Mitteilungsblatt Nr. 18 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 11. September 2014.

Nr. 18/14 7 Tel: 07751 / 86 32 07 E-mail: tino.kammerdiener@landkreis-waldshut.de und Ulrich Wagner Tel: 07751 / 86 32 24 E-mail: ulrich.wagner@landkreis-waldshut.de Ausschreibung ELR - Zuschüsse für private Bauvorhaben 2015 Das Land schreibt das Jahresprogramm 2015 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Ziel ist die nachhaltige strukturelle Verbesserung in Gemeinden, vor allem des ländlichen Raumes. In diesem Zusammenhang gilt es, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen weiterzuentwickeln und den demografischen Veränderungen zu begegnen. Weiter soll die dezentrale Wirtschaftsstruktur des Landes gestärkt werden, der Abwanderung entgegen gewirkt werden, der Strukturwandel begleitet und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umgegangen werden. Schwerpunkt sind Hilfen an gewerbliche Betriebe zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen oder zur Sicherung von Arbeitsplätzen, sowie Hilfen an Privatpersonen für die Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung und Sanierung. Vorrang erhalten Projekte, die schonend mit den natürlichen Lebensgrundlagen umgehen. Hierzu zählen Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen. Im Fokus der Förderung stehen innerörtliche Projekte. Es bestehen folgende Fördermöglichkeiten: 1) Gewerbliche Vorhaben Antragsberechtigt sind innovative und umweltorientierte Vorhaben von Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Fördervoraussetzung ist die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in Unternehmen oder die Grundversorgung mit Waren oder privaten Dienstleistungen. Je nach Maßnahme beträgt der Fördersatz 10 bis 20 Prozent. 2) Wohnen Gefördert wird die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz. Weiter können Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung) oder auch ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken gefördert werden. Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere Mietwohnungen in Neubauten. Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Der Antragssteller muss zugleich Eigentümer und Investor sein.

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