Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 5. November 2014.

4 Nr. 22/14 Die Gemeinde erhebt Einsprache gegen die Änderung des Betriebsreglements: An das Bundesamt für Zivilluftfahrt Sektion Sachplan und Anlagen 3003 Bern SCHWEIZ Flughafen Zürich Gesuch um Genehmigung einer Änderung des Betriebsreglements; Einsprache Sehr geehrte Damen und Herren, auf die im Bundesblatt erfolgte öffentliche Bekanntmachung erhebe ich namens der Gemeinde Hohentengen gegen das von der Flughafen Zürich AG am 25.10.2013/OV/st beantragte Gesuch für die Betriebsreglementsänderung EINSPRACHE 1. mit dem Antrag, die beantragte Änderung des Betriebsreglements nicht zu genehmigen und den Antrag zurückzuweisen, 2. hilfsweise den Antrag zu sistieren, bis die Voraussetzungen für den Vollzug des Betriebsreglements auf deutschem Hoheitsgebiet vorliegen, 3. hilfsweise die Bewilligung nur zu erteilen, wenn a) über deutschem Hoheitsgebiet die Flugfläche 150 für landende und überfliegende Flugzeuge zu keinem Zeitpunkt unterschritten wird, b) alle Flugzeuge in der Zeit ab 20.00 Uhr bzw. 21.00 auf den Pisten 14 und 16 starten oder nach Norden startende Flugzeuge spätestens 6 km vor der deutschen Grenze abdrehen bzw. zu keinem Zeitpunkt näher als 6 km an die Staatsgrenze herangeführt werden , wobei generell die in der deutschen Durchführungsverordnung festgesetzte Mindesteinflughöhe zu beachten ist und c) der Bau von Schnellabrollwegen auf eigenes Risiko des Flughafenbetreibers erfolgt und keine präjudizierende Wirkung in Bezug auf Flugverfahren (wegfallende oder neue) hat.

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