Mitteilungsblatt Nr. 18 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 11. September 2014.

Nr. 18/14 1 Am Wochenende laden die Vereine wieder zum Hohentengener Weinfest ein. Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 18 · 11. September 2014 · Jahrgang 39 am Hochrhein Hohentengen

2 Nr. 18/14 Willkommen zum Hohentengener Weinfest! Am 13./14. September 2014 findet in unserer Gemeinde wieder das traditionelle „Hohentengener“ Weinfest statt. Einen herzlichen Willkommensgruß entbieten wir allen Besuchern des Hohentengener Weinfestes und wünschen frohe und unterhaltsame Stunden mit den Weinen vom „Hohentengener Ölberg“ Auch in diesem Jahr werden die Organisatoren zusammen mit den mitwirkenden Vereinen wieder bemüht sein, das Fest auf das Beste für Sie, unsere Gäste und Freunde des Hohentengener Weines, auszurichten. Zum Weinfest heißen wir Sie alle recht herzliche willkommen und wünschen Ihnen frohe und unterhaltsame Stunden. Ihr Martin Benz Bürgermeister

Nr. 18/14 3 Informationsveranstaltung Ehemaliges Schulhaus im Ortsteil Herdern Das ehemalige Schulhaus im Ortsteil Herdern ist dringend sanierungsbedürftig. In den letzten Monaten wurden mehrere Planungsvarianten für eine Sanierung und Erweiterung des Gebäudes oder alternativ für einen Abriss des bisherigen und den Bau eines neuen Gebäudes ausgearbeitet. Diese Planungsvarianten möchten wir gerne vorstellen und laden deshalb alle Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 16. September 2014 um 19.00 Uhr in das ehemalige Schulhaus Herdern, Feuerwehrraum, ein. Über zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer würden wir uns sehr freuen. Straßensperrung anlässlich des Weinfestes Von Donnerstag, 11. September 2014 bis einschließlich Dienstag, 16. September 2014 werden folgende Straßenabschnitte für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt. Hauptstraße (L161) – Pfarrbuck – Kirchstraße – Fluhstraße – Hansengelstraße – Abbergerstraße und zurück. Die Krankengymnastik Stärk sowie die Zahnarztpraxis Dr. Naeini sind über die Winkelstraße zu erreichen. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis.

4 Nr. 18/14 Der am 24.Mai 2014 neu gewählte Gemeinderat Neu im Gremium sind: Lothar Bernauer, Christian Hupfer, Johanna Ensinger, Sabine Schilling-Boller und Ulrike Gabrin. Ausgeschieden aus dem Gremium sind: Christoph Amann, Daniel Burkhard, Emil Morath, Udo Burmeister und Monika Kumm.

Nr. 18/14 5 Das Landratsamt Waldshut informiert: Novellierung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg ab 01. Januar 2014 Die Novellierung des Wassergesetzes beinhaltet unter anderem neue Regelungen zum Gewässerstreifen im Innenbereich. Grundstücke in Gewässerstreifen Ihr Grundstück liegt in einem nach § 29 Abs.1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg gesetzlich festgelegten Gewässerstreifen. Was bedeutet das? Grundsatz: Im Außenbereich gilt ein Gewässerrandstreifen von 10 m Breite. Ab. 01. Januar 2014 gilt für den Innenbereich ein gesetzlicher Gewässerrandstreifen von 5 m Breite. In diesem Bereich gelten besondere, wasserrechtliche und gewässerschützende Anforderungen, die nachfolgend erläutert werden. Was und wo ist der Gewässerrandstreifen? Der Gewässerrandstreifen umfasst das Ufer und den Bereich, der an das Gewässer landseits der Linie des Mittelwasserstandes angrenzt. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich nach der Linie des Mittelwasserstandes, bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante nach der Böschungsoberkante. Welche Auswirkungen hat der Gewässerrandstreifen auf mein Grundstück? Die Bebaubarkeit und die Nutzung des Grundstücks sind aus Gründen des Gewässerschutzes eingeschränkt. Generell sind in den Gewässerrandstreifen Bäume und Sträucher zu erhalten, soweit die Beseitigung nicht für den Ausbau oder die Unterhaltung der Gewässer, Zur Pflege des Bestandes oder zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Wann ist der Gewässerrandstreifen 10 m breit und wann ist er 5 m breit? Wichtig hierfür ist, ob das Grundstück im bauplanungsrechtlichen Außenbereich oder bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegt. Außenbereich (außerhalb von Ortschaften und Bebauungsplänen). Hier gilt ein Gewässerstreifen von 10 m ab der Linie des Mittelwasserstandes/der Böschungsoberkante beidseits der Gewässer. Innenbereich (innerhalb von Ortschaften und Bebauungsplänen): Hier gilt ab dem 01. Januar 2014 ein Gewässerrandstreifen von 5 m gemessen ab der Linie des Mittelwasserstandes/der Böschungsoberkante beidseits der Gewässer. Was darf ich im Gewässerrandstreifen nicht? In den Gewässerrandstreifen im Innen- und Außenbereich sind untersagt: 1. die Umwandlung von Grünland in Ackerland,

6 Nr. 18/14 2. d as Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern, ausgenommen die Entnahme im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, sowie das Neuanpflanzen von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern, 3. der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, ausgenommen der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in und im Zusammenhang mit zugelassenen Anlagen, 4. die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können, 5. der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, ausgenommen Wundverschlussmittel zur Baumpflege und Wildbissschutzmittel, in einem Bereich von 5 Metern, 6. die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen, soweit nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich und 7. d ie Nutzung von Ackerland ab dem 01.01.2019 in einem Bereich von 5 Metern; hiervon ausgenommen sind die Anpflanzung von Gehölzen mit Ernteintervallen von mehr als 2 Jahren sowie der umbruchlose Erhalt von Blühstreifen in Form von mehrjährigen nektar- und pollenspendenden Trachtflächen für Insekten. Gibt es Ausnahmen von den Verboten? Von den Verboten im Gewässerrandstreifen können unter bestimmten Voraussetzungen widerrufliche Befreiungen erteilt werden. Zuständig für Befreiungen von den Verboten im Außenbereich ist das Landratsamt Waldshut - Amt für Umweltschutz -. Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben entscheidet die zuständige Baurechtsbehörde auch über eine Befreiung. Zuständig für Befreiungen von den Verboten im Innenbereich ist die Gemeindeverwaltung, auf deren Gebiet Ihr Grundstück liegt. Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben entscheidet die zuständige Baurechtsbehörde auch über eine Befreiung. Wieso wurden Gewässerrandstreifen festgesetzt? Mit dem Schutz des durch den Gewässerrandstreifen bestimmten räumlichen Bereichs wird ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Herstellen eines guten ökologischen Zustands der Gewässer) erreicht. Die Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer (z.B. Lebensraum für Pflanzen und Tiere), der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. Ich habe weitere Fragen. An wen wende ich mich? Für Auskünfte steht Ihnen das Landratsamt Waldshut, Amt für Umweltschutz, gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner sind: Tino Kammerdiener

