Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 5. November 2014.

6 Nr. 22/14 2. Die Gemeinde ist in ihren Beteilungsrechten verletzt, da eine Offenlage der Gesuchsunterlagen in der Gemeinde Hohentengen nicht erfolgt ist. Das, obwohl außerhalb, aber auch innerhalb der Sperrzeiten der 220. DVO, der gesamte Luftraum im Landkreis Waldshut zum Landeanflug genutzt werden kann. Darüber hinaus entstehen neue Lärmbetroffenheiten (insbesondere durch neue Flugrouten) unmittelbar zu unserem Gemeindegebiet. Dadurch werden die Lärmbelastungen in Hohentengen a.H. noch verstärkt. Allein schon daraus resultiert u.E. die Pflicht zur Offenlage. 3. Der Antrag trägt den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die die Schweiz mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) eingegangen ist, nicht Rechnung. Entgegen Art. 2 der Konvention wurden die Umweltauswirkungen des beantragten Ostflugkonzeptes auf deutsches Staatsgebiet nicht geprüft. Des Weiteren fehlt die Prüfung von Entlastungs¬maßnahmen für deutsches Staatsgebiet und von möglichen Alternativen zu dem beantragten Konzept in den Unterlagen vollständig. 4. Bei dem beantragten Ostflugkonzept erfolgt der Endanflug zwar wie bisher auch aus Osten auf die Piste 28. Die „Reihung“ der Flugzeuge erfolgt aber u.a. über unser Gemeindegebiet (durch radar-vectoring gesteuert auch über den gesamten Landkreis Waldshut), bevor sie über den Kanton Schaffhausen hinweg in den Endanflug geführt werden. Eingeflogen werden soll nicht tiefer als in Flugfläche 120 über NN. Die zu einer Reihung benötigten unterschiedlichen Höhen sollen bis Flugfläche 80 und tiefer möglich sein. Bedenkt man je nach Luftdruck nochmals tiefere Anflugmöglichkeiten, würde dieses Konzept zusammen mit dem tagsüber geltenden Nordkonzept, zu einer nicht mehr zu vertretenden Belastung der Menschen an 365 Tagen von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr führen. 5. Zusätzlich sollen künftig nur noch Starts ab Piste 32 erfolgen. Die bisher geltende Höhenbegrenzung soll entfallen. Eine Garantie eines festgeschriebenen Abdrehpunktes wird nicht gegeben. Darüber hinaus sollen diese Flugzeuge auch unmittelbar an der Grenze entlang geführt werden. Dieses Konzept wird bereits tatsächlich geflogen und führt bis 23.30 Uhr zu einer erheblichen Mehrbelastung beim Lärm.

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