Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 4. Dezember 2014.

Nr. 24/14 5 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs „Ausserdorf Ost Teilbereich A“ im Ortsteil Lienheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 20.11.2014 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Ausserdorf Ost Teilbereich A“ im Ortsteil Lienheim gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Lienheim Flst.-Nr. 2122, 256/Teil, 2908, 2904/Teil Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 13.11.2014 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: – Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen – Auswirkung auf Grund und Boden – Auswirkung auf Hydrologie/Gewässer- und Hochwasserschutz – Auswirkung auf Klima, Luft – Auswirkung auf Pflanzen/Biotope und Tiere – Auswirkung auf Landschaftsbild – Auswirkungen auf Grund von Wechselwirkungen – Minimierung und Kompensation der Eingriffsfolgen – Bilanzierung der Eingriffsfolgen und der Kompensationsmaßnahmen – Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung des Bebauungsplans (Monitoring). Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Straßen- und Baugrenzenplan von Montag, den 15. Dezember 2014 bis einschließlich Freitag, den 23. Januar 2015 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Hohentengen a.H., den 04.12.2014 Der Bürgermeister: gez. Benz

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0