Nr. 18/14 7 Tel: 07751 / 86 32 07 E-mail: tino.kammerdiener@landkreis-waldshut.de und Ulrich Wagner Tel: 07751 / 86 32 24 E-mail: ulrich.wagner@landkreis-waldshut.de Ausschreibung ELR - Zuschüsse für private Bauvorhaben 2015 Das Land schreibt das Jahresprogramm 2015 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Ziel ist die nachhaltige strukturelle Verbesserung in Gemeinden, vor allem des ländlichen Raumes. In diesem Zusammenhang gilt es, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen weiterzuentwickeln und den demografischen Veränderungen zu begegnen. Weiter soll die dezentrale Wirtschaftsstruktur des Landes gestärkt werden, der Abwanderung entgegen gewirkt werden, der Strukturwandel begleitet und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umgegangen werden. Schwerpunkt sind Hilfen an gewerbliche Betriebe zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen oder zur Sicherung von Arbeitsplätzen, sowie Hilfen an Privatpersonen für die Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung und Sanierung. Vorrang erhalten Projekte, die schonend mit den natürlichen Lebensgrundlagen umgehen. Hierzu zählen Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen. Im Fokus der Förderung stehen innerörtliche Projekte. Es bestehen folgende Fördermöglichkeiten: 1) Gewerbliche Vorhaben Antragsberechtigt sind innovative und umweltorientierte Vorhaben von Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Fördervoraussetzung ist die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in Unternehmen oder die Grundversorgung mit Waren oder privaten Dienstleistungen. Je nach Maßnahme beträgt der Fördersatz 10 bis 20 Prozent. 2) Wohnen Gefördert wird die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz. Weiter können Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung) oder auch ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken gefördert werden. Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere Mietwohnungen in Neubauten. Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Der Antragssteller muss zugleich Eigentümer und Investor sein.

8 Nr. 18/14 Für den Antrag sind Bauantrag und -genehmigung mit farbigen Planunterlagen, eine Kostenschätzung nach DIN 276, sowie eine Wohn- und Nutzflächenberechnung vom Planer und eine ausführliche Beschreibung mit aussagekräftigen Bildern erforderlich. Bei umfassenden Modernisierungen (Grundvoraussetzung: Baujahr vor 1945) und bei ortsbildgerechten Neubauten im Förderschwerpunkt „Wohnen“ ist die Förderung auf max. 20.000 € je Wohnung begrenzt. Jede Wohnung muss hierbei eine Mindestgröße von 70 qm verteilt auf mind. 3 Zimmer erreichen. Bei Umnutzung leerstehender Bausubstanz ist die Förderung auf max. 50.000 € pro Wohnung begrenzt. Für die Förderung gilt: – Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschuss – Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt – Die Förderdaten sind öffentlich – Die Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig – Nicht förderfähig sind die Grunderwerbskosten bzw. beim Erwerb von Gebäuden der Bodenwert Bis spätestens 26. September 2014 können bei der Gemeinde vollständige Anträge für strukturell bedeutsame Einzelprojekte mit Beginn im Frühjahr 2015 eingereicht werden. Auskünfte und Formulare erhalten Sie im Rathaus bei Kristina Schwab, Zimmer 7, Tel. 07742 853-41 sowie beim Amt für Wirtschaftsförderung im Landratsamt bei Kai Müller, Tel. 07751 86-2603 oder im Internet unter http://www.rp-tuebingen.de/servlet/ PB/menu/1244389/index.html. Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) - Ausschreibung Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden: Gemarkung: Lienheim, Gewann: Unterm Rügihau Flst.Nr.: 606, Fläche: 11272 m², Nutzung: Grünland/Wald Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvor-stellung dem Landratsamt Waldshut - Landwirtschaftsamt, Gartenstraße 7, 79761 Waldshut-Tiengen bis zum 19.09.2014 schriftlich mitteilen. Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 3180 8481.02/0487-2014“

Nr. 18/14 9 Die Badesaison geht zu Ende Ab Montag, 15. September 2014, wird die diesjährige Freibadsaison beendet. Die Freibäder in Hohentengen und Lienheim sind dann geschlossen. Wir danken allen Badegästen für Ihren Besuch. „Diese Katze wurde in Bergöschingen gefunden und wurde ins Tierheim Steinatal gebracht. Wer kennt den Besitzer oder die Besitzerin? Hinweise bitte an das Einwohnermeldeamt, Frau Maier oder Herrn Wendt, 07742 853-60.“ Wiedereröffnung Wochenmarkt nach Sommerpause Unser Markt eröffnet nach der Sommerpause mit einem AKTIONSTAG der Beschicker am Freitag, 19. September 2014 von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Danach sind wir, wie gewohnt, wieder wöchentlich für Sie da. Gemeinschaftsschule Rheintal - Standort Hohentengen Schulbeginn und Einschulung Für die Schüler/innen der Klassen 2 bis 4 sowie 7 bis 9 beginnt der Unterricht am Montag, 15. September 2014 um 08.15 Uhr. Unterrichtsende: Klassen 2 bis 4 – 12.25 Uhr Unterrichtsende: Klassen 7 bis 9 – 15.40 Uhr Die Einschulung der neuen Erstklässler beginnt am Mittwoch, 17. September 2014 um 09.00 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst in der katholischen Kirche in Lienheim. Anschließend wird die Einschulungsfeier in der Schule Lienheim fortgesetzt. Die Busfahrzeiten bleiben wie im vergangenen Schuljahr. Kernzeitbetreuung findet wie gewohnt statt.

10 Nr. 18/14 Gemeinschaftsschule Rheintal - Standort Küssaberg Schulbeginn Für die Schüler/innen der Klassen 6 beginnt der Unterricht am Montag, 15. September 2014 um 08.15 Uhr und endet um 15.40 Uhr in Rheinheim. Am Dienstag, 16. September 2014 beginnt der Unterricht für die Klassen 5 um 08.30 Uhr mit einer kleinen Feierstunde. Hierzu sind die Eltern der kommenden 5. Klässler recht herzlich eingeladen. Der Schulvormittag endet für die 5. Klasse um 11.00 Uhr. Landesverband Südbaden – Bildungs- und Sozialwerk e.V. Landfrauen im Verkauf: Mit Coaching zum Erfolg Viele LandFrauen sind im Verkauf aktiv: im (eigenen) Hofladen, auf dem Wochenmarkt, in der Weinwerbung, als Angestellte im Einzelhandel vor Ort - oder sie sind auf der Suche nach einem Einstieg in eine Verkaufstätigkeit. Diese Frauen will das Bildungs- und Sozialwerk des LandFrauenverbandes Südbaden mit seiner dreitägigen Schulung unterstützen. Themen sind: Verkaufstraining, Körpersprache, Warenpräsentation, Werbeideen entwickeln etc. Die 3-tägige Schulung ist geplant in Schopfheim am 20. und 27.01. sowie am 03.02.2015 (drei Dienstage) und zum anderen in Waldshut-Tiengen am 23.02. sowie am 2. und 9.03.2015 (drei Montage). Der Teilnahmebeitrag beläuft sich auf ca. 138,00 €. Gefördert wird die Maßnahme über das Projekt „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“ des Landes Baden-Württemberg und der EU. Weitere Informationen unter www.landfrauenverband-suedbaden.de. Interessentinnen sollten sich möglichst bald melden beim LandFrauenverband Südbaden, Bildungs- und Sozialwerk e.V. (Tel. 0761-27133-500 / landfrauenverband@blhv.de) oder bei Elisabeth Etspüler (Tel: 07742-6321 / elisabeth@etspueler.de). Ausbildung beim Finanzamt Waldshut-Tiengen Hier hat Langeweile keine Chance Karriere mit Zukunft in der Steuerverwaltung Abwechslung. Aufstiegsmöglichkeiten. Verantwortung. Ein krisensicherer Job. Ein gutes Gehalt. Eine Ausbildung mit Hand und Fuß. Und was fürs Köpfchen. Mit dem dualen Studium zum Bachelor of Laws oder der Ausbildung zum Finanzwirt oder zur Finanzwirtin in der Steuerverwaltung eröffnen sich eine Menge Perspektiven. Beide Ausbildungsformen bringen echte Pluspunkte: Bereits während der praktischen Ausbildung gibt es flexible Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch. Ein attraktives Gehalt schafft finanzielle Freiräume. Und schließlich gibt die Arbeit im Finanzamt ein gutes

