Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 23. Oktober 2014.

26 Nr. 21/14 Gültigkeit – unabhängig von dem aufgedruckten Datum“, unterstreicht der AOK-Chef. Auffälligste Veränderung für den Versicherten ist das eigene Foto auf der Karte und ein Chip. „Wer noch keine eGK besitzt, kann diese im nächstgelegenen AOK-KundenCenter oder online im Internet beantragen. Hier halten die AOK-Mitarbeiter Kameras für ein geeignetes Passfoto bereit.“ Die neue Karte soll mit dem Foto nicht nur fälschungssicherer sein. Sie soll auch den Informationsfluss zwischen den behandelnden Ärzten verbessern. Auf dem Chip können in Zukunft außer den herkömmlichen Informationen wie etwa Name und Adresse zusätzliche Daten zur eigenen Sicherheit gespeichert werden. Hierzu gehören beispielsweise Notfalldaten, Blutgruppe, Vorerkrankungen, Allergien oder auch wichtige Medikamente „Diese Angaben sind freiwillig. Allerdings hängt die Qualität der medizinischen Behandlung immer davon ab, ob dem behandelnden Arzt alle relevanten Informationen vorliegen und das rechtzeitig“, meint Wieland. „Entscheidet sich der Versicherte für das Speichern, erhält er einen sechsstelligen Sicherheits-PIN.“ Der Arzt, der im Rahmen einer Untersuchung die Daten verwendet, muss sich zusätzlich mit einem Heilberufsausweis als befugt ausweisen. Nur dann sind die Daten für ihn zugänglich. Die neue eGK gilt auch gleichzeitig als European Health Insurance Card (EHIC) – auf der Rückseite abgebildet. Sie gewährt im Urlaub oder bei Kurzaufenthalten die Behandlung bei einem Vertragsarzt oder in einem Vertragskrankenhaus im europäischen Ausland. AOK-Bild leicht gemacht Schnell von zu Hause aus ein Foto machen und abschicken. Ab sofort steht für die eGK eine Online-Fotokabine bereit. Versicherte können ein geeignetes Passbild für die eGK von sich aufnehmen und es sicher und datenschutzkonform vom eigenen Computer an die AOK übermitteln. Weitere Informationen zur virtuellen Fotokabine unter www. aok-bw.de/aok-bild Sprechstunden Deutsch-schweizerische Rentenberatung vor Ort Die Deutsche Rentenversicherung und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in der Schweiz bieten auch dieses Jahr wieder grenzüberschreitende Informationen zur Rente an. Angesprochen sind alle, die Beiträge zur gesetzlichen deutschen und schweizerischen Rentenversicherung einbezahlt haben. Auf diesen Internationalen Beratungstagen erteilen Experten beider Länder kostenlos Auskünfte zum jeweiligen nationalen Recht und zu den zwischenstaatlichen Auswirkungen. Zu dem Beratungstag am 12.11.2014, 13.30 bis 18.30 Uhr in Waldshut, Waldtorstraße 1a(im Gebäude der Agentur für Arbeit)laden wir ein. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um telefonische Anmeldung unter 07751 895810.

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