Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 30. Januar 2014.

4 Nr. 2/14 Montag, 03. Februar 2014 bis Dienstag, 11. Februar 2014, je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 8, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 23. Januar 2014 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, 30. Januar 2014 Der Bürgermeister: gez. Benz Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes der Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2014 vom 01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2013 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: § 1 – Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 13.500 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 408.100 € festgesetzt. § 2 – Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2014 vorgesehen in Höhe von 39.900 € § 3 – Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2014 nicht festgesetzt. § 4 – Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, 05. Dezember 2013 Der Bürgermeister: gez. Benz

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