Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 30. Januar 2014.

Nr. 2/14 3 Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 23. Januar 2014 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes bestätigt. Der Haushalt enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Hohentengen am Hochrhein, den 30. Januar 2014 Der Bürgermeister: gez. Benz Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes der Eigenbetriebs der Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2014 vom 01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2013 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: § 1 – Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 8.600 € und im VERMÖGENSPLAN auf Einnahmen und Ausgaben von je 720.600 € festgesetzt. § 2 – Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2014 vorgesehen in Höhe von 100.000 € § 3 – Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2014 nicht festgesetzt. § 4 – Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 350.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, 05. Dezember 2013 Der Bürgermeister: gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2014 in der Zeit von

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