Nr. 18/14 11 Gefühl: Denn zu den wichtigsten Aufgaben zählen die Festsetzung und die Erhebung von Steuern – und die machen die Finanzierung wichtiger öffentlicher Aufgaben erst möglich, zum Beispiel Bildung, Innere Sicherheit, Infrastruktur, Verbraucher- und Umweltschutz. Beruf und Familie – auch das geht zusammen. Durch flexible Arbeitszeitmodelle lässt sich beides ideal vereinbaren. In manchen Bereichen gibt es auch Heimarbeitsplätze. Selbst nach mehrjähriger Familienpause garantiert ein Wiedereinstiegskonzept die schnelle Einarbeitung am Arbeitsplatz. Das duale Studium läuft drei Jahre lang. Der abwechslungsreiche theoretische Teil erfolgt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Für die praktische Ausbildung geht es ins Finanzamt. Dafür gibt es ca. 1.100 Euro Gehalt im Monat. Mitbringen müssen Bewerberinnen und Bewerber gute Zeugnisse, besonders in Mathematik und Deutsch, sowie Interesse für Datenverarbeitung, außerdem die allgemeine Hochschulreife, eine fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss. Nach einem erfolgreichen Studium steht einer Karriere im gehobenen Dienst nichts mehr im Weg. Mit einer internen Zusatzausbildung können Absolventen in den Außendienst einsteigen, zum Beispiel bei der Betriebsprüfung oder der Steuerfahndung. Die Ausbildung zum Finanzwirt oder zur Finanzwirtin in der Steuerverwaltung dauert zwei Jahre – und das bei rund 1.050 Euro Gehalt. Acht Monate lang dreht sich in den Bildungszentren in Freiburg oder Schwäbisch Gmünd alles um die Fachtheorie, zum Beispiel Steuerrecht, Steuerverwaltung oder Organisation. Dort gibt es auch günstige Wohnheime. 16 Monate läuft die berufspraktische Ausbildung im Finanzamt – und zwar von Beginn an im Team und mit echten Aufgaben. Gute Noten in Mathematik und Deutsch und Interesse am Umgang mit dem PC werden ebenso vorausgesetzt wie Realschulabschluss, Werkrealschulabschluss, Fachschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss. Alle Infos unter www.was-gibts-zu-glotzen.de und direkt beim Ausbildungsleiter Jochen Herrmann im Finanzamt Waldshut-Tiengen, Tel. 07741/603-170 oder E-Mail poststelle@fa-waldshut-tiengen.bwl.de. Sprechstunden Der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH informiert Der nächste Sprechtag des VdK findet statt in: Waldshut, im Rathaus, am Donnerstag den, 18. September 2014 Ganztag: Einlass bis 18.30 Uhr Nur nach vorheriger Terminabsprache 07621- 93 96 39-0 Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen, u. a. im Schwerbehindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Auskünfte erhalten Sie in der VdK SRgGmbH Servicestelle LÖRRACH unter der Tel.-Nr.: 07621 / 93 96 39 – 0, E-Mail: srg-loerrach@vdk.d

12 Nr. 18/14 Sammeltermine Gelber Sack am 25. September 2014 Landratsamt Waldshut – Kreisforstamt informiert: Lehrgänge Der HSP Bonndorf bietet im Herbst 2014 folgende Lehrgänge für Privatwaldbesitzer an: WF-0214 Holzernte-Grundlehrgang Zielsetzung: Die Teilnehmer/innen lernen verschiedene Schnitttechniken in der Holzernte kennen, insbesondere in Sonderfällen wie Seit-, Vor-, Rückhänger und Rotfäule und üben diese in der Praxis. Sie kennen die sachgerechte Beseitigung von Störfällen und die Vorzüge einer Seilwinde bei der Holzernte. Die Sicherheit jedes/r Teilnehmers/in wird durch praktische Übungen erhöht. Schwerpunkte: Sicherheit, Unfallverhütung Fällübungen im Nadel- und Laubholz Fachgerechtes Beseitigen von Störfällen Videoanalyse Zielgruppe: Privatwaldbesitzer/innen, Mitarbeiter/innen von Forstunternehmen Voraussetzungen: M otorsägen-Grundlehrgang, Körperschutzausrüstung, Mindestalter 18 Jahre Ort/Termin: HSP Bonndorf 20.-22.10.2014 HSP Bonndorf 10.-12.11.2014 Kosten: 150€ (50% Ermäßigung für Privatwaldbesitzer/innen mit Wald in Baden-Württemberg, Mitglieder/Versicherte der SVLFG erhalten für den Lehrgang eine Förderung von 30€), WB-0214 Grundlagen der Durchforstung Zielsetzung: Die Teilnehmer/innen erhalten Grundinformationen zur Durchforstung. Im Wald wird an konkreten Beispielen Anleitung und Hilfestellung für das selbständige Auszeichnen im eigenen Wald gegeben. Schwerpunkte: Erschließung Z-Baumauswahl ausscheidender Bestand Durchforstungsübung Zielgruppe: Privatwaldbesitzer/innen Voraussetzungen: waldtaugliche Kleidung

Nr. 18/14 13 Ort/Termin: HSP Bonndorf 15.10.2014 Kosten: Lehrgangsgebühr 50€ (50% Ermäßigung bei Privatwaldbesitz in Ba-Wü) WB-0814 Pflege von Jungbeständen Zielsetzung: Entsprechend der jeweiligen Baumart werden zielgerichtete Maßnahmen zur Pflege in Theorie und Praxis vorgestellt. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin wird in die Lage versetzt, selbständig die korrekten Pflegeeingriffe durchzuführen. Schwerpunkte: Bestandesentwicklung Ziele von Pflegeeingriffen Bestandesstabilität und Qualität Geräte und Arbeitsverfahren Zielgruppe: Privatwaldbesitzer/innen Voraussetzungen: waldtaugliche Kleidung Ort/Termin: HSP Bonndorf 06.10.2014 Kosten: Lehrgangsgebühr 50€ (50% Ermäßigung bei Privatwaldbesitz in Ba-Wü) WL-0114 Artenschutz und Biotopgestaltung im Wald Zielsetzung: Die Teilnehmer/innen lernen die ökologischen Besonderheiten von Waldbiotopen und ihre Bedeutung für den Artenschutz an prägnanten Beispielen kennen. Sie erhalten Informationen, wie sie zu erhalten und zu fördern sind. Sie kennen die rechtlichen Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung. Schwerpunkte: Waldbiotope, Natura 2000 Rechtliche Grundlagen und Auswirkungen auf die Bewirtschaftung Nutzungsmöglichkeiten Pflegemaßnahmen Artenschutz Zielgruppe: Privatwaldbesitzer/innen Voraussetzungen: waldtaugliche Kleidung Ort/Termin: HSP Bonndorf 13.10.2014 Kosten: L ehrgangsgebühr 50€ (50% Ermäßigung bei Privatwaldbesitz inBaWü) Nähere Informationen und Anmeldung bei: LRA Waldshut Forstbezirk Ost, Bahnhofstraße 8, 79780 Stühlingen, Tel.: 07744-920090, Fax: 07744-920099, E-mail: Forstbezirk.Ost@landkreis-waldshut.de

