Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 4. Dezember 2014.

8 Nr. 24/14 Lebensretter gesucht DRK-Blutspendedienst bittet um eine Blutspende Blutspender sind Lebensretter. Gerade im Herbst wächst der Bedarf an Blut schneller als die Zahl der Spenden, denn zu Beginn der dunklen Jahreszeit nimmt die Zahl der Unfälle zu. 15.000 Blutspenden werden täglich in Deutschland benötigt um die lebenswichtige Blutversorgung der Patienten in den Krankenhäusern zu gewährleisten. Daher bittet der DRK-Blutspendedienst um eine Blutspende am Dienstag, dem 09.12.2014 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Gemeindehalle, Hansengelstr. 2, 79801 Hohentengen Blutspender sind ein wichtiges Glied in der Rettungskette. Etwa 107 Millionen Blutspenden werden weltweit pro Jahr benötigt. Mit einer Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten geholfen werden. Da Blut nicht künstlich herstellbar ist zählt jede Spende. - 2- und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden, die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten. Bzgl. der zulässigen Arten der Sicherheitsleistung wird auf § 69 ZVG verwiesen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen (§ 69 Abs. 1 ZVG). Bietvollmachten und sonstige Vertretungsnachweise bedürfen öffentlich beglaubigter Form bzw. sind durch öffentliche Urkunden zu führen. Amtsgericht Waldshut-Tiengen -Vollstreckungsgericht- Aktuelle Versteigerungstermine unter www.amtsgericht-waldshut-tiengen.de unter „Aktuelles“. Das Verkehrswertgutachten wird in Kürze veröffentlicht unter www.versteigerungspool.de. Dort finden Sie auch Hinweise zum Verfahren und zur Bietsicherheit. Das Verkehrswertgutachten kann nach telefonischer Voranmeldung (07751 881-0) auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen eingesehen werden.

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