Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 23. Oktober 2014.

10 Nr. 21/14 (2) Es ist nicht zulässig, in störender Lautstärke Musikgeräte oder Autoradios spielen zu lassen oder Instrumente zu spielen bzw. sonst übermäßiges Geschrei oder übermäßigen Lärm zu verursachen. (3) Die in § 1 Abs. 1 genannten Flächen und ihre Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Sie dürfen nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Der anfallende Müll ist von den Benutzern wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen, bzw. kann in den vorgehaltenen Müllbehältnissen entsorgt werden. Es ist verboten Gläser, Glasflaschen und Scherben zu hinterlassen. (4) 1. Der Genuss und das Mitführen von alkoholhaltigen Getränken außerhalb genehmigter Freischankflächen sind für die in § 1 Abs. 1 beschriebenen Flächen untersagt. Ebenso ist es nicht zulässig sich dort in betrunkenem oder sonst Anstoß erregendem Zustand aufzuhalten. 2. Von dem Alkoholverbot ausgenommen sind genehmigte Veranstaltungen, für die eine gaststättenrechtliche Erlaubnis oder die Zustimmung der Gemeinde erteilt wurde. (5) Das Übernachten und das Lagern, das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen o. ä., die Verrichtung der Notdurft sowie das Ausspucken auf den Boden sind unzulässig. (6) Das ungenehmigte Betreten oder Befahren der öffentlichen Spielplätze, des Schulgeländes einschließlich der Schulsportanlage („Roter Platz“) und des Minispielfelds mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art (z. B. Mofa, Moped) ist nicht gestattet. (7) Das Rauchen ist auf den in § 1 Abs. 1 genannten Flächen untersagt. (8) Gefährliche, scharfkantige Gegenstände und Spielsachen, die Verletzungen verursachen können, sowie jegliche Art von Waffen, Feuerwerkskörper, Sprengsätze und offenes Feuer sind verboten. (9) Auf die öffentlichen Spielplätze sowie auf die Schulsportanlage („Roter Platz“) und das Minispielfeld dürfen keine Tiere mitgenommen werden. (10) Für die Schulsportanlage („Roter Platz“) und das Minispielfeld gelten ergänzend folgende Regelungen: 1. Es ist verboten, sich in die Netze zu hängen, Banden und Pfosten zu bemalen sowie Essen und Getränke auf die Spielfläche mitzubringen. 2. Das Betreten oder Befahren des Spielfeldes mit Fahrzeugen jeglicher Art (z. B. Fahrrad, Roller) ist nicht gestattet. 3. Nicht unmittelbar am Spiel beteiligte Personen dürfen sich nicht auf dem Spielfeld aufhalten. Die Benutzer sollen untereinander Rücksicht nehmen. 4. Das Mitbringen oder Benutzen von Skateboards ist nicht gestattet.

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