14 Nr. 18/14 Schulbeginn an den Gewerblichen Schulen Waldshut Technisches Gymnasium: – Mechatronik 07.55 Uhr Raum 403 – Informationstechnik 07.55 Uhr Raum 404 – Technik und Management 07.55 Uhr Raum 406 Zweijährige Berufsfachschulen: – Elektrotechnik (2BFE1) 07.55 Uhr Raum 307 – Metalltechnik (2BFM1) 07.55 Uhr Raum 305 Berufskollegs: – Technisches Berufskolleg I 07.55 Uhr Raum 302 – Technisches Berufskolleg II 07.55 Uhr Raum 407 Berufseinstiegsjahr (BEJ)/Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) – BEJ 07.55 Uhr Raum 103 – BVJ / VAB 07.55 Uhr Raum 104 Einjährige Berufsfachschulen: – Elektronik 07.55 Uhr Raum 316 – Metalltechnik 07.55 Uhr Raum 210 – Fahrzeugtechnik 07.55 Uhr Raum 006 Berufsschule: – 1. Lehrjahr Elektroberufe Mi., 17.09.2014 07.55 Uhr Raum 312 – 1. Lehrjahr Metallberufe Mi., 17.09.2014 07.55 Uhr Raum 211 – 1. Lehrjahr Techn. Produktdesigner Mo., 15.09.2014 07.55 Uhr Raum 211 – 1. Lehrjahr Kfz-Berufe Mi., 17.09.2014 07.55 Uhr Raum G26 *) – 1. Lehrjahr Zahnmedizinische Fachangestellte Mi., 17.09.2014 07.55 Uhr Raum 410 in der Kfz-Abteilung, Friedrichstr. 3 (Bildungsakademie) Schulbeginn an der Justus-von-Liebig Schule Waldshut Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe: 1. Jahrgang Montag, 15.09.2014 7:55 Uhr Raum laut Aushang 2. Jahrgang Dienstag, 16.09.2014 7:55 Uhr Raum laut Aushang 3. Jahrgang Mittwoch, 17.09.2014 7:55 Uhr Raum laut Aushang Dreijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik praxisintegriert: 1. Jahrgang Montag, 29.09.2014 7:55 Uhr Raum laut Aushang Info: Bis zum 26.09.2014 haben die Schüler einen Praxisblock, in der gesamten Folgewoche, haben die Schüler Unterricht.

Nr. 18/14 15 2. Jahrgang Montag, 29.09.2014 7:55 Uhr Raum laut Aushang Info: Bis zum 26.09.2014 haben die Schüler einen Praxisblock. 3. Jahrgang Montag, 15.09.2014 7:55 Uhr Raum lauf Aushang Berufskolleg für Vorpraktikanten: Die Schülerinnen und Schüler verbringen die erste Schulwoche vom 15.09.2014 bis 19.09.2014 in ihrem Kindergarten. Die Schule beginnt in der darauffolgenden Woche je nach Klassenzuteilung. Alle anderen Schularten und Klassen: Für diese Schülerinnen und Schüler beginnt der Unterricht am Montag, 15. September 2014 um 7.55 Uhr. Die Klassenzimmer werden in den Eingangsbereichen der Schule per Aushang ausgewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage: www.jls-wt.de Schulbeginn an den Kaufmännischen Schulen Waldshut An den Kaufmännischen Schulen beginnt der Unterricht für die Schüler/innen bestehender Klassen des Wirtschaftsgymnasiums und der Wirtschaftsschule am Montag, 15. September, um 07:55 Uhr. Die Klassenzimmer sind ausgewiesen. Die Klassenbildungen der neu aufgenommenen Schüler/innen erfolgen ebenfalls am 15.09.2014 wie folgt: Wirtschaftsgymnasium 07:55 Uhr Musiksaal Wirtschaftsschule 09:00 Uhr Musiksaal Berufskolleg I 10:30 Uhr Musiksaal Berufskolleg II 07:55 Uhr Raum nach Aushang. Die Kaufmännische Berufsschule beginnt wie folgt: Einschulung alle kaufmännischen Ausbildungsberufe und Medizinische Fachangestellte (MFA) Dienstag, 16.09.14 14:00 Uhr Raum nach Aushang Unterrichtsbeginn 1. Ausbildungsjahr alle kaufmännischen Montag, 22.09.14 07:55 Uhr Zimmer s. Aushang Ausbildungsberufe Montag, 22.09.14 07:55 Uhr Zimmer s. Aushang Medizinische Fachangestellte Dienstag, 23.09.14 07:55 Uhr 2. Ausbildungsjahr alle kaufm. Ausbildungsberufe und Auszubildende mit Verkürzung Dienstag, 23.09.14 07:55 U Klassenzimmer

16 Nr. 18/14 Medizinische Fachangestellte und Auszubildende mit Verkürzung Mittwoch, 24.09.14 12:10 Uhr 3. Ausbildungsjahr Einzelhandels- & Großhandelskaufleute Montag, 22.09.14 07:55 Klassenzimmer s. Aushang Industrie- & Bürokaufleute Mittwoch, 24.09.14 07:55 Uhr Medizinische Fachangestellte Mittwoch, 24.09.14 07:55 Uhr Grundsätzlicher Hinwies alle drei Schulen betreffend für Betriebe, die Beschäftigungsverhältnisse mit Jugendlichen eingehen: Jugendliche, die keine Berufsausbildung absolvieren, dürfen erst nach Erfüllung der Berufsschulpflicht beschäftigt werden. Diese Jugendlichen besuchen zuvor das BVJ oder das BEJ. Gewerbeschule Bad Säckingen Es sind noch Plätze frei! An der Gewerbeschule Bad Säckingen in der Zweijährigen Berufsfachschule Holztechnik zum Erwerb der Fachschulreife (mittlere Reife) in zwei Jahren. Voraussetzung zum Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule ist der Hauptschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in Klasse 10. Der Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule kann bei guten Leistungen als erstes Lehrjahr anerkannt werden. Berufsaufbauschule Zum Erwerb der Fachschulreife (mittlere Reife) in einem Jahr. Voraussetzung zum Besuch der Berufsaufbauschule ist der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung (oder vier Jahre Berufserfahrung). Anmeldungen für das Schuljahr 2014/15 werden gerne noch entgegengenommen. Unterrichtsbeginn ist am 15. September 2014. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie ab dem 08.09.2014 (vormittags) über das Sekretariat der Gewerbeschule Bad Säckingen, Rippolinger Str. 2, Tel.: 07761/560920 Mail: info@gwsbs.schule.bwl.de Webseite: www.gwsbs.de

