Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 23. Oktober 2014.

8 Nr. 21/14 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein – Kreis Waldshut Benutzungsordnung für die öffentlichen Spielplätze und das Schulgelände des Schulstandortes Hohentengen einschließlich der Schulsportanlage („Roter Platz“) und des Minispielfelds, die Buswendeplatte und die angrenzende Parkfläche sowie das Gelände der Mehrzweckhalle Aufgrund von §§ 4, 10 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. d. F. vom 24.07.2000, GBl. S. 581, berichtigt S. 698, hat der Gemeinderat am 02.10.2014 folgende Benutzungsordnung als Satzung beschlossen: § 1 - Allgemeines und Zweckbestimmung (1) Die öffentlichen Spielplätze sowie das Schulgelände des Schulstandortes Hohentengen einschließlich der Schulsportanlage („Roter Platz“) und des Minispielfelds, die Buswendeplatte und die an das Schulgelände angrenzende Parkfläche sowie das Gelände der Mehrzweckhalle sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein. (2) Die öffentlichen Spielplätze dienen der Entfaltung der Kinder und der Jugendlichen, der Förderung der Spiel- und Bewegungsbedürfnisse sowie der Einübung sozialen Verhaltens. (3) Das Schulgelände des Schulstandortes Hohentengen einschließlich der Schulsportanlage („Roter Platz“) und des Minispielfelds dienen dem Aufenthalt der Schüler und Lehrer während des Schulbetriebs. Außerhalb des Schulbetriebs dient das Schulgelände des Schulstandorts Hohentengen einschließlich der Schulsportanlage („Roter Platz“) und des Minispielfelds der Entfaltung der Kinder und der Jugendlichen, der Förderung der Spiel- und Bewegungsbedürfnisse sowie der Einübung sozialen Verhaltens. (4) Die Buswendeplatte dient der Allgemeinheit zum Wenden von Bussen und Kraftfahrzeugen. (5) Die Parkflächen dienen der Allgemeinheit zum Parken von Personenkraftwagen. (6) Das Gelände der Mehrzweckhalle dient Lehrern und Schülern während des Schulbetriebs sowie Benutzern und Besuchern der Mehrzweckhalle zum Betreten der Mehrzweckhalle. (7) Lage und Ausmaß der Plätze sind in den Lageplänen, die Bestandteile dieser Benutzungsordnung sind, dargestellt. Die Pläne können beim Hauptamt, Bauamt der Gemeindeverwaltung Hohentengen a. H. durch jede Person während der Dienststunden kostenlos eingesehen werden. (8) Jede von dieser Zweckbestimmung abweichende Nutzung bedarf der vorherigen Genehmigung der Gemeinde.

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