Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 30. Januar 2014.

16 Nr. 2/14 Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal – 79802 Dettighofen Öffentliche Bekanntmachung I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbands-versammlung des Gruppenwasserversorgungsverbandes Schwarzbachtal am 10. Dezember 2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 529.950,00 Euro davon im Verwaltungshaushalt 127.950,00 Euro im Vermögenshaushalt 402.000,00 Euro 2. Kreditaufnahme für Investitionen (Kreditermächtigung) 0,00 Euro § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000,00 Euro § 3 Die Umlagen für Betrieb, Förderung, Erneuerung und Erweiterung werden gemäß den Regelungen der Verbandssatzung von den Verbandsgemeinden wie folgt erhoben: 1. Betriebskostenumlage: gemäß § 7.3 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) 2. Förderkostenumlage: gemäß § 7.4 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiligem Wasserbezug) 3. I nvestitionsbeiträge für Erneuerung und Erweiterung der Verbandsanlagen: gemäß § 7.2 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) Dettighofen, den 11. Dezember 2013 Der Verbandsvorsitzende Riedmüller Bürgermeister

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