Nr. 18/14 17 Noch freie Ausbildungsplätze für Maler/-innen und Lackierer/-innen Hast Du Freude an gestalterischem Arbeiten mit verschiedenen Materialien und unterschiedlichen Untergründen? Dann melde Dich an der Gewerbeschule Bad Säckingen. Bei uns kannst Du die berufliche Grundbildung (1. Lehrjahr) in der Vollzeitschule (Einjährige Berufsfachschule Farbtechnik) absolvieren. Voraussetzungen zum Besuch dieses Ausbildungsganges: Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht. Hauptschulabschluss empfohlen! Ebenfalls wird ein Praktikumsplatz (1x wöchentlich) in einem Maler- bzw. Fahrzeuglackierer-Betrieb benötigt. Nach bestandener Prüfung kann die Ausbildung zum/r Maler/in oder Lackierer/ in im 2. Ausbildungsjahr fortgesetzt werden. Anmeldungen für das Schuljahr 2014/2015 werden gerne entgegengenommen. Unterrichtsbeginn ist am 15. September 2014 Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie über das Sekretariat der Gewerbeschule Bad Säckingen, Rippolinger Str. 2, Tel.: 07761/560920 oder im Internet unter: www.gwsbs.de. Noch Plätze frei Ausbildung startet im September – 470 freie Lehrstellen unter www.hwk-konstanz.de/ausbildungsplatzboerse Kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres sind im Handwerk der Region noch viele Plätze frei. Auch Spätentschlossene haben also gute Chancen, 2014 in eine Karriere mit Lehre zu starten. Die Handwerkskammer Konstanz bietet auf ihrer Homepage unter www.hwk-konstanz. de/ausbildungsplatzboerse eine Übersicht über die freien Ausbildungsplätze an. Für das Ausbildungsjahr 2014 haben Betriebe aus dem Bezirk der Handwerkskammer Konstanz derzeit noch rund 470 freie Lehrstellen gemeldet. Besonders häufig werden angehende Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk, Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik gesucht. Freie Plätze gibt es aber auch noch in vielen weiteren spannenden Berufen von A wie Augenoptiker bis Z wie Zimmerer. Schulabgängern, die noch nicht fündig geworden sind, empfiehlt Walter Kramer, Ausbildungsberater der Handwerkskammer Konstanz, die Angebote noch einmal genau unter

18 Nr. 18/14 die Lupe zu nehmen: „Es lohnt sich, auch einmal nach links und rechts zu schauen und Berufe ins Auge zu fassen, an die man bisher noch nicht gedacht hat.“ Auf die Ausbildungsplatzbörse können Schülerinnen und Schüler mit der LehrstellenApp der Handwerkskammer übrigens auch von unterwegs aus zugreifen. Informationen über die rund 130 Ausbildungsberufe im Handwerk gibt es im Internet unter www. handwerk.de. Geprüfte/r Buchhalter/in IHK Die IHK in Schopfheim startet im 12. November 2014 einen neuen Lehrgang mit öffentlich-rechtlichem Abschluss: den/die Geprüfte/r Buchhalter/in. Damit schließt sich die Lücke zwischen kürzeren Zertifikatslehrgängen im Bereich Buchführung und der qualifiziertesten Weiterbildung im Bereich Finanz- und Rechnungswesen, dem Bilanzbuchhalter. Teilnehmer qualifizieren sich mit diesem Lehrgang dafür, Aufgaben in der Buchhaltung eigenständig und verantwortlich wahrzunehmen. Sie wirken bei der Erstellung von Zwischen- und Jahresabschlüssen mit, haben umfassende Kenntnisse in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, werten das Zahlwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen aus, erstellen eine Kosten- und Leistungsrechnung und planen die Abwicklung finanzwirtschaftlicher Vorgänge. Dieser Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter/innen aus dem Finanz- und Rechnungswesen mit kaufmännischer Berufspraxis, die ihr Fachwissen in der Buchhaltung ergänzen und vertiefen möchten. Ein Übertritt in den Lehrgang zum Bilanzbuchhalter unter Anrechnung der Prüfungsleistungen einer Teilprüfung ist nach Bestehen möglich. Information und Anmeldung: Katharina Eckert, Tel.: 07622 3907-211, katharina.eckert@ konstanz.ihk.de Zertifikatslehrgang: Personalwirtschaft Das Aufgabengebiet in der Personalabteilung in den Unternehmen ist vielfältig: Talente zu finden, zu fördern und an das Unternehmen zu binden gehört genauso zur modernen Personalwirtschaft wie die Kenntnis aktueller arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen. Wie kann man die Personalverantwortlichen in Fragen der Personalbeschaffung oder Personalverwaltung kompetent unterstützen? In welchen Themen in Bezug auf die Personalentwicklung können Mitarbeiter/-innen unterstützt werden? Welche Gesetze sind für die Personalabteilung von Bedeutung? Diese und viele weitere Fragen werden in unserem neu entwickelten Zertifikatslehrgang beantwortet, den wir ab Herbst 2014 in Schopfheim starten. Der Lehrgang richtet sich an Einsteiger/-innen in den Personalbereich und an Mitarbeiter/-innen in Unternehmen, die ihre Kenntnisse im Bereich der Personalarbeit aufbauen und erweitern wollen. Er findet berufsbegleitend ab Oktober 2014 zwei Mal wöchentlich abends und gelegentlich samstags in Schopfheim statt. Bei entsprechender Berufserfahrung im Personalbereich kann in der Folge der öffentlich-rechtliche

Nr. 18/14 19 Abschluss zum/zur Personalfachkaufmann/Personalfachkauffrau erworben werden, der für leitende Aufgaben im Personalbereich qualifiziert. Informationen und ANMELDUNG Katharina Eckert | Tel.: 07622 3907-211| E-Mail: katharina.eckert@konstanz.ihk.de AOK die Gesundheitskasse Hochrein-Bodensee informiert ehemalige Grenzgänger: „Für ausländische Renten besteht Beitragspflicht!“ „Viele Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen erhalten Renten aus der Schweiz und bedenken nicht, dass daraus eine Beitragspflicht entsteht“, sagt Roland Franzke, bei der AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee verantwortlich für das Versicherungs- und Beitragsmanagement. „Im Landkreis Waldshut leben aktuell immerhin 13.910 aktive Grenzgänger. Viele davon gehen Jahr für Jahr in den verdienten Ruhestand und haben eine Melde- und Beitragspflicht.“ Seit dem 1. Juli 2011 sind ausländische Renten und Pensionen den Renten der deutschen Rentenversicherung gleichgestellt. Ab diesem Stichtag unterliegen diese Bezüge aus dem Ausland der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei sei es unerheblich, ob die Rente aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), der Schweiz oder einem anderen Staat bezogen wird, erklärt der AOK-Experte. Für die Krankenversicherung würden 8,2 Prozent angesetzt, für die Pflegeversicherung 2,05 bzw. 2,3 Prozent. „Auch wenn das für die Betroffenen ärgerlich ist: Aber bei Bezug von ausländischen Renten hat der Gesetzgeber eine Beitragsnacherhebung ab dem 1. Juli 2011 festgelegt“, betont Franzke und rät zur Vorsicht. Im Falle eines Falles sei aber Ratenzahlung möglich. Als Ansprechpartner für die komplexe Materie stehen bei der AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee die 13 AOK-Kundencenter vor Ort, das AOK Servicecenter (Telefon: 07621-5829254) und das CompetenceCenter Krankenversicherung für Rentner mit Rat und Tat zur Seite. Berechnungsbeispiel: Max Mustermann, 69 Jahre alt, ehemals Malermeister, seit 2010 Rentner. 25 Jahre seines Arbeitslebens hat er als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet. Von der Deutschen Rentenversicherung bezieht er 750 Euro. Daraus ergibt sich ein Krankenversicherungsbeitrag von 8,2 % = 61,50 Euro und ein Pflegeversicherungsbeitrag von 2,3 % = 17,25 Euro – zusammen 78,75 Euro. Von der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) aus der Schweiz erhält er umgerechnet 1.900 Euro Rente. Daraus ergibt sich ein Krankenversicherungsbeitrag von 8,2 % = 155,80 Euro und ein Pflegeversicherungsbeitrag von 2,3 % = 43,70 Euro – zusammen 199,50 Euro. Für den Zeitraum von 1. Juli 2011 bis 31. Juli 2014 entsteht damit eine Forderung von 37 x 199,50 Euro = 7.381,50 Euro aus der gesetzlichen Auslandsrente.

