Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 5. November 2014.

Nr. 22/14 3 Möglichkeit zur Einsprache gegen die Betriebsreglementänderung 2014 (Information der Landratsämter) Die Gesuchsunterlagen mit dem Umweltverträglichkeitsbericht liegen in der Schweiz in mehreren Kantonen in der Zeit vom 20. Oktober bis 18. November aus. Die Unterlagen können auf der Homepage der Landratsämter eingesehen werden. Landkreis Konstanz: http://www.LRAKN.de unter Aktuelles (s. unten) Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger können in dem o. g. Zeitraum gegen das Gesuch Einsprache erheben. Zur Einsprache ist nach Schweizer Recht berechtigt: Wer von dem – in den Gesuchsunterlagen beschriebenen – Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist (20.10. - 18.11.2014) Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, Schweiz. Hinweise: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a Verwaltungsverfahrensgesetz – Schweiz) Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Genehmigung des Betriebsreglements nicht Beschwerde führen (Art. 36d Abs. 4 Luftfahrtgesetz – Schweiz) Die Gemeinde Hohentengen wird Einsprache erheben. Auch hier können sich Bürger anschließen. Informationen erhalten Sie auf der Gemeindehomepage unter www.hohentengen.de unter „Aktuelles“. Hier ist auch eine Mustereinsprache der Bürgerinitiativen Hohentengen und Klettgau eingestellt.

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