Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 30. Januar 2014.

Nr. 2/14 17 II. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 121 Abs. 2 GemO am 19.12.2013 bestätigt. Gleichzeitig wurden die erforderlichen Genehmigungen erteilt. III. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO vom 03.Februar 2014 bis 11. Februar 2014 je einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Hohentengen a.H., Zimmer Nr. 9.2 zur öffentlichen Einsicht aus. Der Verbandsvorsitzende: Gerhard Riedmüller Bürgermeister Gesamtschweizerischer Sirenentest Der gesamtschweizerische Sirenentest findet dieses Jahr am Mittwoch, dem 05. Februar 2014 statt. Für die Tests der stationären und mobilen Sirenenanlagen des Zivilschutzes wird das Signal „Allgemeiner Alarm“ von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr und das Signal „Wasseralarm“ von 14.15 Uhr bis 15.00 Uhr gegeben. Der gesamtschweizerische Sirenentest erfolgt nach den Weisungen des Bundesamtes für den Bevölkerungsschutz der Schweiz. Er dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen und der übermittlungstechnischen Einrichtungen der Alarmierungssysteme zu testen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. Weitere Informationen über den Sirenentest finden Sie im Internet unter: http://www. sirenenalarm.ch Das Landratsamt informiert Fasnachtsfeuer Bald ist es wieder soweit: Die „5 Jahreszeit“ kommt mit Riesenschritten auf uns zu. Und zur Fasnacht gehören bei uns auch die Fasnachtsfeuer! Die sollten aber wirklich echte Fasnachtsfeuer bleiben und nicht ganz neben bei noch zum Müllverbrennen genutzt werden. Alte Möbel, Zeitschriften, Kartons oder Kunststoffteile dürfen nicht mit verbrannt werden! Beim Verbrennen dieser Materialien werden schädliche Stoffe (auch Schwefeldioxid, Dioxine, Formaldehyd) freigesetzt, die nicht nur die Umwelt, sondern auch unmittelbar ihre Gesundheit schädigen. Verwenden Sie daher nur trockenes, un-

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