20 Nr. 18/14 Freie Kursplätze bei der AOK Informationsveranstaltung „LEBE BALANCE“ Ein „Lebe Balance“-Trainer nimmt die Teilnehmer mit auf die Reise durch dieses besondere AOK-Angebot. Auch ergänzende Kurse werden vorgestellt – zum Ausprobieren. Kursnummer 69420500 Termin: Dienstag, 23. September, 19 Uhr Treffpunkt: AOK KundenCenter Waldshut, Am Rheinfels 2 Der Eintritt ist frei – auch für nicht bei der AOK Versicherte. Informationen und Anmeldungen unter der Rufnummer (0 77 51) 878 - 300 Interessieren Sie sich für weitere Kurse? Holen Sie sich das aktuelle Gesundheitsprogramm einfach im AOK-KundenCenter. DHV Buchführung für Anfänger Neue Lehrgänge in Bad Säckingen und Waldshut DHV Buchführung für Anfänger Die Kaufmännische Berufsbildungsstätte des DHV bietet einen „Buchführungs-Kompaktkurs“ an, welcher für Anfänger den Einstieg in die Welt der Zahlen ermöglicht und das Prinzip von Soll und Haben begreiflich macht. Der Kurs beginnt nach den Sommerferien, umfasst 96 Unterrichtsstunden, dauert bis Frühjahr 2015 und findet sowohl in Bad Säckingen als auch Waldshut statt. Die Kurstage sind in Bad Säckingen mittwochs und in Waldshut am Dienstag. Unterrichtszeit ist jeweils von 18.3o bis 21.45 Uhr. Ziel des Kurses ist, die Buchführung zu beherrschen und in der betrieblichen Praxis anzuwenden. Kleine Buchhaltungen können damit eigenverantwortlich bis zum Jahresabschluss erstellt werden. Nach Abschluss des Lehrganges erhalten die Kursteilnehmer ein Teilnahmezertifikat. Bei bestimmten Voraussetzungen kann eine Bildungsprämie gewährt werden. Informationen bzw. detaillierte Kursunterlagen können angefordert werden bei der DHV-Geschäftsstelle, Telefon 07621/9391-11. Während den Schulferien ist die DHV-Geschäftsstelle jedoch nur vormittags erreichbar. Nähere Informationen sind auch unter www. kabi-dhv.de abrufbar VHS Waldshut Fahrt der VHS Waldshut zum Musical Tarzan in Stuttgart am Sonntag, 30.11.2014 So haben Sie Musical noch nie erlebt! Spektakuläre Luftakrobatik hautnah über den Köpfen des Publikums, die mitreißende Musik von Phil Collins und eine bewegende Liebesgeschichte machen TARZAN zu einem atemberaubenden Erlebnis. Mit ihrer unbändigen Energie und Dynamik fliegen die Darsteller vor Ihnen, über Ihnen und um

Nr. 18/14 21 Sie herum. An ihren Lianen schwingen sie quer durch den gesamten Theatersaal und verwandeln die Luft in eine einzigartige Bühne. Die farbenfroh ausgestatteten Kostüme und das aufwendige Bühnenbild entführen Sie in eine Welt der Fantasie. Als Zuschauer werden Sie Teil einer ganz besonderen Inszenierung. Begeben Sie sich auf eine unvergessliche Reise in den Dschungel Afrikas. Abfahrt ab Waldshut 9.30 Uhr, Rückkehr ca. 21.00 Uhr , Preis pro Person für Busfahrt im modernen Reisebus nach Stuttgart, Reiseleitung und Ticket für das Musical Kategorie 1: 145,-- € , Kategorie 2 : 130,-- €, Fahrt der VHS Waldshut zur Sonderausstellung Degas in der Staatlichen Kunsthalle in Karlsruhe am Mittwoch, 12.11.2014 Edgar Degas (1834 – 1917) zählt zu den herausragenden Vertretern der französischen Kunst des 19. Jahrhunderts. Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe präsentiert in einer Einzelausstellung die Werke aus rund 50 Jahren seines Schaffens. Im Mittelpunkt der Ausstellung stehen Degas’ Porträts und Landschaften, aber auch seine Kopien und Historienbilder. Sie zeigen eine andere, weitgehend unbekannte Seite des berühmten Künstlers. Mit rund 100 hochkarätigen Werken aus den wichtigsten internationalen Museen und Privatsammlungen ist die Ausstellung ein Höhepunkt des baden-württembergischen Ausstellungsherbstes und dem Publikum neue Facetten eines der bedeutendsten Künstler der Moderne. Abfahrt: 7.30 Uhr ab Waldshut, Rückkehr 19.30 Uhr, Gebühr für Fahrt Eintritt und Führung durch die Sonderausstellung: 55,--€ Anmeldung bei der VHS Waldshut, oder direkt bei der Reiseleiterin Frau Merone, Tel.: 07751 2856, beatrice.merone@t-online.de Familienzentrum Hochrhein informiert: NEU: ab sofort sind wir auch auf Facebook! In der FaZ ist jeder herzlich Willkommen! FaZ Café – Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen täglich von 9.30 Uhr – 17.00 Uhr (mittwochs 9.30 Uhr – 14.00 Uhr) Das Familienzentrum Hochrhein bietet weitere interessante Kurse und Aktivitäten an. Auf der Homepage www.faz-hochrhein.de können Sie sich genauer informieren. Verkehrsamt informiert Im Verkehrsbüro erhalten Sie: Wanderkarten, Radkarten, Topographische Karten, Ferien- und Freizeitführer, Ansichtskarten Bücher: Hohentengen Geschichte und Geschichten und Die alten Eichen erzählen Ansichtskarten vom Skulpturenweg: Alle elf Skulpturen sind wunderschön fotografiert und als Leporello zusammengestellt im Verkehrsbüro erhältlich. Diese dekorativen Karten eignen sich nicht nur zum Versenden. Der Leporello (11 Ansichtskarten) erhalten Sie für 8 € / 11 CHF.

