche Auswirkungen hat der Gewässerrandstreifen auf mein Grundstück? Die Bebaubarkeit und die Nutzung des Grundstücks sind aus Gründen des Gewässerschutzes eingeschränkt. Generell sind in den Gewässerrandstreifen Bäume und Sträucher zu erhalten, soweit die Beseitigung nicht für den Ausbau oder die Unterhaltung der Gewässer, Zur Pflege des Bestandes oder zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Wann ist der Gewässerrandstreifen 10 m breit und wann ist er 5 m breit? Wichtig hierfür ist, ob das Grundstück im bauplanungsrechtlichen Außenbereich oder bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegt. Außenbereich (außerhalb von Ortschaften und Bebauungsplänen). Hier gilt ein Gewässerstreifen von 10 m ab der Linie des Mittelwasserstandes/der Böschungsoberkante beidseits der Gewässer. Innenbereich (innerhalb von Ortschaften und Bebauungsplänen): Hier gilt ab dem 01. Januar 2014 ein Gewässerrandstreifen von 5 m gemessen ab der Linie des Mittelwasserstandes/der Böschungsoberkante beidseits der Gewässer. Was darf ich im Gewässerrandstreifen nicht? In den Gewässerrandstreifen im Innen- und Außenbereich sind untersagt: 1. die Umwandlung von Grünland in Ackerland,

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