22 Nr. 18/14 Wir bieten für pflegende Angehörige einen Hauskrankenpflegekurs. 8 Abende, jeweils Mittwochs 18:00 – 20:00h im Seniorenwohnen in Hohentengen Start: 08. Oktober Die Teilnahme ist kostenlos! Eine Anmeldung ist erforderlich! Lernen Sie Tipps und Tricks, die Ihnen die Pflege zuhause erleichtern! Christine Peter Krankenschwester & Kursleitung Info unter: 92340 Veranstaltungskalender 13./14. Sept.2014 Hohentengener Weinfest 13. September 2014 2 0.00 Uhr Klosterschüer Ofteringen Scampi A-Cappella. Weitere Infos unter: www.scampiimnetz.de. Karten an der Abendkasse; Kartenvorverkauf beim Bürgermeisteramt Wutöschingen – Kulturring – Tel. 07746 / 852-11, email: sgoebel@wutoeschingen.de und im Internet unter www.wutoeschingen.de 20. Sept. 2014 2 0.00 Uhr Konzert des Verbandsjugendorchester in der Mehrzweckhalle Hohentengen 20. Sept. 2014 17.00 Uhr Musik im Kloster Kapuzinerkirche zu Stühlingen 21. Sept. 2014 Kirchweihfest mit Brunch in Lienheim 27. Sept. 2014 Flohmarkt auf dem Rathausplatz Seniorengymnastik in Lienheim Die Seniorengymnastik beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Lienheim geht nach der Sommerpause am Montag, 15. September 2014 weiter. Immer montags von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr wird dann in der Lienheimer Schule unter Leitung von Marie-Luise Münzel wieder seniorengerecht Gymnastik gemacht.

Nr. 18/14 23 Die Seniorengymnastik in Lienheim wird im Rahmen der Gesundheits¬programme des DRK-Kreisverbands Waldshut angeboten. Voranmeldung ist nicht notwendig. Eine erste Schnupperstunde zum Ausprobieren ist für Neueinsteiger gratis und unverbindlich. Informationen über die Ge¬sund¬heits¬programme des DRK-Kreisver¬bands Waldshut unter Telefon 07741 96 97 710 oder E-Mail-Anfrage an senioren@drk-kv-wt.de. Informationen im Internet unter www.drk-kv-waldshut.de Landessenioren Südbaden eV Tagesfahrt Landsenioren Landkreis Waldshut Am Dienstag, den 30. September 2014 führen die Landsenioren eine Tagesfahrt nach Freiburg und Schluchsee durch. 07.30 Uhr Abfahrt ab dem Hochrhein, mit Zusteigemöglichkeiten in Oberalpfen, Lauchringen, Ofteringen u. Stühlingen 10.00 Uhr Besichtigung „Haus der Bauern“ mit Führung 11.30 Uhr: Mittagspause in der Fussgängerzone Freiburg 14.00 Uhr Abfahrt in Freiburg nach Schluchsee 15.30 Uhr Schiffsrundfahrt auf dem Schluchsee mit Kaffeepause 17.00 Uhr Rückfahrt an den Hochrhein Der Preis beträgt p. P. 40,00 €. Enthalten sind Fahrtkosten u. Schiffsrundfahrt. Anmeldung bis spätestens 23. September 2014 bei: Hermann Schwab, Tel.-Nr.: 07741/5509 oder Herbert Hilpert, Tel.-Nr.: 07741/9657349 Rotkreuz-Kurs „Notfallwissen für Senioren“ Erste Hilfe zu leisten ist keine Frage des Alters oder der körperlichen Leistungsfähigkeit – das kann man beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) im Kurs „Notfallwissen für Senioren“ lernen. Selbst wenn man sich nicht zu einem Notfallpatienten hinunterbücken kann: In diesem Kurs zeigt ein Ausbilder oder eine Ausbilderin des DRK-Kreisverbands Waldshut, wie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kurses mit ihren jeweiligen persönlichen Möglichkeiten als Ersthelfer das Richtige tun können bei einem Unfall oder plötzlichem medizinischen Notfall. Auch typische Notsituationen älterer Menschen sind Thema bei dem Kurs. Ein solcher Kurs „Notfallwissen für Senioren“ findet am 22. und 23. September 2014 zweitägig in Waldshut statt und zwar im Rotkreuz-Haus an der Fuller Straße 2 im Stadtteil Schmittenau. Der Kurs startet am Montag, 22. September, um 13.30 Uhr und endet gegen 16.30 Uhr. Am Dienstag, 23. September, wird der Kurs zu den gleichen Zeiten fortgesetzt. Die Teilnahmegebühr beträgt 20 €. Anmeldung beim DRK-Kreisverband Waldshut (Frau Bekert Köpfer) unter Telefon 07751 – 87 35 0 oder per E-Mail an info@ drk-kv-wt.

24 Nr. 18/14 Erste Hilfe am Kind - - Rotkreuzkurs in Waldshut Einen Kurs „Erste Hilfe am Kind“ bietet das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Kreisverband Waldshut, am Samstag, 13. September 2014, in Waldshut an. Der Kurs findet im Rotkreuzhaus im Stadtteil Schmittenau statt (Fuller Straße 2) und dauert von 9 Uhr bis 16 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 30 € für eine Einzelperson, für Paare 50 €. Anmeldung bei Ann-Kathrin Bekert Köpfer, DRK-Kreisverband Waldshut, unter Telefon 07751 – 87 35 0 oder E-Mail an info@drk-kv-wt. DRK-Tanzen „50 Plus“: Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene Der beliebte Kurs „Tanzen 50 Plus“ startet am Montag, 15. September 2014, in Waldshut. Dieser Tanzkurs wird schon seit Jahren sehr erfolgreich im Rahmen der Gesundheitsprogramme vom Deutschen Roten Kreuz (DRK), Kreisverband Waldshut, angeboten. Im Übungsraum des Rotkreuzhauses an der Fuller Straße 2 im Waldshuter Stadtteil Schmittenau beginnt der eineinhalbstündige Kurs für Einsteiger und wenig geübte Teilnehmer ab 15. September immer montags um 18.30 Uhr. Für Fortgeschrittene bietet DRK-Übungsleiter Heino Schmidt mittwochs das Tanzen „50 Plus“ an. Dieser einstündige Kurs beginnt am 17. September um 20.15 Uhr im Waldshuter Rotkreuz-Haus. Neue Mittänzerinnen und Mittänzer, egal ob einzeln oder als Paar, sind bei beiden Kursen herzlich willkommen. Beim Tanzkurs „50 Plus“ können Damen und Herren jeden Alters Gesellschaftstänze erlernen oder Kenntnisse auffrischen. Obgleich der Kurs ursprünglich speziell die ältere Generation ansprechen sollte, tanzen heute auch jüngere Paare begeistert mit. Geblieben ist der Grundgedanke: Beim DRK-Kurs „Tanzen 50 Plus“ kommt es nicht aufs Können an. Vielmehr steht die Freude an der Bewegung zur Musik im Mittelpunkt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer wird den eigenen Fähig¬keiten entsprechend angeleitet und gefördert. Tanzen wirkt sich sehr vielfältig positiv auf die Gesundheit aus. Voranmeldung ist bei diesem Kurs nicht notwendig. Einfach zum Kursstart am 15. beziehungsweise 17. September ins Waldshuter Rot-Kreuz-Haus kommen und mitmachen. Eine erste Schnupperstunde wird kostenlos und unverbindlich angeboten. Informationen über die Ge¬sund¬heits¬programme des DRK-Kreisver¬bands Waldshut unter Telefon 07741 / 96 97 710 (vormittags) oder per E-Mail an senioren@drk-kv-wt. de. Informationen im Internet: www.drk-kv-waldshut.de Frauenaktionswochen 2014 Wie in jedem Jahr finden die bewährten Frauenaktionswochen im Landkreis Waldshut im Oktober 2014 statt. Initiiert und koordiniert von der Kommunalen Stelle für Gleichstellung werden verschiedene Frauengruppen, Institutionen und Vereine eine Vielfalt an Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Workshops, Kinoabende und Wanderungen im gesamten Landkreis anbieten. Das diesjährige Thema lautet: „Frauen sind anders!“. Zur Auftaktveranstaltung sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am Samstag,

Nr. 18/14 25 27. September 2014 um 20 Uhr in den Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Waldshut eingeladen zum Vortrag: „Frauen mit Lust auf die Welt“ von Zita Küng, Juristin und Organisationsberaterin aus Zürich. Das Gesamtprogramm der Frauenaktionswochen 2014 kann bei der Kommunalen Stelle für Gleichstellung, Tel.: 07751/86-4020, Mail: anette.klaas@landkreis-waldshut.de angefordert werden oder unter www.landkreis-waldshut.de unter Wirtschaft und Soziales, Gleichstellung eingesehen werden. Zudem liegt das Programmheft in allen Bürgermeisterämtern aus. Vortragsveranstaltung: „Weidepflege und Weidemanagement – Grünland effizient nutzen“ Am 16.09.2014 veranstaltet das Landwirtschaftsamt Waldshut eine Vortragsveranstaltung zum Thema Weidepflege und Weidemanagement. Die Veranstaltung findet am 16.09.2014 um 20 Uhr im ehemaligen Landschulheim, Kaiserhausstraße 99 in 79872 Bernau statt. Verkaufsausstellung „Senioren schaffen Schönes“ Datum: Samstag, 25. Oktober 2014 Ort: Foyer im „Haus des Gastes“ in Höchenschwand Ausstellungsdauer: 11 – 17 Uhr Aufbau: möglich ab 09.30 Uhr Tischgröße: 180 auf 60 Zentimeter Preis pro Tisch: 10 Euro Stellwände: keine Parkplätze: kostenlos beim „Haus des Gastes“ Unterhaltung: u. a. Gesang- und Trachtengruppen ab 14.30 Uhr Bewirtung: Gastronomie durch „Haus des Gastes“ Anmeldung Anita Tröndle, Tel.: 07755/87 59, anita.troendle@t-online.de Anmeldeschluss: 15. September 2014 Die Veranstaltung findet parallel zum diesjährigen Kreisseniorentag (Beginn 14.30 Uhr) statt. Auch zu diesem laden wir sehr herzlich ein! Bundesagentur für Arbeit informiert: BAföG-Sprechstunden im Berufsinformationszentrum (BiZ) Am Mittwoch, den 17.9.2014, bietet das Studentenwerk Freiburg von 13.00 bis 17.00 Uhr Beratungstermine zum Thema „Studieren mit BAföG“ in der Agentur für Arbeit Lörrach, Brombacher Str. 2, Berufsinformationszentrum, Raum E.14 an. Fachleute des Studentenwerks informieren an diesem Tag in Einzelgesprächen Schüler, Eltern oder auch Studierende über die Voraussetzungen und Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Interessenten, die den Steuerbescheid ihrer

26 Nr. 18/14 Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor dem geplanten Beginn des Studiums mitbringen, können sich ihren BAföG-Satz ausrechnen lassen. Die Beratungen sind kostenlos. Eine Anmeldung, entweder persönlich im BiZ, telefonisch unter der Nummer 07621 178516 oder per E-Mail (Loerrach.BIZ@arbeitsagentur.de) ist notwendig. Auslandsaufenthalte sind gefragt! Work and Travel und Au Pair Am Donnerstag, den 18. September 2014 Informationsveranstaltung in der Arbeitsagentur Lörrach. Junge Menschen, die sich für einen Auslandsaufenthalt interessieren, um wertvolle Erfahrungen für sich selbst und evtl. für das spätere Berufsleben zu sammeln, stehen vor einer großen Auswahl an Möglichkeiten und Organisationen, die entsprechende Programme anbieten. Eine frühzeitige Orientierung und kompetente Beratung ist oft nötig. Frau Antonia Roth stellt als erfahrene Mitarbeiterin vom American Institute For Foreign Study Deutschland (AIFS) die Programme „Work and Travel“ und „Au Pair“ am Donnerstag, den 18. September 2014 in der Agentur für Arbeit Lörrach vor. Veranstaltungsort ist das Berufsinformationszentrum (BiZ), Raum E.14, in der Brombacher Straße 2. Die Veranstaltung beginnt um 15.00 Uhr mit dem Vortrag „Work and Travel“ und wird nach einer kurzen Pause um 16.15 Uhr mit Informationen zu „Au Pair“ fortgesetzt. Interessierte junge Menschen, Eltern und Freunde erfahren Wichtiges über notwendige Voraussetzungen und Visum, Vorbereitung, reale Kosten, Betreuung und die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten. Natürlich werden auch zusätzliche Fragen gerne beantwortet. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht notwendig. Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Freitag, 12.09.2014 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen Samstag, 13.09.2014 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Sonntag, 14.09.2014 10.30 Uhr Eucharistiefeier zum Weinfest auf dem Rathausplatz in Hohentengen mitgestaltet vom Musikverein Stetten-Bergöschingen Mittwoch, 17.09.2014 9.00 Uhr Einschulungsgottesdienst in Lienheim Mittwoch, 17.09.2014 H erbstwallfahrt nach Einsiedeln: Abfahrt ist in Stetten Bushaltestelle 12.00 Uhr, Günzgen, Herdern, Hohentengen (Pfarrhaus), Guggenmühle , Lienheim, Reckingen, Dangstetten (Römerhof), Rheinheim, Kadelburg (Schuhhaus Hässig) und Ettikon. Die Abfahrt ist etwa im 5-Minuten-Takt. Die Rückkehr ist gegen 20.00 Uhr vorgesehen.

Nr. 18/14 27 Freitag, 19.09.2014 19.00 Uhr Sitzung der Verantwortlichen der Gruppierungen in unserer Seelsorgeeinheit in der Brücke in Rheinheim Sonntag, 21.09.2014 8.45 Uhr Eucharistiefeier zur Kirchweih in Lienheim mitgestaltet vom Kirchenchor und Musikverein Nach dem Gottesdienst lädt der kath. Kirchenbauverein St. Oswald zu einem Brunch in die Gemeindehalle ein. Krankenkommunion Am Donnerstag, 18. September 2014 ist Krankenkommunion in Hohentengen und Lienheim Pfarrer Marcus Maria Gut. Krabbelgruppe Käfer Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen 1. Gruppe (Kinder ab 2 Jahren) von 09.00 bis 10.30 Uhr, 2. Gruppe (Kinder ab 6 Monaten) von 10.30 -12.00 Uhr Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Petra Keller, Tel. 857155 Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung e-Mail: hohentengen@pfarramt.net Internet: www.se-st-christophorus.de - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: - jeden Freitag von 18.00 - 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Alt-Katholische Kirchengemeinden Pfarrbüro: Tel.: 07742 / 6230, e-mail: dettighofen@alt-katholisch.de Sonntag, 14. September 24. Sonntag der Lesereihe Schuld und Vergebung Lottstetten, 10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier Sonntag, 21. September 25. Sonntag der Lesereihe Bayrischer Morgen Hofgut Albführen Albführen, 10.00 Uhr E rntedankgottesdienst mitgestaltet von der Chorgemeinschaft

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